Die Gemeinde hat alles richtig gemacht…

… schreibt der Bgm. in der Herbst-Gemeindezeitung. Diese Meinung kann ich dem Erkenntnis des LVwG (ab Seite 30) nicht entnehmen. Laut Erkenntnis: Es kann nicht festgestellt werden, wofür 413.000 € verwendet wurden. Die Meinung des Bürgermeisters erinnert wohl nicht nur mich an Ischgl 2020.

„die Buchhaltung ist einwandfrei“? – die Buchhaltung wurde nicht überprüft. Meine Frage nach der Differenz zwischen der Buchhaltung (Einnahmen im REAB 2020 vorhanden Investitionstätigkeit Straßenbau REAB 2020) und dem Kassenistbestand (Einnahmen am 31.12.2019 großteils nicht mehr vorhanden Kontostände ab 2016 Aktualisierung September 23) wurde beiseite gewischt. In der Buchhaltung gibt es keine Information zur Verwendung des Geldes?

„Es sind keine Gelder verschwunden“: Wer noch nie 400.000 € ausgegeben und nach zwei Jahren nicht mehr gewusst hat, wofür – der werfe den ersten Stein 🙂

„Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen“? 400.000 € vom Grundstücksverkauf + mehr als 200.000 € absurde Rechtsanwaltskosten sind weg; es handelt sich um Geld der Gemeinde; ein solches Vorgehen klingt für mich eher nach Untreue, aber es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, ich habe keine Beweise und bin juristischer und buchhalterischer Laie.

Wie schon im Sommer 2022 geschrieben:

  • ich schließe aus, dass das Geld für Straßenbauprojekte verwendet wurde (dort wurde der Überschuss im REAB 2020 als Einnahme verbucht, Ausgaben sind dem Betrag nicht zuzuordnen)
  • ich schließe aus, dass das Geld für den Volksschulumbau verwendet wurde finale Abrechnung Kosten Schulumbau
  • ich schließe aus, dass das Geld für Aufwendungen rund um die Covid-Pandemie (ab März 2020) verwendet wurde (es war schon davor großteils nicht mehr auf den Gemeinde-Bankkonten)
  • ich schließe aus, dass das Geld privat in den Taschen des Bürgermeisters oder anderer Gemeinderäte gelandet ist

Die liquiden Mittel der Gemeinde 31.12.2016: 531.000 €, 31.12.2022: 368.178,22 €. Dazwischen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 413.000 €, aus dem Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten 2021 68.000 €, die KIP-Förderung des Bundes 2020/21: 160.000 € und Gebührenüberschüsse von ca. 600.000 €.

„formal endgültig erledigt“: das Verfahren beim LVwG ist erledigt, ich habe alle Auskünfte erhalten, die ich mir erhofft habe. Ich werde alles mir Mögliche tun, damit die Einnahmen aus dem Grundverkauf und die absurden Anwaltskosten den Weg zurück in die Gemeindekasse finden. Zum Verfahren beim LVwG zum Nachlesen bei Interesse hier

Aus  Selbstschutz werde ich meine Aktivitäten nicht (sofort) öffentlich machen. Falls  die Rechtsanwältin der Gemeinde wieder mal meine HP durchsucht: bitte klären Sie den Bürgermeister zu „tätiger Reue“ auf.

Message Control in Kreuzstetten

Sie haben vermutlich das Flugblatt der ÖVP gelesen, in dem GR Freudhofmaier schreibt, dass der Redaktionsausschuss die Veröffentlichung in der Gemeindezeitung nicht akzeptiert hat (Redaktionsausschuss: Thomas Viktorik, Herbert Hrbek, Gabriela Fallmann, Adolf Viktorik). Der Bürgermeister darf seine seltsame Meinung zum Erkenntnis veröffentlichen, kritische Stimmen werden nicht geduldet? Ich hoffe, dass die Kreuzstetter ÖVP zu den verschwundenen Einnahmen mit der Aufsichtsbehörde kommuniziert und diese besser reagiert als bei mir: 7.9.22, Land NÖ, meine Antwort am 11.9.2022. Aktualisierung 5.10.2023:  Mail vom Land nach meinem Schreiben an den „Kontroll-Landesrat“ Hergovich.

