- Grundstücksverkauf in Streifing 2018: Im Oktober 2024 hat mein Anwalt Florian Prischl (den einige noch aus der Verhandlung 2023 vor dem LVwG kennen), einen eingeschriebenen Brief an den Bürgermeister und alle Gemeinderät*innen gerichtet; keine Reaktion. Ich habe ihn daraufhin mit der Ausarbeitung einer Sachverhaltsdarstellung beauftragt, die er am 8. Jänner 2025 bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht hat.
- Am 5.2.2025 habe ich ein Auskunftsbegehren zu den absurden Rechtsberatungskosten an Bgm. Ullmann gerichtet Aktualisierung: und am 2. Juli 2025 die Rechnungen erhalten, Schreiben an die Volksanwaltschaft; Aktualisierung
- Zu den Karpfenzuchtteichen: ich werde weiterhin bei Hermann Böhm auf eine schriftliche Klarstellung drängen, dass er keine Karpfenzuchtanlage errichten und um keine weitere Fristverlängerung bei der BH ansuchen wird. Der Flächenwidmungsplan sollte dann bei nächster Gelegenheit angepasst werden
- Den Rechnungsabschluss 2024 werde ich aufmerksam kontrollieren, mit besonderem Blick auf den Schuldenstand, ebenso wie auf die
- Kosten für den Kindergartenzu- und -umbau. Auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Volksschule, Kindergarten und anderen geeigneten Gemeindedächern und einer Energiegemeinschaft zur Nutzung des Sonnenstroms bei anderen Gemeindeeinrichtungen (Gemeindeamt, Freibad…) werde ich weiterhin drängen Schreiben an die Aufsichtsbehörde
- Betriebsgebiet Streifing: ich habe bei der Arbeit zum Örtlichen Entwicklungskonzept die Betriebsgebiet-Erweiterung befürwortet; weder vom Ortsvorsteher G. Hrbek (SPÖ) noch von ÖVP oder Grünen hat es dazu irgendwelche Einwände gegeben. Sinnvollerweise ist ein Ort nicht nur Schlafstätte, sondern auch Standort von kleinen, ortsnahen Betrieben. Fa. Prokop hat das Kaufansuchen aufgrund des Widerstands in Streifing zurückgezogen; der Gemeinde entgehen dadurch ~ 10.000 € Kommunalsteuer = Einnahmen für die Gemeinde.
- In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht? Die Änderung im FWP für das Repowering der Windräder wurde in der GR-Sitzung am 3. April 2025 beschlossen.
- Am 1.9.2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Ich habe bereits eine längere Liste an Auskunftswünschen, die ich im Herbst einbringen werde.
Autor: Christine Kiesenhofer
Energiebericht 2023/24
Der Energiebericht für 2023/24 (Oktober 2023 bis September 2024) liegt auf: 2024 Jahresbericht Energiehaushalt Kreuzstetten
Ein Vergleich des Energiehaushalts 2016 mit 2024: gesamter Energieverbrauch 2015/16 599.000 kWh, 2023/24 457.000 kWh; Einsparung gegenüber dem Vorjahr 12 %; trotz Erweiterung Gemeindeamt, Volksschule (und Kindergarten, Daten dazu erst im nächsten Energiebericht). Besonders sichtbar ist die Umstellung auf LED bei der Straßenbeleuchtung (auch hier werden die Daten vom Herbst/Winter 2024 erst im nächsten Energiebericht sichtbar).


Neues zu den Karpfenzuchtteichen
Zur im Frühling 2024 vom GR beschlossenen 12. Änderung des Flächenwidmungsplanes und der wasserrechtlichen Genehmigung durch die BH habe ich Ende November von der NÖ Umweltanwaltschaft interessante Informationen erhalten: „Ich habe mich dabei nochmal ausführlich erkundigt, ob rechtzeitig (vor Fristablauf) um Fristverlängerung angesucht wurde, dies wurde mir bestätigt, wobei zu jeder Fristverlängerung eine Stellungnahme des Amtssachverständigen für Wasserrecht eingeholt wurde.“
Das bedeutet: vor Fristablauf (31.12.2016) wurde um Verlängerung der Genehmigung angesucht; mit Schreiben vom 19.9.2022 wurde nochmals um Verlängerung angesucht und mit 1.12.2022 genehmigt.
