Stellungnahmen zum NVA 2021 und VA 2022

Ich habe meine Stellungnahmen am 8.12. per Mail ans Gemeindeamt geschickt: Stellungnahme Nachtrags-VA 2021 und Stellungnahme VA 2022

Am 10.12. die Antwort des  Bgm. (mit Brief, darum eingescannt): Bgm. zu meiner Stellungnahme NVA 2021, Bgm. zu meiner Stellungnahme VA 2022

Anmerkungen zu seinen Antworten: NVA 21: im Dienstpostenplan NVA 21 vier Vertragsbedienstete, im VA 2022 korrekt fünf. Ein FF-Auto ist bei den Investitionen nicht angeführt.

VA 2022: Freibad: keine Photovoltaik, sondern Solaranlage – vom Bgm. in der GR-Sitzung 14.12. richtig gestellt

PV Schulgebäude: rundherum errichten Gemeinden PV-Anlagen auf Gemeindedächern, es gibt einen einstimmigen Beschluss des GR 2018, der Bgm. hat die GR-Beschlüsse zu vollziehen! https://kreuzstettenaktuell.files.wordpress.com/2021/06/div.-aussagen-des-bgm.-in-den-antworten.pdf

zum Voranschlag 2022 noch einige Anmerkungen:

Rücklagen mit und ohne Zahlungsmittelreserve (Vorbericht Seite 8): die Rücklagen ohne Zahlungsmittelreserve entsprechen der Eröffnungsbilanz-Rücklage, also  einem Teil des (Sach)vermögens der Gemeinde. Bei Zahlungsschwierigkeiten wird wohl kaum eine Straße verkauft oder als Sicherheit für einen Kredit angeboten werden können… Der große Balken schaut gut aus, relevant ist aber der nun sehr kleine, blaue Balken; die Rücklage mit Zahlungsmittelreserve.

2021 hat die Gemeinde für die Volksschule 151.000 € Förderung vom Land bekommen und KIP-Zuschüsse des Bundes von über 100.000 € erhalten. Warum wurden die Rücklagen im VA 2022 nicht stärker erhöht (31.12.2020 145.000 €)?  2022 sind wir auf dem Niveau des  RA 2016. Der Erlös für das Grundstück in Streifing 2018 (413.000 €) bleibt verschwunden.

Wer nicht den ganzen VA_2022 durchschauen möchte (das kann ich verstehen!!), kann sich einen guten Überblick mit dem Vorbericht am Beginn und den Investitionsvorhaben (ab Seite 213) verschaffen!

Zum Schuldenstand der Gemeinde:  über 700.000 € neue Schulden, das ist nur auf den ersten Blick schlimm, denn:

  • das Zwischendarlehen für den Hochwasserschutz (576.000 €) wird großteils von der Landesförderung abgedeckt (460.000 €) – siehe GR-Sitzung 23.11.2021 Umlaufbeschluss, TO 6
  • das Darlehen für die Kindergarten-Erweiterung (150.000 €) hat einen Zinssatz von 1 %! (noch nicht vom GR beschlossen, im VA 2021 ist das Darlehen noch mit einem Zinssatz von 1,7 % veranschlagt; die Zinsen sind derzeit am Boden: schlecht für die Sparbücher, gut für Kredite)
  • etliche vergangene Darlehen sind mittlerweile getilgt bzw. kurz vor dem Laufzeitende. Die Schulden im VA 2022 betragen  ca. 1 Mio mehr als 2016, trotz Volksschulsanierung und Kindergartenausbau. Zum Schuldenstand 2016 muss gedanklich auch noch bis 2017 die Nahwärme-Haftung von 1,2 Mio dazugerechnet werden; wir befinden uns mit dem Schuldenstand also etwa auf dem Niveau von 2017. Etliche Kanalbau-Darlehen sind ausgelaufen bzw. kurz vor dem Laufzeitende. Die Frage nach der Verbuchung der Kanalgebühren stellt sich daher neuerlich, der  Überschuss (lt. VA 2022: 75.000 €, VA 2021: 74.000 €) soll nicht das allgemeine Budget aufbessern.
  • zum NÖN-Artikel von GR Wood-Ryglewska Anfang Jänner 2022 zum VA: Kreuzstetten muss 919.000 € für die Kredite berappen- falsch! Die Gemeinde bekommt Schuldendienstersätze vom Land, bezahlt Netto 759.000 € (VA 2022, Seite 191), inklusive Hochwasserschutz, wo die Gemeinde den Großteil vom Land zurückbekommt, also bleiben 300.000 € Netto-Rückzahlung, nicht 900.000 €.

Mit der VRV 2015 sind Voranschlag und Rechnungsabschluss wesentlich umfangreicher geworden – man findet sehr viele Informationen in diesen Seiten;  der message control des Bürgermeisters sind damit Grenzen gesetzt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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