Erkenntnis LVwG Einnahmen Grundstücksverkauf

Mit Erkenntnis vom 27.06.2023 hat das LVwG das Verfahren am 12. Juni 2023 als gegenstandslos eingestellt. Seine Begründung (Seite 30): „Soweit es im gegenständlichen Verfahren den „realen Ausgang“ des Geldes aus dem Grundstücksverkauf im Jahr 2018 betrifft, hat das durchgeführte Ermittlungsverfahren gezeigt, dass diese Information bei der Gemeinde gar nicht vorhanden ist. Sie daher auch nicht beschafft werden. Dies deshalb, weil der für den Grundstücksverkauf vereinnahmte Geldbetrag auf ein Gemeindekonto eingezahlt und mit dem dort befindlichen Guthaben vermischt wurde. Seit diesem Zeitpunkt ist eine „reale Zuordnung“ nicht mehr möglich.“

Interessant dabei: das Erkenntnis zitiert aus dem Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 7.9.22 (Seite 31), der nächste Satz in diesem Schreiben wird allerdings nicht angeführt. „… kann nachvollzogen werden“. Dazu: Mische, mische, mische…

Die Wortwahl „reale Verwendung der Einnahmen“ in meinem  Berufungsantrag war möglicherweise unglücklich (damit war gemeint: sichtbare Investitionen, nicht nur eine Buchungszeile). Die Einnahmen wurden nicht auf ein eigenes Rücklagenkonto überwiesen, natürlich sind Überweisungen vom Gemeinde-Girokonto daher nicht dem Geldeingang direkt zuordenbar, die Einnahmen 2018 sind mit dem dort befindlichen Guthaben vermischt. ABER:

  • das Land kann den Verbleib nachvollziehen, die Gemeinde nicht? Daher meine Frage nach der realen (nicht nur buchhalterischen) Verwendung des Verkaufserlöses, der ja lt. Aufsichtsbehörde nachvollziehbar ist. Diese Frage habe ich dem Land mehrmals gestellt, aber keine Antwort erhalten.
  • in meiner Bescheidbeschwerde habe ich nach der „realen Verwendung der Einnahmen“ gefragt, nicht nach einer konkreten Zuordnung einzelner Geldscheine. Dies in der Annahme, dass sich die Gemeinde an die Vorgaben der NÖ GO hält.
  • NÖ GO § 69 (2): Das Gemeindevermögen ist aus den Erträgen der Gemeinde zu erhalten, instand zu setzen und zu erweitern. Erträge aus Vermögensveräußerungen sind zur Instandhaltung des Gemeindevermögens, zur Schaffung neuer Vermögenswerte oder zur Tilgung bestehender Darlehensschulden zu verwenden. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf dürfen lt. NÖ GO gar nicht für Ausgaben im laufenden Haushalt verwendet werden.
  • Es hat 2018 keine ungeplanten Ausgaben gegeben, im Nachtragsvoranschlag 2018 (beschlossen in der GR-Sitzung am 4.12.2018) finden sich auch keine neuen Vorhaben. Bürgermeister und Gemeinderat sind in ihren Ausgaben an den Voranschlag gebunden (NÖ GO § 76) und dürfen Geld nicht nach Gutdünken verwenden.
  • Es hat auch keine diesbezüglichen Beschlüsse des Gemeinderates gegeben; trotzdem sind die Einnahmen von 413.406 € mit Ausnahme von 75.000 € auf einem Rücklagenkonto „verschwunden“. Wohin?? Buchhalterisch findet sich der Überschuss von 525.000 € im AO Haushalt 2019 (Gemeindestraßen 478.000 €, Güterwege 46.000 €), finanziell („real“) ist er mit  31.12.2019 (vor der Pandemie) großteils nicht mehr auf den Bankkonten vorhanden;  400.000 € versickern nicht im ordentlichen Haushalt.
  • das Land NÖ hat die Verwendung der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf nicht geprüft, weil es dazu lt. NÖ GO nicht berechtigt ist.
  • Aktualisierung 5.7.23: Zweieinhalb Jahre musste ich auf die IBAN des Gemeindekontos warten, drei Rechtsanwältinnen waren für die Verhandlung nötig (wofür? Aber zahlen dürfen es die Gemeindebürger), das Erkenntnis verkündet der Bgm. nach einer Woche! Ergebnis öffentliche Verhandlung. Aha. Dazu ein neuer Standard-Beitrag vom 6.7.2023
  • Mein weiteres Vorgehen werde ich mit Kundigen besprechen, aber: aufgeben tut man nur einen Brief! Die Verhandlung hat den Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 nicht geklärt
  • in NÖ findet man eher einen lebenden Dinosaurier, als den Verbleib von 400.000 € 😦