Die von der Aufsichtsbehörde in mehreren Schreiben behauptete Nachvollziehbarkeit der Verwendung des Verkaufserlöses ist für mich nicht gegeben; für den Bgm. lt. ÖVP-Flugblatt auch nicht („das wissen wir nicht“), für das LVwG auch nicht („Dies deshalb, weil der für den Grundstücksverkauf vereinnahmte Geldbetrag auf ein Gemeindekonto eingezahlt und mit dem dort befindlichen Guthaben vermischt wurde. Seit diesem Zeitpunkt ist eine „reale Zuordnung“ nicht mehr möglich“).  Mische, mische, mische…

Wie schon oftmals geschrieben: Ich werde alles mir Mögliche tun, damit die Einnahmen aus dem Grundverkauf und die absurden Anwaltskosten den Weg zurück in die Gemeindekasse finden. Seit bald drei Jahren versuche ich, den Verbleib des Geldes zu klären. Bin ich die Einzige, der das nicht egal ist??

„Steht unsere Gemeinde wirtschaftlich wirklich so gut da, wie es uns immer gesagt wird?“ fragt Hannes Freudhofmaier im Flugblatt: Liquide Mittel Anfang 2017: 531.000 €, 31.12.2019: 600.000 €, 31.12.2022: 368.178,22 €. Dazwischen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 413.000 €, aus dem Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten 2021 68.000 €, die KIP-Förderung des Bundes 2020/21: 160.000 € und Gebührenüberschüsse von ca. 600.000 €. (Kontostände ab 2016 Aktualisierung September 23)

Dies ist alles in den Rechnungsabschlüssen zu finden, das ist keine Geheimwissenschaft!

 

 

Überschüsse Kanalgebühren: geheim?

Aus dem Mail vom 20.9.23 von der Gemeinde: die Informationen gehen mich und die Gemeindebürger*innen nichts an. Wie der vom Bgm. in der Gemeindezeitung Sommer 2023 erwähnte Fachreferent zur Meinung kommt, dass keine Überschüsse angefallen wären, die Abteilung des Landes, die die Kalkulation erstellt hat, die Unterlagen dazu… darf nicht übermittelt werden: alles geheim!

Ich  erwarte mir eine genaue Aufstellung zu den angeblich fehlenden Kosten im Gebührenhaushalt der Gemeinde. Es hat keine sonstigen Kreditzahlungen gegeben, die in die Kalkulation des Abwasser-Gebührenhaushalts einzurechnen wären (alle Kreditrückzahlungen zum Kanal wurden berücksichtigt! REAB 2022 Abwasser). Überschüsse Kanalgebühren

Möglicherweise wurden Kosten in der Buchhaltung nicht berücksichtigt, ich reite sicher nicht auf einem einzelnen Euro herum vielleicht sind es nur 550.000 statt 600.000 € Überschüsse – keine Überschüsse kann ich mir nicht vorstellen!

Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Gebührenanpassung –  im Gegenteil. Seit Jahren fordere ich eine Erhöhung der Kanalgebühren (erstmals im April 2018; aus meinem Beitrag 2020: Die Kanalbenützungsgebühr wurde seit 2008 nicht erhöht, eine Inflationsanpassung würde die Erhöhung von 2,20 € auf 2,59 € erforderlich machen). Aber: zuerst (zweckgebundene) Rücklagenbildung – dann Kalkulation der Kosten der Instandhaltung, dann  Gebührenanpassung (wenn nötig)! Der Überschuss soll nicht weiterhin ins allgemeine Budget fließen. Zur im Beitrag erwähnten Inflationsanpassung: 2020 lag die Inflation bei 2 %!

 

Überschüsse Kanalgebühren

In den Sommermonaten ist es still geworden um die Abwassergebühren und die im allgemeinen Haushalt versickerten Überschüsse. In der Sommer-Gemeindezeitung 2023 schreibt der Bürgermeister, dass es keinen Gebührenüberschuss bei der Abwasserbeseitigung in den Rechnungsabschlüssen  gegeben hätte. Ich entnehme den Rechnungsabschlüssen, dass dort sehr wohl ein Überschuss ausgewiesen ist REAB 2022 Abwasser, insgesamt betragen die Überschüsse seit 2015 ca. 600.000 €.