2017 waren bei einer Besprechung zum in Arbeit befindlichen Örtl. Entwicklungskonzept für Kreuzstetten der Raumplaner Reinhard Hrdliczka, der Gärtnereibesitzer Hermann Böhm, Bgm. Viktorik und ich als Gemeinderätin und Leiterin der Arbeitsgruppe zum ÖEK im Gemeindeamt anwesend, eine kommerzielle Karpfenzucht war damals kein Thema, ausschließlich die Gärtnerei. Es hat 2017 offensichtlich einen rechtsgültigen Bescheid der BH für die Errichtung einer kommerziellen Karpfenzuchtanlage gegeben. Wer wusste davon? Nur Hermann Böhm? der Raumplaner R. Hrdliczka? Alt-Bürgermeister Viktorik? Der Umwelt-Gemeinderat Hannes Gepp (arbeitet beim Gärtner Böhm und schweigt auf meine oftmaligen Anfragen dazu; ein Interessenskonflikt?)? Ich wurde nicht informiert, ich hätte ein solches Vorhaben vehement abgelehnt! Habe ich zu naiv vertraut und wurde bewusst davon nicht in Kenntnis gesetzt?
Im letzten Monat habe ich dazu mehr als 20 Mails geschrieben, unter anderem an den Raumplaner, den Grünen GR Hannes Gepp, den Gärtner Hermann Böhm. Antwort auf meine Frage habe ich keine erhalten, auch keine einzige angeforderte Empfangsbestätigung; auszugsweise hier zum Nachlesen Wie recht hatte doch Paul Watzlavick: Man kann nicht NICHT kommunizieren! Welche Antwort schließen Sie aus der Nicht-Kommunikation? Der Bescheid 2014 war ungeschwärzt beim Entwurf zur 12. Änderung ROP im Sommer 2023 angehängt, ich habe geschwärzt, was ich für nötig gehalten habe; falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um Nachricht Bescheid BH 2014 geschwärzt und markiert
Aus meinem Mail an Hermann Böhm: Sie könnten/sollen schriftlich klarstellen, dass Sie keine Karpfenzuchtanlage errichten werden und um keine weitere Fristverlängerung ansuchen werden!
Voranschlag für 2025
Der Voranschlag für 2025 wurde in der GR-Sitzung am 10.12.2024 einstimmig beschlossen; ich habe zum Entwurf eine Stellungnahme eingebracht Stellungnahme VA 2025, der Bgm. hat dazu geantwortet; meine Mails mit der Gemeinde mit meiner rhetorischen Frage: „bin ich die Einzige, die sich den Entwurf VA anschaut? Die anderen GR heben bei der Sitzung nur das Handerl?“ Im beschlossenen VA sind die Fehler weiterhin enthalten.
Meine Anmerkungen zum Beschluss decken sich mit dem Entwurf (darum habe ich den Beitrag zum Entwurf gelöscht):
Der Voranschlag ist leider oft ein Wunschkonzert, die realen Zahlen werden dann im Rechnungsabschluss 2025 sichtbar, z.B.:
Seite 3: Haushaltspotential 100 € im VA 2024 + 2025, im REAB 2023 minus 450.000 €
Seite 4: Entwicklung des Nettoergebnisses 2. NVA 2024 767.200 €, VA 2025 223.600 €, REAB 2023 minus 38.417 €
Alte Bekannte: die Verbuchung der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 im Straßenbau finden sich auch im VA 2025 (Seite 186)
geplante Investitionstätigkeiten 2025 (ab Seite 183):
- 438.000 € für das Feuerwehrauto
- 450.000 € Kindergartenzubau
- 425.000 € Hochwasserschutz
- 70.000 € Freibadsanierung
- 386.000 € Kanalbau Am Teichfeld
- 60.000 € Zubau Gemeindezentrum
woher das Geld kommt, werden wir im REAB 2025 sehen (Bedarfszuweisungen, Darlehen, Vorschüsse Windkraft Simonsfeld…), gleiches bei den Schulden (ab Seite 219), geplant sind:
- vorzeitige Darlehensrückzahlung Kindergartenausbau 482.000 €
- Darlehen für das Feuerwehrauto 55.300 €, noch nicht beschlossen; trotz geplanter Bedarfszuweisung laut VA 2023 nötig? (lt. Gemeinde ein Irrtum, wird in einem NVA korrigiert)
- 92.000 € Darlehen für den Hochwasserschutz, noch nicht beschlossen; im NVA 2024 waren noch Darlehen in der Höhe von 210.000 € geplant?