Bericht von der GR-Sitzung am 11. Juli 2023

zur GR-Sitzung am 11.7.23

Abwesend: David Wood, Thomas Viktorik, Niki Gessl, Herbert Hrbek

Der GR war beschlussfähig, der Großteil der Beschlüsse erfolgte einstimmig

Dringlichkeitsanträge: Förderung Ferienspiel 300 €, Erklärung zum Brief Kanalgebühren-Erhebung; Kosten Aufschließung am Teichfeld: alle angenommen und behandelt

2. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 4.4.2023 2. GR-Sitzung vom 04.04.2023

4. Überschreitungen: bisher (Mitte des Jahres!) keine Überschreitungen (Monika Wood-Ryglewska)

7. Straßenbenennungen Am Teichfeld: Ahornweg, Birkenweg, Rosenweg

12. Ansuchen Grundstückskauf verschoben (sollte auf Pacht geändert werden)

14. 2 Stellplätze bei Neubau; teilweise Zustimmung (Ö ist ein Autoland??) Stellplatzverordnung Juli 2023 Klimakrise, hohe CO2-Belastung durch Straßenverkehr, drohende Milliardenzahlungen an die EU bei Nichterreichen der Klimaziele? Egal? Dazu ein Uralt-Beitrag der Grünen Ulrichskirchen.

15. Erhöhung Aufschließungskosten auf 640 € (aufgrund gestiegener Kosten; bisher 560 €), GR Freudhofmaier erhält eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für die Aufschließung Am Teichfeld Aufschließungsgebühren Juli 2023

16. GPS-Gerät im Eigentum der Gemeinde: Vermietung 50 €/angefangene Stunde

17. verschoben; Erkundigungen bei den Nachbargemeinden geplant; sicherheitstechn. Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Entscheidung für eine bestimmte Fa. wurde verschoben

18. Vergabe Umstellung auf LED bei der noch nicht umgestellten Straßenbeleuchtung: Fa. AES Ottenschlag https://www.aes-energietechnik.at/licht/home/ , Gesamtkosten ca. 357.000 €, div. Förderungen, der Gemeinde bleiben an Kosten ca. 40.000 €, 2/3 2023, 1/3 2024

22. Wärmebilddrohne Eigentum der Gemeinde, Jagdgesellschaften können sie verwenden zum Schutz des Wildes vor landwirtsch. Geräten

24. Debatte, ob die Erneuerung nötig ist oder die bestehende Anlage ausreicht; Fa. Lauer, ca. 30.000 € für Bewässerung Sportplatz

25. 50 % der Kosten für die Betriebsstättengenehmigung soll den Vereinen mit einer außerord. Förderung durch die Gemeinde ersetzt werden

Bei den Kanalgebühren wird sich heuer vermutlich keine Änderung ergeben, Erhebung war angeblich vom Land gefordert. Kindergartenzubau, Kreditaufnahme dafür? Schweigen! (brauch ma ned, á la FPÖ??) Also vermutlich heuer nicht mehr? Wie wird Kreuzstetten das beschlossene Kindergartengesetz mit September 2024 umsetzen?