Ende Juni habe ich ein Schreiben der Aufsichtsbehörde erhalten Aufsichtsbehörde 29.6.23, darin werden die angeblich fehlenden Kreditrückzahlungen mit keinem Wort erwähnt. Meine Antwort am 2.9.2023, darauf die Antwort der Aufsichtsbehörde am 6.9.2023; anscheinend kennt man mich beim Land schon 🙂 Info über den vom Bgm. in der Gemeindezeitung erwähnten  „Fachreferenten des Landes“, der angeblich festgestellt hat, dass keine Gebührenüberschüsse erwirtschaftet wurden, hat mir die Gemeinde nicht gegeben, das Land kann/will mir auch keine Auskunft geben.

Der Rechnungshof prüft nur Gemeinden über 10.000 Einwohner und darf keine Auskunft geben, an wen ich mich wenden könnte.

Mit der fehlenden zweckgebundenen Rücklagenbildung werden sowohl die Gemeindebürger als auch zukünftige Gemeindeführungen  geschädigt (für zukünftige Sanierungen fehlt das Geld, das in den letzten Jahren im allgemeinen Budget versickert ist; Gebühren werden möglicherweise erhöht, obwohl in der Vergangenheit hunderttausende Euro an Überschüssen eingenommen wurden), ein solches Vorgehen kann meiner Meinung nach nicht mit dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde argumentiert werden.

Von 2020 bis VA 2023 (im Kameralen Haushalt vor 2020 wurden die Abschreibungen nicht ausgewiesen) finden sich im Ergebnishaushalt Abschreibungen von insgesamt ca. 250.000 €, Instandhaltung Kanalisationsanlagen 2015 – 2022 von ca. 80.500 €, Überschüsse im  Abwasserhaushalt Kreuzstetten 2015 – 2022: ca. 638.700 €. Das sind UNSERE GEBÜHREN, die wir vierteljährlich zahlen/gezahlt haben!

Schon 2020 habe ich auf die Gebührenüberschüsse hingewiesen und eine Rücklagenbildung gefordert.

Die Zahlen in der Vermögensbilanz sinken seit der Eröffnungsbilanz 2020 Vermögensbilanz 2020-2022 (= das Vermögen der Gemeinde wird kleiner), die liquiden Mittel im REAB 2022 stimmen im Vermögenshaushalt nicht (REAB 2022, Seite 83); Kontostände ab 2016 Aktualisierung September 23

Aktualisierung nach der GR-Sitzung am 16.10.23: vermutlich hatte der Fachreferent nicht die Überschüsse der letzten Jahre im Blick, sondern nur die Kosten für die Instandhaltung der Kanäle und die aktuellen Gebühren. Der Satz „Überschüsse wurden nie erwirtschaftet“ in der Gemeindezeitung stammt ausschließlich vom Bgm. und nicht vom Referenten des Landes; im Gegensatz dazu die  Stellungnahme des Bgm. zum REAB 2022.

KIP: Kommunales Investitionsprogramm 2023

Auch für 2023 hat der Bund ein Kommunales Investitionsprogramm (KIP bzw. KIG – Kommunales Investitionsgesetz) von 1 Mrd. Euro beschlossen, das kommunale Investitionsprogramm 2023 ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020. Ich habe die Durchführungsbestimmungen aufmerksam gelesen und werde die Anträge unserer Gemeinde genau beobachten (sie sind online einsehbar).

Zum KIP 2023 habe ich eine sehr ausführliche Seite eingerichtet; weitere Beiträge kommen, wenn von der Gemeinde Förderanträge gestellt werden.

Ich hoffe, die Gemeinderäte lesen die Durchführungsbestimmungen (genauer als 2020); damals hat es keinerlei Beschlüsse im Gemeinderat gegeben; wer hat 2020 die Anträge beschlossen? Der Gemeindevorstand? Der Bürgermeister im Alleingang?