- Kanalbau „Siedlungserweiterung , Am Teichfeld“ 400.000 € Darlehen Laufzeit bis 2049, jährlicher Schuldendienst ~27.500 €, im GR am 9.7.2024 beschlossen; dafür sind zwei alte, variabel verzinste Kanalbau-Darlehen 2024 ausgelaufen (~90.000 € Schuldendienst)
Der mittelfristige Finanzplan (ab Seite 241) ist bis 2029 durchgehend negativ!
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 10.12.2024
Protokoll der GR-Sitzung vom 10.12.2024
Einladungskurrende GR-Sitzung 10.12.2024; abwesend: Adi Viktorik, Gerhard Simon, David Wood; der GR ist beschlussfähig
Die Tagesordnung: Dringlichkeitsantrag der ÖVP zum Betriebsgebiet Streifing als TOP 12, einstimmig
TOP1: keine Einwendungen, daher automatisch genehmigt 7. GR-Sitzung vom 05.11.2024, Protokoll 8. GR-Sitzung vom 12.11.2024
TOP2: Kassaprüfung ok, VA ok; Antrag zur Aufschließung Am Teichfeld: Zuordnung der Kosten lt. Leistungsverzeichnis (Kanal; Strom…), einstimmig angenommen
Antrag zum Nahwärme-Verkauf: die ÖVP ist der Meinung, dass der Gemeinde noch das Darlehen von 56.000 € zustünde und die Frage nach dem earn-out im Vertrag noch geklärt werden müsste; Diskussion, Bgm. Ullmann ist der Meinung, dass Gr Freudhofmaier selbst Kontakt mit Herrn Walla aufnehmen sollte (ich habe das ja auch gemacht)
TOP3: Energieliefervertrag wird für ein Jahr mit der EVN als Billigstbieter geschlossen. Die Gemeinde bekommt von der Windkraft Simonsfeld für die Windräder derzeit 75.000 € jährlich, für die neuen/repowerten Windräder einige hundertausend € jährlich, aber den Strom aus den Windrädern wollen wir nicht?? GR Gepp enthält sich der Stimme, alle anderen dafür
TOP 6: Voranschlag einstimmig angenommen
TOP 8: Verordnung Gebrauchsabgabe Dez. 2024
TOP 9: Vermessungsurkunde Dez.24
TOP 11: Freibad: nur ein Interessent (ein Wiener Gastwirt, der sein Lokal im Sommer schließt), Pacht 4.000 €, einstimmig angenommen
TOP 12: längere Diskussion zur Frage, ob die Unterschriftenliste als Initiativantrag zu werten sei. Ich kenne die Unterschriftenliste nicht, aber § 16 der NÖ GO stellt für einen Initiativantrag genaue Vorgaben; ich habe 2014/15 (damals noch als Grüne) einen Initiativantrag zum Postpartner eingebracht, weiß also, wovon ich spreche: Initiativantrag Postpartnersuche, Unterschriftenliste Initiativantrag Postpartnersuche
Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025


Sprengelwahlergebnisse GR-Wahl 2025, Vorzugstimmen, Wahlpunkte, Kom:mit neue Besetzung GR-Mandat
Falls Sie den Überblick über die Wahlwerbungen der einzelnen Parteien/der Liste, die Sie in den letzten Tagen im Postkasten gefunden haben, verloren haben, zum Nachlesen:
zum Postwurf der SPÖ am 24.1.25, SPÖ Wahlwerbung, ÖVP Wahlwerbung, Grüne Wahlwerbung, Kom:mit aktuelles Flugblatt 10.1.25
Infos auf der HP von Kom:mit, die Grünen Kreuzstetten und auf den Facebookseiten von ÖVP, SPÖ, Grüne und Kom:mit