 

 

Verhandlung vor dem NÖ LVwG am 12. Juni 2023

Nach mehr als zwei Jahren habe ich endlich den Überweisungsbeleg für die Einzahlung der 413.406 € auf dem Haupt-Girokonto der Gemeinde (IBAN AT692011120111271404) erhalten. Somit ist meine erste Frage (nach dem realen Eingang des Geldes) geklärt. Zum Auskunftsbegehren ab 14. November 2022

dazu ein Standard-Bericht: Gerichtsverhandlung um ein geheimes Gemeindekonto in Kreuzstetten

Auf meine zweite Frage (wofür wurde das Geld bis 31.12.2019 – also vor der Pandemie – ausgegeben?) habe ich keine Antwort erhalten; „Geld hat kein Mascherl“ (so die Begründung der Rechtsvertreterinnen der Gemeinde). Diese Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar und zufriedenstellend; 400.000 € gehen in unserer kleinen Gemeinde nicht im laufenden Haushalt unter. Außer dem Ankauf des Feuerwehrautos hat es 2018 keine besonderen Investitionen gegeben, für den Volksschulumbau wurde das Geld nicht verwendet. Es hat keine Beschlüsse des Gemeinderates für etwaige zusätzliche Ausgaben gegeben, der Gemeinderat (der Bürgermeister) ist an den Voranschlag gebunden. Die unter Wahrheitspflicht befragten Gemeinderäte konnten auch keine zusätzlichen Investitionen 2018 nennen, für die das Geld verwendet wurde.

Ich danke allen interessierten Gemeindebürger*innen, die bei der fünfeinhalb Stunden dauernden Verhandlung anwesend waren und ihr Interesse gezeigt haben. Ich bedanke mich besonders bei meinem Rechtsvertreter Florian Prischl,  der seine Sache ausgezeichnet gemacht hat; alleine hätte ich das nicht geschafft.

Der Richter MMag. Gerald Kammerhofer hat sachlich und neutral durch die Verhandlung geführt, danke! Das Erkenntnis wird in einigen Wochen vorliegen.

  • Für die Gemeinde war die Anwältin der Gemeinde, Dr. Annika Wolf, und zwei weitere Rechtsvertreterinnen (PHH Rechtsanwälte) anwesend
  • die Amtsleiterin Daniela Ullmann-Gepp und der Bürgermeister wurden unter Wahrheitspflicht befragt, ebenso die bei der  Gemeinderatssitzung am 11.5.21 anwesenden Gemeinderäte (entschuldigt T. Viktorik und F. Fallmann) zu ihren Wahrnehmungen von der Sitzung (bei der angeblich alle Fragen zum Grundstücksverkauf erläutert wurden)
  • die Rechtsanwältinnen der Gemeinde haben meine HP penibel durchforstet und unter anderem den Profil-Artikel dem Akt zugefügt. Mathias Huter vom FOI war so freundlich, mir ein „transparentes Häferl“ zukommen zu lassen; der Kaffee schmeckt transparent viel besser 🙂

Wechsel im Gemeinderat Frühling 2023

Mit 12.5.23 hat GR Reinhard Ullmann (ÖVP) sein Mandat zurückgelegt Kundmachung 24.5.23, an seiner Stelle wird Isabella Schmid in den Gemeinderat berufen und in der nächsten Sitzung angelobt.

Falls auch Sie den Überblick bei den ständigen Wechseln im Gemeinderat (ähnlich wie bei der Bundesregierung) verloren haben, ein Überblick:

  • der Aushang der Kandidaten bei der GR Wahl 2020
  • neu im GR ab März 2020 waren bei der SPÖ: Monika Wood-Ryglewska, Franz Fallmann, Thomas Viktorik, Hermann Furtner, Gerhard Simon, David Wood und Nikolas Gessl, bei der ÖVP: Gabriela Fallmann, Martin Mathias und Hubert Ullmann
  • Zwischenzeitliche Wechsel: auf Hermann Furtner folgte Ludwig Ullmann (SPÖ, Wechsel Jänner 2022), auf Judith Rührer folgte Hannes Gepp (Grüne, Wechsel Dezember 2022), auf Reinhard Ullmann folgt mit Juni 2023 Isabella Schmid, ÖVP
  • im Prüfungsausschuss sind mit der neuen GR-Periode ab März 2020 alle Mitglieder neu (Johannes Freudhofmaier, Herbert Ullmann, Monika Wood-Ryglewska, Hermann Furtner, Gerhard Simon), Wechsel im April 2022 (statt Hermann Furtner Thomas Viktorik), Wechsel im April 2023 (statt Thomas Viktorik Nikolas Gessl)
  • im Gemeindevorstand ein Wechsel im April 2022: auf Reinhard Ullmann folgte Roman Kraft (ÖVP)
  • seit Dezember 2021 ist Monika Wood-Ryglewska (SPÖ)  Finanzreferentin und EU-Gemeinderätin

Mit der aktuellen Änderung im Gemeinderat sind seit der vergangenen Periode 11 von 19 Gemeinderäten neu! Welche Änderungen sind zukünftig zu erwarten? Zufall?

 

 

Kanalgebühren und verschwundene Überschüsse

Mittlerweile haben vermutlich alle Gemeindebürger das Schreiben der Gemeinde zum Regenwasserkanal und den anderen Kanalgebühren erhalten. Ich habe nach einem Gespräch mit dem Land  Aufsichtsbeschwerde erhoben, nachdem ich von der Gemeinde keine Auskünfte bekomme. Das Schreiben der Gemeinde werde ich ignorieren, ich unterschreibe nicht etwas, das vielleicht nicht stimmt (ich messe mein Haus nicht nach!, …die Gemeinde ist verpflichtet….: dazu hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage gewusst). Aktualisierung 17.5.23: die  Aufsichtsbehörde antwortet, leider für mich nicht zufriedenstellend; meine Antwort an die Aufsichtsbehörde, auch an die Gemeinde und alle Gemeinderäte (nachdem der Sachbearbeiter meint, dass der Gemeinderat meine Fragen beantworten müsse. Aktualisierung 09.06.2023: Eine  Antwort der Aufsichtsbehörde und mein Schreiben an die Behörde.

Zum Artikel in der NÖN vom 31.5.2023: Kanalbenützungsgebühr bei Trennsystem und Einleitung von Niederschlagwässer: ein um 10 % erhöhter Einheitssatz. Aber für diese Info muss man das Kanalgesetz durchforsten, von der Gemeinde bekommt man im Brief keine Info, lt. NÖN ist der Bürgermeister auf Urlaub. Neuerlicher Artikel in der NÖN vom 07.06.2023. Zur Frage Regenwassergebühr ja/nein will ich mich nicht äußern, dazu gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, welche Beschüsse vor Jahren im Gemeinderat gefallen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber: es kann nicht sein, dass jahrelang hohe Überschüsse versickern, damit werden sowohl die Gemeindebürger als auch zukünftige Gemeindeführungen massiv geschädigt.

Es hat in den letzten Jahren hunderttausende Euro an Gebührenüberschüssen bei der Abwasserbeseitigung gegeben. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Überschüsse in den Gebührenhaushalt rückzuführen bzw. für zukünftige Instandhaltungen zweckgebundene Rücklagen zu bilden. Näheres in meinem Beitrag Abwasserbeseitigung: Geld hat kein Mascherl?, ich bin auf die Antwort des Landes neugierig, GR Freudhofmaier hat in der Frühlings-Gemeindezeitung 2023 auf die fehlenden Rücklagen verwiesen.