Zum Kindergartenumbau:

Bgm., Gemeindezeitung Sommer 2023

Investitionszuschuss aus dem KIP 2023: 81.000 €; § 5, D.4.: der Standard „Niedrigstenergiegebäude“ ist verpflichtend einzuhalten und bei der Endabrechnung zu bestätigen. Ich bitte die zuständigen Gemeinderäte und BM Martin Böck um Beachtung!

 

Zur Straßenbeleuchtung LED-Umstellung:

Bgm., Gemeindezeitung Sommer 2023

Der Endabrechnung ist ein Nachweis über eine insgesamte Stromeinsparung von mindestens 50 % gegenüber dem derzeitigen Beleuchtungssystem anzuschließen.

Wie wird/wurde dieser Nachweis beim KIP 2020 erbracht? KIP-Förderungen 2020 bis 2022, Rückblick

Somit gehe ich davon aus, dass wir bald die einzige Gemeinde ohne PV auf den Gemeindedächern sein werden 😦 Laut der Gemeindezeitung wurde die Entscheidung für die Verwendung der Bundeszuschüsse bereits getroffen. Von wem? Vom Ortskaiser allein?

ausführlicher hier

zum Erkenntnis LVwG vom 27. Juli 2023: keine Revision

In Absprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich mich gegen eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof entschieden. Ich werde auch kein neuerliches Auskunftsbegehren einbringen. Die Frage in meinem Berufungsantrag war nicht nach dem „realen Ausgang des Geldes“ , sondern nach der „realen Verwendung des Geldes“ unter der Annahme, dass der Bürgermeister die NÖ GO befolgt (hat). § 69 (2) lautet: Das Gemeindevermögen ist aus den Erträgen der Gemeinde zu erhalten, instand zu setzen und zu erweitern. Erträge aus Vermögensveräußerungen sind zur Instandhaltung des Gemeindevermögens, zur Schaffung neuer Vermögenswerte oder zur Tilgung bestehender Darlehensschulden zu verwenden. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf dürfen lt. NÖ GO gar nicht für Ausgaben aus dem laufenden Haushalt verwendet werden, sondern müssen für Investitionen in der Gemeinde verwendet werden (oder es muss eine Rücklage gebildet werden, wie ursprünglich vorgesehen; zur Aussendung von Bgm. Viktorik RA 2018).

Der REAB 2018 wird derzeit von einer kundigen Person überprüft, danach werde ich zu meinem weiteren Vorgehen eine Entscheidung treffen. Zum Nachlesen hier

Die Angelegenheit ist für mich sicher nicht beendet. Ich habe als Gemeinderätin 2018 für den Verkauf der Grundstücke gestimmt, der Kaufvertrag trägt auch meine Unterschrift; das Geld gehört der Gemeinde! Aus  Selbstschutz werde ich meine Aktivitäten nicht (sofort) öffentlich machen (die Rechtsanwältinnen der Gemeinde haben in der Vergangenheit meine HP sehr aufmerksam durchsucht, ich liefere ihnen nichts).

Stellungnahme 12. Änderung ROP am 16.8.23 abgegeben

Am 16. August habe ich meine Stellungnahme am Gemeindeamt abgegeben: Stellungnahme 12. Änderung ÖRP. Die  Pläne zum Entwurf und die Erläuterungen inkl. Anhang.

In meiner Stellungnahme verweise ich mehrmals auf das Örtliche Entwickungskonzept: ÖEK Kreuzstetten Beschluss Dez. 2019, ÖEK 2019 Plan (auf der Gemeinde-HP leider bisher nicht einsehbar).

Bitte informieren Sie sich über die geplanten Änderungen, Näheres hier: Änderung Flächenwidmungsplan: Gärtnerei und Fischteiche

 

Änderung Flächenwidmungsplan: Gärtnerei und Fischteiche

Ich war mehrmals lästig, damit die Unterlagen auf die Gemeinde-HP kommen und habe meine Stellungnahme zur 12. Änderung ROP am 16.8.23 abgegeben

Auflage 12. Änderung ROP 28.6.23  Fotos und Ausschnitte aus den Plänen finden sich in den Entwurf-Unterlagen 12AeF Pläne, 12. Änderung ROP 28.6.23 12AeF_Erl_ohne Anhang. Außer Gärtnerei und Fischteiche sind es nur Widmungsanpassungen (Gesamte Fläche Umwidmung in Wohnbauland: 472 m²).