Podiumsdiskussion 10.1.25, meine Gedanken zu den Wahlwerbungen vor der GR-Wahl, zum Postwurf der SPÖ am 24.1.25
Wahlvorschläge der wahlwerbenden Parteien 19.12.2024
Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörden und Wahlzeiten, Wahlsprengel
Interessant der Rückblick auf meine Beiträge zur GR-Wahl 2020, z.B. „Bis zur nächsten Gemeinderatswahl gibt es hoffentlich Änderungen bei der NÖ-Spezialität des nicht-amtlichen Stimmzettels. Auch die Zulassungsvoraussetzungen von Nebenwohnsitzern zur GR-Wahl werden hoffentlich baldigst gut gelöst werden.“ aktuell für die Wahl 2025: keine nicht-amtlichen Stimmzettel mehr, kein Wahlrecht für Nebenwohnsitzer! und zur Finanzlage der Gemeinde, Dezember 2019: „die Einnahmen 2018 aus dem Verkauf des Gemeindegrundstücks in Streifing von 413.000 € kann ich den Voranschlags-Zahlen nicht zuordnen (sollten aber verfügbar sein und für Hochwasserschutz-Projekte verwendet werden). Fünf Jahre später: Meldung an die Staatsanwaltschaft, weil das Geld nicht vorhanden ist
und der Rückblick auf die GR-Wahl 2015
Info des Bürgermeisters auf der Gemeinde-HP und hier online, Beantragung Wahlkarte
Bericht von der GR-Sitzung am 12. November 2024
Protokoll 8. GR-Sitzung vom 12.11.2024 Der Gemeinderat war beschlussfähig (14 von 19), abwesend waren Adi Viktorik, Monika Wood-Ryglewska, Gerhard Simon, Johannes Freudhofmaier und Isabella Schmid
zwei nicht-öffentliche TO-Punkte: Interne Angelegenheiten (1x vermutlich zum Betriebsgebiet Streifing, 1x habe ich eine vage Vermutung zum Thema); ich vermisse die Genehmigung der 13. Änderung des FWP für das Windrad-Repowering und einen TOP zu den Überschreitungen des Voranschlags (bei der GR-Sitzung am 16.10.2023 TOP 3 haben ÖVP und Grüne wegen diesbezüglicher Ungereimtheiten die Unterschrift verweigert
TOP 1: Protokoll von der Sitzung 17.9.24 keine Einwände, daher automatisch genehmigt
TOP 2: unangekündigte Kassaprüfung, Kontostände, alles ok
TOP 3: dies betrifft die Grundstücke oberhalb der Schule (2246/3 und 2246/4), wie bei den Grundstücken am Teichfeld muss der Gemeinderat dem Verkauf zustimmen
TOP 4: Das Leasingauto (Renault Kangoo) wird ins Eigentum der Gemeinde übernommen (Kosten ca. 8.000 €), die Batterie bleibt in Miete
TOP 8: Freibad: es fallen etliche Sanierungskosten an, Filtertausch soll noch heuer erfolgen, der Rest (Wärmetauscher bei Solaranlage, Gitter etc.) nächstes Jahr, Kosten gesamt ca. 60.000 € netto; eine Erneuerung der Plane (ca. 100.000 €) wird in den nächsten Jahren nötig sein. Im Voranschlag 2024 findet sich dazu nichts, Plan 2025 80.000 Ausgaben, 2026 – 2028 nichts, hoffentlich hält die Plane so lange! (2. NVA 2024, Seite 151 und 186) NÖN, 19.11.24
TOP 9 wurde diskutiert und verschoben; die ÖBB zahlt ca. 35.000 € für den Kanal (Straßenentwässerung durch das WAV-Grundstück in den Bach), Übereinkommensvertrag mit WAV noch unklar (zahlt die WAV nur die aktuellen Kosten, oder auch für zukünftige Sanierungen?
