Antrag auf Aufhebung des GR-Beschlusses vom 18.9.2018

Am 5. Juli 2019 habe ich an die Gemeinde-Aufsichtsbehörde (BH Mistelbach) das Ersuchen um Aufhebung des GR-Beschlusses (Errichtung von PV-Anlagen durch die Fa. 10hoch4) gerichtet. Trotz oftmaliger Nachfrage habe ich von der BH noch nicht erfahren, ob diesem Ersuchen entsprochen wird –  Entscheidung der Behörde

Im Schreiben an die BH äußere ich die Sorge, dass ein Vertrag mit der Firma 10hoch4 abseits einer neuerlichen Befassung des Gemeinderates unterschrieben wird (mit dem Argument, dass ein Beschluss schon am 18.9.2018 erfolgt ist). Grund meiner Sorge war die Äußerung des Rechtsvertreters der Firma bei der Gerichtsverhandlung im Mai. Der RA meinte, dass der Gemeinderatsbeschluss nicht unter dem Vorbehalt einer neuerlichen Beschlussfassung stehe und daher bedingungslos sei (mit Ausnahme der anwaltlichen Prüfung des Vertrages).

Nun ist der Vertragsabschluss mit 10hoch4 „gestorben“, eine Aufhebung des Beschlusses also nicht mehr wichtig? Ganz egal, ob dieser Beschluss von der Aufsichtsbehörde aufgehoben wird oder nicht:

abweichend von der Tagesordnung wurde vom Bürgermeister ein anderslautender Antrag zur Beschlussfassung gestellt; damit wurde über die Gemeinderäte „d’rübergefahren“! Es ist kein Vertragsentwurf vorgelegen, wesentliche Vertragsbestandteile waren den Gemeinderäten unbekannt, Grundlage der Entscheidung der Gemeinderäte war der „Werbevortrag“ vom Geschäftsführer der Fa.  in der Sitzung, zur Rechtsform der Bürgerbeteiligung wurde trotz oftmaliger Nachfrage (bis heute!) keine Auskunft gegeben. Ich nehme nicht an, dass dieser Antrag „passiert“ ist; das war Absicht. Ich vermute nicht, dass vielen Gemeinderäten die (lt. GO unzulässige) Abweichung von der Tagesordnung aufgefallen ist (mir selbst auch erst nach der Gerichtsverhandlung im Mai!)

Sowohl GR Toifl (SPÖ) als auch GR Fuchs (FPÖ) kritisieren massiv, dass der Vertrag mit 10hoch4 nicht zustande gekommen ist. GR Toifl spricht von Verschleppung eines guten Projekts aus politischem Kalkül. GR Fuchs wirft dem Vizebürgermeister vor, dass spitzfindige Fragen eher rechtskundigen Personen zugestanden wären, die Arbeit mit dem Vizebgm. kontraproduktiv war und jeder bei seinen Leisten bleiben sollte.

Im Gegensatz dazu bin ich der Meinung, dass es genügt hätte, die HP der Fa. 10hoch4  aufmerksam zu lesen, um entsprechend vorsichtig zu werden! Dort wird „mit den erfolgreichen Bürgerbeteiligungsprojekten eine attraktive Veranlagung gekoppelt mit hoher Sicherheit, lukrativer Verzinsung…“(28.9.2019) beworben. Hohe Sicherheit? Lukrative Verzinsung? Diese Aussagen sind als Werbetext zu verstehen und sehr kritisch zu hinterfragen.

 

 

 

 

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