Zur Gärtnerei/Fischteiche: eine Gärtnerei wurde schon beim ÖEK besprochen, damals war Hermann Böhm anwesend. Es ist natürlich sinnvoll, dass die Gärtnerei als lokale Firma in Kreuzstetten bleibt! Ich kann verstehen, dass für die Gärtnerei der Platz in der Rodelgasse zu eng wird, der geplante Standort ist nahe dem bebauten Ortsteil. Neu angelegte Fischteiche im Weinviertel, die regelmäßig abgelassen und danach erneut mit Grundwasser befüllt werden, sind nicht sinnvoll! Von einer kommerziellen Fischzucht war  in den Besprechungen zum ÖEK, bei denen ich als Gemeinderätin dabei war, keine Rede. Fische in einem Schauteich gerne, Karpfenzucht halte ich im Waldviertel für passend, im Weinviertel in eigens angelegten und mit Grundwasser befüllten Teichen nicht!

0,83 ha Grünland Gärtnerei, 1,55 ha Grünland Wasserfläche, 552 m² Verkehrsfläche öffentlich

  • Betriebshalle ca. 1000 m², Flugdach für Grünschnitt ca. 250 m², Lagerboxen ca. 120 m², Bürogebäude mit Verkaufsraum ca. 350 m², Verkaufsfläche 3.000 m² für Container-, Topfpflanzen u.ä., Schaugarten, Betriebseinfahrt Breite 6 m, Betriebsfläche gesamt 8.750 m²
  • Parkplätze ca. 35 Stellplätze? für ca. 20 – 30 PKW/Tag? (lt. Unterlagen)

 

  • die wasserrechtl. Bewilligung von 2014! (Frist Bauvollendung 31.12.2016), ist abgelaufen. Gibt es eine aktuelle Bewilligung? Geplant waren/sind: Fischteich 1: Volumen 9.700 m³, Fischteich 2: Volumen 6.500 m³, Fischteich 3: Volumen 14.800 m³, Vorwärmbecken: 2x 200 m³, Absetzbecken 310 m³ (1 m³ = 1.000 l)
  • geplante Wasserentnahme (zwei Brunnen auf Gstk. 2562 und 2564) für die Fischteiche: max. pro Brunnen 2 l/s; max. jährl. Wasserbedarf für einen Brunnen ca. 22.560 m³ (= 22.560.000 l)
  • Karpfenbesatz, extensive Nutzung, Abfischen in Dreijahresintervallen/Teich
  • Ausleitung in den Hautzendorfer Bach: 35 l/s (= 3.024.000 l/Tag), 5 Tage Entleerdauer (15.120.000 l)

 

  • aus dem NÖ ROG: § 1 (3): Verwendung von für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeigneten Böden für andere Widmungen nur dann, wenn geeignete andere Flächen nicht vorhanden sind. Dabei ist nicht nur auf die momentane Nahrungsmittelproduktion, sondern auch auf die Vorsorge in Krisenzeiten, auf die Erzeugung von Biomasse und auf die Erhaltung der  Kulturlandschaft Bedacht zu nehmen. § 14 (2) NÖ ROG: Der Sicherstellung von für die land- und forstwirtschaftliche Produktion wertvollen Flächen ist bei der Entwicklung des Gemeindegebiets besondere Priorität einzuräumen.
  • aus „Wasserzukunft 2050“, Weinviertel: „Ausgehend von einem geringen mittleren Jahresniederschlag von 500 bis 750 mm und einer Grundwasserneubildung von rund 30 bis 45 mm, stellt sich für diese Region ein besonders niedriges nutzbares Dargebot von durchschnittlich nur rund 6 mm pro Jahr ein. Im Prognoseszenario 2050 wird das nutzbare Dargebot durch Klimawandeleinflüsse noch um 10 % verringert angenommen.
  • lt. Entwurf zur Änderung: mittel- bis hochwertiges Ackerland; keine wesentlichen Auswirkungen auf Bodenverbrauch und Versiegelungsgrad?