)
TOP 10: wurde gestrichen, die Preise für Inserate bleiben gleich
5.11.24: Gemeinderat nicht beschlussfähig, Sitzung verschoben auf 12.11.2024
Aktualisierung, 5.11.: der GR ist nicht beschlussfähig (es fehlen Andrea Gepp, Adi Viktorik, Monika Wood-Ryglewska, David Wood, Isabella Schmid, Johannes Freudhofmaier, Gerhard Simon; also 12 von 19 anwesend, das ist weniger als zwei Drittel, siehe § 48 NÖ GO), neuer Termin am 12.11. Einladungskurrende 12.11.24
Vor der Sitzung wurde bekanntgegeben, dass es 175 Unterschriften gegen das Betriebsgebiet in Streifing gibt, diese wurden der Gemeindevertretung übergeben; viele Zuhörer*innen anwesend. Ich sage dazu deutlich: dagegen sein ist leicht, dem ÖEK, wo das Betriebsgebiet beschlossen wurde, haben alle ÖVP- und SPÖ-Gemeinderäte zugestimmt! (Sitzungsprotokoll der GR-Sitzung vom 10.12.2019, TOP 7) Dagegen kann man mobilisieren, die Karpfenzuchtteiche und das fehlende Gemeindegeld sind egal? Fehlt ja eh nur ~1 Mio €.
Am Dienstag, 5.11.2024, findet um 19 Uhr im Gemeindezentrum eine GR-Sitzung statt; die Tagesordnung
mit zwei nicht-öffentlichen TO-Punkten: Interne Angelegenheiten (1x vermutlich zum Betriebsgebiet Streifing, 1x habe ich eine vage Vermutung zum Thema); ich vermisse die Genehmigung der 13. Änderung des FWP für das Windrad-Repowering und einen TOP zu den Überschreitungen des Voranschlags (bei der GR-Sitzung am 16.10.2023 TOP 3 haben ÖVP und Grüne wegen diesbezüglicher Ungereimtheiten die Unterschrift verweigert)
Betriebsgebiet Streifing
Am 17.10. fand dazu eine Infoveranstaltung im Feuerwehrhaus Streifing statt.
Einige Infos zur möglichen Nutzung des Betriebsgebietes (war schon Thema in der GR-Sitzung am 11.6.2024, TOP 12):
- das örtl. Entwicklungskonzept wurde Ende 2019 beschlossen, ich habe damals als Gemeinderätin sehr intensiv mitgearbeitet
- im ÖEK steht zum Betriebsgebiet: „Die Marktgemeinde Kreuzstetten stellt gemäß RegROP Wien Umland Nord keinen Standortraum dar. Die Widmung von Betriebsbauland ist daher nur für lokale Betriebe, die aus dem Ortsbereich ausgesiedelt werden oder für die Ansiedelung von Betrieben mit lokaler Bedeutung zulässig. (ÖEK Seite 102)
-

Google Maps Lt. GR-Sitzungsprotokoll: bei einer Fläche von 5.000 m² Hauptsitz = Kommunalsteuereinnahmen für die Gemeinde;
angedacht ist der hintere Teil der als BB gewidmeten Fläche
Fa. Pochop hat derzeit Ihren Sitz in Bogenneusiedl und möchte lt. ihrer HP vergrößern/umsiedeln; den derzeitigen Sitz der Fa. in Bogenneusiedl kann man online ansehen und auch im Ort wg. Lärmbelästigung fragen – lt. Herrn Pochop hat es in Bogenneusiedl in 28 Jahren (verkehrsberuhigte Nebenfahrbahn), weder Anzeigen noch sonstige Beschwerden der Anrainer gegeben
Ich bin völlig neutral, nur wüsste ich gerne, was die Anrainer lieber auf einem Betriebsgebiet haben würden. Ich bin kein NIMBY (Not In My BackYard), mir fehlen die Argumente der Gegner*innen, die vermutlich jederzeit mit ihren Autos fahren, auch in der Nacht und am Wochenende. Am Flächenwidmungsplan ist das Grundstück (10. Änderung FWP, einstimmig in der GR-Sitzung 11. Mai 2021) als Betriebsgebiet gewidmet, es hat dazu keinerlei Einwendungen gegeben, weder vom Streifinger Ortsvorsteher GR Herbert Hrbek (SPÖ) noch von der ÖVP oder den Grünen! Mögliche Lärmbelästigung der Anrainer? Es gibt dort keine Anrainer!
