Ich warte auf
- die angekündigte Informationsveranstaltung zum Bauprojekt Kirchenplatz (lt. Bgm. Anfang bis Mitte Jänner; schriftliche Antworten auf meine Fragen am 31.1.22 eingelangt) – lt. Info auf der SPÖ-Facebookseite (4.2.22) wird das Projekt auf unbestimmte Zeit verschoben
- die Freigabe der Aufschließungszone nördlich der Schule durch den Gemeinderat lt. der 10. Änderung des ÖRP
- die Auflage des Teilbebauungsplanes für die Bauplätze am Schulberg; dieser muss 6 Wochen aufliegen, das Land hat 12 Wochen Bedenkzeit für Einwendungen, erst dann können die Grundstücke vom Gemeinderat umgewidmet werden und eine Baubewilligung beantragt werden. Bald kommt der Frühling, die zukünftigen Bewohner wollen mit ihren Bauvorhaben beginnen! lt. Info des Raumplanungsbüros (14.2.22) gibt es noch keinen Teilbebauungsplan für die Aufschließungszone BW-A12.
- eine Reaktion vom Land als Aufsichtsbehörde auf meine Aufsichtsbeschwerde (vom 15.7.21) zur mangelhaften Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes durch die Gemeinde
- die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Förderung des Bundes nach dem KIP durch die Gemeinde
Zum Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Streifing habe ich am 11.1.22 Bescheidbeschwerde erhoben. Ich hoffe auf Klärung! Ich habe dazu auch die Volksanwaltschaft kontaktiert: „Befürchten Sie ein strafrechtswidriges Vorgehen der Gemeinde, steht es Ihnen, frei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (auch anonym) zu erstatten.“
Mit 24.1.2022 wurde die NÖ Gemeindeordnung geändert, in Kurzform: Videokonferenzen und Umlaufbeschlüsse sind im Gemeindevorstand zulässig (im Gemeinderat nicht mehr!), die Verpflichtung zur elektronischen Einsicht in den Entwurf des Rechnungsabschlusses besteht (pandemiebedingt) weiterhin (§ 83 (6) NÖ GO).
Seit einigen Monaten arbeitet Frau Michaela Hanzal-Fuhrmann am Gemeindeamt; in der Gemeindezeitung erfährt man darüber nichts (nur auf der Gemeinde-HP bei der Auflistung der Mitarbeiterinnen)