Der RH stellt die Pflicht der Gemeinde zur Rückführung der Gebührenüberschüsse klar: Tätigkeitsbericht Rechnungshof Gebühren Gemeinden 2014, Auszüge daraus: „Für die Beurteilung der Frage nach dem Bestehen eines inneren Zusammenhangs ist ein Gesamtbetrachtungs– und Ausgleichszeitraum von bis zu zehn Jahren heranzuziehen… Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, angesparte Mittel im Wege einer inneren Anleihe für andere Zwecke zu verwenden. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass diese wieder zurückfließen und letztendlich im inneren Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung ausgegeben werden…. Der RH verweist darauf, dass die Verwendung der Überschüsse jedenfalls nachvollziehbar dokumentiert sein muss… Bei Verletzung dieser Rahmenbedingungen entspricht die Einhebung von über der Kostendeckung liegenden Gebühren einer Steuer ohne Rechtsgrundlage und ist somit rechtswidrig.“

Aufgrund anstehender Sanierungen mit Investitionskosten von 3,4 Mio. Euro hat die Marktgemeinde Bad Pirawarth mit 1.1.2023 die Kanalgebühren deutlich erhöht – Kanalabgabenordnung_2023 Bad Pirawarth Bevor man in Kreuzstetten über eine Gebührenerhöhung nachdenkt, müssen die Gebührenüberschüsse als zweckgewidmete finanzielle Rücklage für zukünftige Sanierungen zur Verfügung stehen! Die ausstehenden Gebühren (2022: 50.000 € ausständig, gezahlt wurden 2022 350.000 €) und zu geringe  Gebührenzahlungen (z.B. durch Vergrößerung der an den Kanal angeschlossenen Flächen durch Erweiterung, Dachgeschoß- oder Kellerausbau…) sind von der Gemeinde einzufordern (auf die Notwendigkeit der Einbringung schon länger bestehender Abgabenrückstände wurde in der Gebarungsprüfung 2021 hingewiesen). Die  große Mehrheit der Gemeindebürger, die pünktlich und korrekt ihre Abgaben zahlen, soll nicht durch höhere Gebühren bestraft werden.

Rechtsanwaltszahlungen für mein Auskunftsbegehren

Am 5. April 2023 habe ich im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2022 Fragen zu den absurden Rechtsanwaltszahlungen für mein Auskunftsbegehren gestellt Mail vom 6.4.23 zu den Zahlungen an Kanzlei PHH, die Antwort per Einschreiber am 27.4.23 Bgm. zu den Zahlungen an Kanzlei PHH

Vorab: ich finde es wirklich rührend, wie sehr der Bürgermeister auf den nötigen Umsatz der Post in unserer Gemeinde schaut! Der Briefträger und ich schmunzeln mittlerweile um die Wette, wenn ich einen neuen „Liebesbrief“ der Gemeinde bekomme 🙂

Nun zum Inhalt:

  • „erforderliche intensive rechtliche  Bearbeitung“ (erforderliche intensive „Vertuschung“ der Zahlungsvorgänge, weil es da eine Lästige gibt, die hartnäckig blöd fragt?)
  • „kontinuierliche Befassung durch eine Vielzahl unserer Gemeindeorgane und Mitarbeiter“? 6 Seiten Vorlagebericht für das LVwG am 14.02.22 um 42.000 €?; 127.000 € „Beratungskosten“ der Rechtsanwältin, trotzdem falsche Behörde?; in der Herbst-Gemeindezeitung 2022 schreibt der Bgm., dass inkl. Gerichtsverfahren alles abgeschlossen sei und keine Verpflichtungen offen wären? Ich musste in mehreren Mails im Oktober 2022 darauf drängen, dass mir endlich ein Bescheid von der richtigen Behörde (nämlich vom Gemeinderat) ausgestellt wird, gegen den ich berufen kann!
  • wer hat das Geld für die „Beratungen“ bekommen? Vermutlich die Kanzlei PHH, die Gemeinderäte und die Gemeindemitarbeiterinnen wohl nicht!
  • vorsorgliche Erhöhung der Voranschlagsstelle in der nicht-öffentlichen GR-Sitzung vom 21.06.2022 auf 80.000 €. Sicherheitshalber geheim, die Gemeindebürger sollen nicht wissen, wofür das Geld der Gemeinde (= unser Geld!) verwendet wird? Blöderweise ist der Rechnungsabschluss öffentlich, da steht alles drin.
  • 27.537,21 € Zahlung der Gemeinde 2023 an die Rechtsanwältin lt. Schreiben des Bgm. Aktualisierung: Zahlungen Dr. Wolf/PHH ab 2021 aktualisiert 26.4.2024