Ich möchte nicht, dass diese geplante Änderung in der Urlaubszeit unbemerkt untergeht; kein Wort dazu in der Gemeindezeitung Sommer 2023, die Grünen schweigen (GR Hannes Gepp von den Grünen ist Umweltgemeinderat, er arbeitet in der Gärtnerei: ein Interessenskonflikt?). Die Vorgänge in Grafenwörth sollten uns ein mahnendes Beispiel sein, genauer hinzuschauen.

 

 

Siedlung Am Teichfeld: Aufschließungskosten, Nahwärme

In der GR-Sitzung vom 11. Juli 2023 wurden die  Aufschließungsgebühren erhöht (von 560 € im Frühling 2021 auf 640 €). Dazu gibt es in der NÖN einen Bericht, die Erhöhung ist mit den Teuerungen am Bau nachvollziehbar; die neue Siedlung soll kein Verlustgeschäft für die Gemeinde werden.

Oftmals hat Bgm. Viktorik den Wunsch ausgesprochen, dass die Siedlung heizungstechnisch an die Nahwärme  angeschlossen werden soll. Ich teile diese Meinung nicht, weil es  kostenmäßig weder für die Nahwärme noch für die Hausbesitzer vorteilhaft wäre. Die Häuser werden vermutlich als Niedrigstenergie/Passiv/Plusenergiegebäude errichtet werden und nur minimale Heizenergie brauchen (eine kleine Wärmepumpe o.ä. reicht vermutlich). Die Nahwärme ist sehr sinnvoll bei älteren Gebäuden (mit hohen Vorlauftemperaturen), für neue Gebäude wären vermutlich die Bereitstellungskosten wesentlich höher als die Heizkosten selbst. Die Famosahaus-Neubauten in der Bäckergasse sollen mit Wärmepumpe beheizt werden, obwohl die Nahwärme in der Straße verlegt ist. Mein 25 Jahre altes Haus habe ich auf Wärmepumpe umgestellt – so billig habe ich noch nie geheizt; ich würde ein neu errichtetes Haus in der Siedlung Am Teichfeld nicht mit Nahwärme beheizen (so sinnvoll ich die Nahwärme für unseren Ort finde; für die älteren Gebäude!).

In meiner Stellungnahme zur 10. Änderung ÖRP 2021 habe ich noch auf die Zuleitung der Nahwärme Am Teichfeld gedrängt; daran sieht man auch, was sich in den letzten Jahren bezüglich erneuerbarer Heiztechnologien und Gebäudedämmung geändert hat. Das sehe ich sehr positiv – aber es muss viel schneller gehen!

Ich gehe davon aus, dass die Nahwärme ihre Entscheidung nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien treffen wird; die Verlegung der Leitungen wäre für die Nahwärme mit (zu) hohen Kosten verbunden. Aktualisierung: siehe wasserrechtl. Verhandlung Am Teichfeld 12.2.24

 

Mische, mische, mische…

… morgen gibt es Fische, übermorgen Speck – das Geld ist weg! (Abwandlung eines Kinderspruchs). Ähnlichkeiten aus der Bundespolitik: Es ist nichts mehr da“ (Tagespresse, Gaby Schwarz), FPÖ Wien ließ Buchhaltung vernichten Einige Anmerkungen zum Erkenntnis des LVwGs und zum Schreiben des Bürgermeisters:

