Am 11. Jänner 2022 habe ich zu meinem Auskunftsbegehren zum Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 in Streifing Bescheidbeschwerde erhoben. Diese habe ich beim Gemeindevorstand eingebracht. Zum Ablauf: Wie laufen Verwaltungsgerichtsverfahren ab?
Erledigt:
- Die Behörde (der Gemeindevorstand) hat mit 15.2.22 meine Beschwerde an das LVG übermittelt. Somit beginnt nun das verwaltungsgerichtliche Verfahren.
- Am 1.3.22 habe ich den fehlenden Anhang (Vorlagebericht) erhalten.
- Am 3.3.22 habe ich den Antrag auf mündliche Verhandlung und Zeugenbefragung von Vizebgm. Kreiter, Gr Freudhofmaier und Gr Rührer gestellt (vor Gericht gilt für Zeugen Wahrheitspflicht, für die Antworten beim Auskunftsbegehren nicht!).
- am 11. Juli 2022 habe ich das Erkenntnis des LVwG erhalten: meiner Beschwerde wurde stattgegeben, der Bescheid des Bgm. wg. Unzuständigkeit behoben – das Verfahren geht zurück an den Gemeinderat als zuständige Behörde
Die nächsten Schritte:
Bescheid des Gemeinderates, hoffentlich wahrheitsgemäß; die „Antworten“ des Bgm. sind belegbar unrichtig!