Mehr als 300.000 € an „Beratungskosten“ für die Rechtsanwältin seit Mai 2021, 413.000 € Einnahmen  aus dem Grundstücksverkauf (die nicht nachvollziehbar „verschwunden“ sind). Wem ist das außer mir noch nicht egal? Alleine die absurden Rechtsanwaltszahlungen zeigen deutlich, dass etwas faul ist!

zum Vergleich die Rechtsanwaltskosten für mein Verfahren 2019 gegen die Fa. 10hoch4: gesamte Rechtsanwaltskosten unter 6000 € (großteils von 10hoch4 zu tragen, weil die Firma verloren hat), insgesamt 20 Seiten ausführliche Klagsbeantwortung, mehrere Treffen mit dem Anwalt in der Kanzlei, Verhandlung beim Landesgericht Korneuburg

 

 

Abwasserbeseitigung: Geld hat kein Mascherl?

So hat die Finanzreferentin der Gemeinde, Gr Monika Wood-Ryglewska, in der Gemeinderatssitzung am 4.4.2023 argumentiert, warum die Gemeinde keine zweckgebundenen Rücklagen für die Überschüsse bei der Abwasserbeseitigung bilden müsse (wie rechtlich vorgesehen). Ich teile diese Meinung nicht; in der Gemeindebuchhaltung hat jeder Euro „ein Mascherl“: Einnahmen und Ausgaben in der Barkasse, Rechnungen, Einzahlungen und Überweisungen der Gemeinde; für alles muss es einen Beleg geben.

Versuchen Sie eine solche Argumentation einmal bei Ihrem Finanzamt, viel Glück!

Aktualisierung 01.05.2023: Mein neuerliches Mail an die Gemeinde, div. Anhänge und Links: Gebührenüberschüsse Kiesenhofer, 01.05.2023Presse-Artikel: wie Gemeinden ihre Bürger abzocken, Rechnungshof-Bericht 2014 zu den Gebührenhaushalten: „Demnach sind über die einfache Kostendeckung hinausgehende Mittel ausschließlich für Ausgaben vorzusehen,  die im inneren Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung stehen. Dieser innere Zusammenhang besteht insbesondere bei Folgekosten aus der Anlagenerrichtung, Kosten für die Erreichung von Lenkungszielen (z.B. ökologischer Art) oder der Bildung von Rücklagen.“… „Bei zwischenzeitlicher Verwendung außerhalb des Gebührenhaushalts ist eine ausreichende Dokumentation und ein Rückfluss an den Gebührenhaushalt binnen zehn Jahren sicherzustellen.“

Aktualisierung 29.4.2023: Per Mail habe ich noch keine Antwort erhalten, dafür ein Brief  in meinem Postkasten, den ich erwartungsvoll geöffnet habe. Enthalten ist ein Schreiben zum Schmutz- und Regenwasserkanal, das vermutlich an alle Haushalte versendet wurde Regenwasserkanal 29.4.23 Keine Kopfzeile, nur eine Unterschrift des Bürgermeisters. Meine erste spontane Reaktion ist, dieses Schreiben ohne Absender ebenso zu ignorieren, wie die Gemeinde meine Anfragen ignoriert….