  • für Bürgermeister und Buchhaltung ist die Verwendung von 413.000 € nicht mehr nachvollziehbar. Die Gemeindeaufsicht konnte die Verwendung des Verkaufserlöses nachvollziehen: 10.6.22 Land NÖ Auf meine oftmalige Frage dazu („Ich ersuche Sie um Information, wofür der Überschuss von 421.019,34 €, als Aufwendung/Auszahlung unter 1/612000-729960 (im REAB 2020 Straßenbau) verbucht, real ausgegeben wurde; entsprechende Investitionen im Straßenbau sind 2020 und 2021 nicht erfolgt!“) habe ich von der Aufsichtsbehörde keine Auskunft bekommen: Straßenbau REAB 2020, RA_2022 Investitionstätigkeit Straßenbau
  • 400.000 € entspricht mehr als der Hälfte der jährlichen Netto-Abgabenanteile des Bundes, die die Gemeinde bekommt. Ein Vergleich: Sie bekommen als Prämie mehr als die Hälfte Ihres jährlichen Nettogehalts, das Geld ist nach 1,5 Jahren weg; Sie wissen nicht mehr, wofür Sie es ausgegeben haben, weil es sich am Konto mit Ihren laufenden Gehaltseingängen vermischt hat? Glaubwürdig?
  • NÖ GO § 69 (2) Das Gemeindevermögen ist aus den Erträgen der Gemeinde zu erhalten, instand zu setzen und zu erweitern. Erträge aus Vermögensveräußerungen sind zur Instandhaltung des Gemeindevermögens, zur Schaffung neuer Vermögenswerte oder zur Tilgung bestehender Darlehensschulden zu verwenden. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf dürfen lt. NÖ GO gar nicht für Ausgaben aus dem laufenden Haushalt verwendet werden.
  • für den laufenden Haushalt wurde das Geld auch nicht verwendet (siehe Grafik offener Haushalt), wie schon im Sommer 2022 geschrieben:
  • ich schließe aus, dass das Geld für Straßenbauprojekte verwendet wurde (dort wurde der Überschuss im REAB 2020 verbucht)
  • ich schließe aus, dass das Geld für den Volksschulumbau verwendet wurde finale Abrechnung Kosten Schulumbau
  • ich schließe aus, dass das Geld für Aufwendungen rund um die Covid-Pandemie (ab März 2020) verwendet wurde (es war schon davor großteils nicht mehr auf den Gemeindekonten)
  • ich schließe aus, dass das Geld privat in den Taschen des Bürgermeisters oder anderer Gemeinderäte gelandet ist
  • ich schließe aus, dass das Geld für die Kosten der Gemeinde rund um die Nahwärme verwendet wurde
  • Buchhalterisch war das Geld im REAB 2020 vorhanden, auf den Bankkonten seit dem REAB 2019 lt. Kassenistabschluss nicht mehr: Bestände Ende 2019 (vor Corona) lt. REAB: Girokonto 205.000 €, Rücklagen 382.600 €, etwa gleicher Bestand wie Anfang 2017: Girokonto  220.000 €, Rücklagen  300.000 €; Differenz etwa 75.000 € (Rest der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf? 18 %).
  • NÖ GO § 85: (4) Auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes steht niemandem, .., ein Rechtsanspruch zu. Das Geld ist bestätigt mit dem Erkenntnis des LVwG weg, wohin?? An wen soll ich mich wenden?
  • lt. Standard-Artikel: Bürgermeister Adolf Viktorik (SPÖ) hofft, „dass auch Frau Kiesenhofer diese gerichtliche Entscheidung anerkennt und nun endlich zu der Einsicht gelangt, dass die von ihr geforderte Auskunft faktisch nicht erteilt werden kann, und die Sache nun endlich auf sich beruhen lässt“. Ich hoffe, dass die Einnahmen aus dem Verkauf und die absurden Rechtsanwaltskosten wieder ihren Weg in die Gemeindekasse finden. Kiesenhofer Juni 2022 Postwurfsendung; die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
  • „…die Sache nun endlich auf sich beruhen lässt“ – sicher nicht! Ich habe als Gemeinderätin in der Sitzung am 19.4.2017 für den Verkauf der Grundstücke in Streifing  gestimmt (einstimmiger Beschluss), der Kaufvertrag trägt auch meine Unterschrift. Die Einnahmen gehören unserer Gemeinde und sollten gemäß den Vorgaben der NÖ GO verwendet werden. Das war auch so angedacht! zur Aussendung von Bgm. Viktorik RA 2018
  • ein Artikel dazu in der NÖN vom 12.7.2023: „Buchhalterisch sei eine einwandfreie Nachvollziehbarkeit gegeben“ – Investitionstätigkeit Straßenbau REAB 2020, Eingang 421.000 €, Ausgang?? Wo ist die Goldstraße?? siehe meine Antwort auf das Schreiben der Aufsichtsbehörde. „Was mit dem Geld passiert ist, kann keiner sagen“ – will keiner sagen? Rechtsanwaltskosten von 200.000 € statt einer simplen Antwort, was mit dem Geld passiert ist – aha.