Aktualisierung GR-Sitzung am 10.12. (angeblicher Initiativantrag): längere Diskussion zur Frage, ob die Unterschriftenliste als Initiativantrag zu werten sei. Ich kenne die Unterschriftenliste nicht, aber § 16 der NÖ GO stellt für einen Initiativantrag genaue Vorgaben; ich habe 2014/15 (damals noch als Grüne) einen Initiativantrag zum Postpartner eingebracht, weiß also, wovon ich spreche: Initiativantrag Postpartnersuche, Unterschriftenliste Initiativantrag Postpartnersuche
zu einer anderen Verwendung des Betriebsgebietes:
- öffentlichen Spielplatz/Sportstätte wird es in Streifing sicher keine geben, dazu ist der Ort zu klein
- Familie Meister wollte seinerzeit das Betriebsgebiet für ihre Firma kaufen, warum das abgelehnt wurde, weiß ich nicht
- nach den aktuellen Hochwässern frage ich mich eher, ob es sinnvoll ist, gutes Ackerland zu versiegeln
- Kanal und Strom ist vorhanden, nützt ja auch das GEBÖS-Gebäude, die Landesstraße ist angrenzend, am Grund ist das Sache der Firma, Kosten dürften für die Gemeinde keine anfallen
- Grundstücksverkauf = Einnahmen für die Gemeinde; ich beschäftige mich seit langem und vordringlich mit den „verschwundenen“ Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Streifing 2018 und den absurden „Beratungskosten“ zu meinen Auskunftsbegehren
Jetzt ist schon wieder was passiert…
nein, kein neuer Krimi von Wolf Haas!
Die NÖN berichtet über die GR-Sitzung und den Verkauf der Gemeinde-Anteile (6 %) an der Nahwärme
genehmigtes Protokoll von der GR-Sitzung am 17.9.24
Aktualisierung 4.10.24: ich habe mit dem Geschäftsführer der Nahwärme Kreuzstetten, Christoph Walla, Kontakt aufgenommen, seine Aussage: „Die Gemeinde hat mit der Nahwärme Kreuzstetten einen Baurechtsvertrag abgeschlossen, der auch verbüchert ist… Nun wird der Baurechtsvertrag geändert und im Falle einer Beendigung des Baurechts das Grundstück dem Grundstückseigentümer lastenfrei übergeben… Seit der Übernahme durch EUQUANS (vormals ENGIE) besteht keine Hypothek… Auch im Falle einer Insolvenz der EQUANS ist die Gemeinde frei von Haftungen.“
Anscheinend habe ich Herrn Walla bei der GR-Sitzung falsch verstanden. Den Grundbuchauszug habe ich mir online besorgt, dort ist der Baurechtsvertrag eingetragen (gilt bis 30.08.2111). Auf Einsicht in den geänderten Baurechtsvertrag werde ich bei der Gemeinde drängen, spätestens mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1.9.2025 sollte ein Antrag auf Veröffentlichung problemlos möglich sein. Den Rechtsanwaltskosten für die Änderung des Baurechtsvertrags werde ich im REAB 2024 im Frühling 2025 nachgehen.
In der GR-Sitzung vom 17. September 2024 wurde kundgetan, dass die Gemeinde bezüglich der Nahwärme doch nicht haftungsfrei ist! Das Gebäude der Nahwärme steht auf Gemeindegrund, es gibt einen Baurechtsvertrag mit der Nahwärme: eine Hypothek zugunsten der Bank (und vermutlich auch was die Leitungen der Nahwärme im Ort betrifft) besteht weiterhin!?


Aus der GR-Sitzung am 17. 9.2024: man habe die Haftung im Baurechtsvertrag „übersehen“. Der Fa. Engie (jetzt Equans) war es natürlich egal, das ist ja nicht ihr Grundstück. Die Gemeinde Kreuzstetten hat von 2016 – 2018 269.000 € an Rechtsanwaltskosten gezahlt – aber die Haftung hat man „übersehen“?
In der GR-Sitzung vom 17.9.24 wurde der Verkauf des 6 %-Anteils der Gemeinde an der Nahwärme beschlossen.