Aktualisierung 25.4.2023: von der Gemeinde habe ich bislang keine Antwort bekommen, daher habe ich heute beim Land NÖ nachgefragt. Abwasserbeseitigung Mails April 2023

In der Gemeinderatssitzung hat Gr Wood-Ryglewska behauptet, es habe in den vergangenen Jahren keine Überschüsse gegeben (lt. Antwort des Bgm. auf meine Stellungnahmen zum REAB 2022 hat es dazu am 16.02.23 eine Überprüfung des Landes gegeben, die zu diesem Ergebnis kommt). Ich habe das Abwasserkonto genau angeschaut, ich habe keine Idee, was fehlen könnte: Beiträge für die beiden Abwasserverbände, Kreditzinsen, Instandhaltung, Kreditrückzahlungen, alles da: es bleibt ein Saldo 5 von 65.000 € (Einnahmenüberschuss) REAB 2022 Abwasser. Lt. meiner Aufstellung sind in den letzten Jahren ca. 400.000 € an  Überschüssen bei der Abwasserbeseitigung angefallen, die im jeweiligen Jahresbudget „versickert“ sind. 2024 laufen zwei Darlehen für den Kanalbau aus, die Kreditrückzahlungen werden sich 2025 und in den Folgejahren um ca. 40.000 € verringern, das noch bis 2036 laufende Darlehen (aktueller Buchwert ca 900.000 €) ist mit 2 % fix verzinst Kredite REAB 2022.

 

Mittlerweile verstehe ich die Vorsicht des Landes in vielen Bereichen:

  • die Schulsanierung musste über ein eigenes Konto abgewickelt werden, damit Förderungen nicht im laufenden Budget „versickern“
  • statt Einmalzahlungen verlangt das Land Darlehensaufnahme und vergibt großteils Annuitätenzuschüsse (finale Abrechnung Kosten Schulumbau)
  • Bedarfszuweisungen müssen exakt für die Investitionen verwendet werden, wofür sie gewährt wurden

Bericht von der GR-Sitzung am 4.4.2023

Abwesend waren GR Thomas Viktorik und GR David Wood; anwesend waren Daniela Ullmann-Gepp (Protokollführung), Irene Haibl (Rechnungsabschluss) und RA Dr. Annika Wolf („versteckt“ zwischen den Gemeinderäten sitzend, Anwesenheit wofür??)

Gr Thomas Viktorik hat sein Mandat für den Prüfungsausschuss zurückgelegt, ihm folgt Gr Nikolas Gessl (einstimmig)

TO1+2: keine Einwendungen zu den Sitzungsprotokollen, somit automatisch genehmigt,  genehmigtes Protokoll vom 20.12.2022, Protokoll Prüfungsausschuss Dezember 22, zum Protokoll vom 31.1.23 muss ich noch lästig sein

TO 3 – über die Kassaprüfung berichtet Gr Freudhofmaier: die kontrollierten Belege waren ok; beim REAB gibt es so wie in den Vorjahren überplanmäßige, teilweise nicht genehmigte Überschreitungen (550.000 € Differenz, Seite 305 REAB); die absurden „Beratungskosten“ wurden nur am Rande angesprochen. Zukünftig wird in jeder GR-Sitzung über die Überschreitungen abgestimmt und diese genehmigt

TO 6 -11: geringfügige Änderungen durch Vermessung und Hochwasserschutz, alles einstimmig

TO 12: Eintrittspreise fürs Freibad werden erhöht (letzte Erhöhung 2019) – einstimmig

TO 14. Die Ausführungsplanung für die öffentl. Straßen am Teichfeld wird an das Team Kernstock vergeben ( 41.760 €); die für die Straßenerrichtung anfallenden Kosten (ca. 400.000 €) sollten mit den Aufschließungskosten gedeckt sein (Einheitssatz lt. Verordnung ab 1.4.21 560 €)

TO 17: Vertrag mit der Windkraft Simonsfeld für die neuen Windräder (Repowering im Windpark Kreuzstetten 2024); die Detailsummen sind nicht öffentlich; lt. Jahresbilanz 2022 des Bgm. ca. 260.000 € jährlich; einstimmig

TO 18: Freigabe der Aufschließungszonen BW-A11 und BW-A12; Verordnung BW-A12, Verordnung BW-A11; einstimmig

TO 19, Rechnungsabschluss: da war es mit der Einstimmigkeit vorbei. SPÖ dafür, ÖVP und GRÜNE dagegen. Wie erwartet erzählt GR Wood-Ryglewska „Märchen“, wie toll der REAB wäre; wenn Sie keine Märchen zum REAB lesen wollen, hier: Gemeindefinanzen – Gemeindezeitung Frühling 2023, Rechnungsabschluss 2022

