Am 11. Jänner 2022 habe ich zu meinem Auskunftsbegehren zum Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 in Streifing Bescheidbeschwerde erhoben. Diese habe ich beim Gemeindevorstand eingebracht. Zum Ablauf: Wie laufen Verwaltungsgerichtsverfahren ab?
Erledigt:
- Die Behörde (der Gemeindevorstand) hat mit 15.2.22 meine Beschwerde an das LVwG übermittelt. Somit beginnt nun das verwaltungsgerichtliche Verfahren.
- Am 1.3.22 habe ich den fehlenden Anhang (Vorlagebericht) erhalten.
- Am 3.3.22 habe ich den Antrag auf mündliche Verhandlung und Zeugenbefragung von Vizebgm. Kreiter, Gr Freudhofmaier und Gr Rührer gestellt (vor Gericht gilt für Zeugen Wahrheitspflicht).
- am 11. Juli 2022 habe ich das Erkenntnis des LVwG erhalten: meiner Beschwerde wurde stattgegeben, der Bescheid des Bgm. wg. Unzuständigkeit behoben – das Verfahren geht zurück an den Gemeinderat als zuständige Behörde
Die nächsten Schritte:
Bescheid des Gemeinderates, hoffentlich wahrheitsgemäß; die „Antworten“ des Bgm. sind belegbar unrichtig!
am 14. November 2022: nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung, einziger TO-Punkt: der Bescheid zu meinem Auskunftsbegehren vom 11.1.21! Die Meinung des Bürgermeisters in der Herbst-Gemeindezeitung 2022, das Verfahren sei abgeschlossen, ist damit als unrichtig belegt!
Für die zweite Runde zum Auskunftsbegehren lege ich eine neue Seite an: Zum Auskunftsbegehren Einnahmen Grundstücksverkauf Streifing, ab 14. November 2022 Ich hoffe, das bedeutet nicht so wie beim Fußballspiel die zweite Halbzeit; ob ich weitere zwei Jahre durchhalte, weiß ich nicht! Wer möchte „Ersatzspieler“ für mich sein?