  • thematisiert wurden beim REAB speziell die Abwasserkosten: H. Freudhofmeier stellt einen Antrag für ein eigenes Konto zur Rücklage der Überschüsse (2022: 65.000 €, in der Vergangenheit Überschüsse von ~ 400.000 €, die im laufenden Haushalt verschwunden sind (lt. Wood-Ryglewska sind sie nicht verschwunden), einstimmig angenommen, Kanalbenützungsgebühren werden irgendwann in Zukunft ein Thema. Wood-Ryglewska meinte, es gäbe keine Überschüsse, weil einige Kosten im REAB fehlen würden. Auch die NÖN berichtet über die GR-Sitzung; GR Wood-Ryglewska will mir auf meine Frage, welche Ausgaben denn fehlen würden, keine Auskunft geben. Ich habe die Frage ans Gemeindeamt weitergeleitet und hoffe auf zeitnahe Information. Aktualisierung 25.4.2023: von der Gemeinde habe ich bislang keine Antwort bekommen, daher habe ich heute beim Land NÖ nachgefragt. Aktualisierung 11. Mai 2023: Von der Gemeinde bekomme ich keine Antwort, daher habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben (wie mir beim Gespräch am 25.4. empfohlen wurde) Kanalgebühren und verschwundene Überschüsse

 

 

 

 

 

 

Gemeindefinanzen – Gemeindezeitung Frühling 2023

So wie in den vergangenen Jahren loben Bgm. Viktorik und GR Wood-Ryglewska die Finanzen der Gemeinde (die Gemeinde steht finanziell auf gesunden Beinen). Aus 300 Seiten Rechnungsabschluss (beschlossener REAB 2022) ist es natürlich leicht, einzelne positive Zahlen willkürlich herauszupicken; kaum jemand wird den REAB lesen, es wird dem Bgm. vertraut. Ich zeige einige belegbare Falschinformationen:

Gemeindezeitung Frühling 2023 Bgm. Viktorik

Seite 91: Endbestand kumuliertes Haushaltspotential -1.135,67 €.

die Reserven/Rücklagen haben sich reduziert: Entwicklung Rücklagen ab 2017 von ca. 310.000 € am 31.12.2016 auf 172.461 € am 31.12.2022 (REAB 2022, Seite 184); trotz Grundstückverkauf in Streifing 2018 (413.000 €), in Oberkreuzstetten 2021 (68.320 €) und Gebührenüberschüssen von ca. 400.000 € ab 2017.

die Schulden werden sich mit dem Kindergartenzubau stark erhöhen, die Zinsbelastung für diesen Kredit wird wesentlich höher sein als bei den Krediten für den Volksschulumbau (1,710% fix verzinst, Kiga voraussichtlich 4 % fix)  Kreditbelastung ab 2015.

Gemeindezeitung, M. Wood-Ryglewska

die operative Gebarung des RA 2022 zeigt mit 539.000 € ein Plus, davon ist abzuziehen: die Investitionen und die Schuldentilgung, übrig bleibt ein Saldo 5 von 12.311 € (REAB 2022, Seite 37); in Verbindung mit der Rücklagenreduzierung 2022 von knapp 80.000 € ist der Abschluss 2022 negativ.

 

 

Jahresbilanz 2022, Seite 32

In der Jahresbilanz des Bürgermeisters schreibt Wood-Ryglewska zum Voranschlag 2023: Saldo operative Gebarung 831.760 €: korrekt, sie schreibt nicht: Saldo aus der voranschlagswirksamen Gebarung (nach Investitionen und Kreditrückzahlungen)  -11.800 €!! (VA 2023, Seite 22-24)

Ein Überschuss beim Haushaltspotential von 180.000 € ist geplant – und bereits verplant:VA 2023, Zuführungen Haushaltspotential

beschlossener REAB 2022