Antrag auf Aufhebung des GR-Beschlusses vom 18.9.2018 – Entscheidung der Behörde

Am 5. Juli 2019 habe ich an die Gemeinde-Aufsichtsbehörde (BH Mistelbach) das Ersuchen um Aufhebung des GR-Beschlusses (Errichtung von PV-Anlagen durch die Fa. 10hoch4) gerichtet. Am 18. Dezember 2019 ist mir nach oftmaliger Nachfrage (nach mehr als 5 Monaten!) die  Entscheidung der Behörde zugegangen. Die BH Mistelbach schreibt darin: „Es wurde kein Tatbestand verwirklicht, der zu einer Aufhebung des unter TOP 1 gefassten Beschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde Kreuzstetten vom 18. September 2018 zu führen hätte.“ Eine Aufhebung des Beschlusses ist zum Glück nicht mehr nötig, da das Vorhaben „gestorben“ ist.

Interessant ist die Stellungnahme des Bürgermeisters, die im Schreiben der BH angeführt wird: „Durch den Bürgermeister der Marktgemeinde Kreuzstetten wurde in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass die Unterfertigung eines Vertrages mit 10hoch4 erst nach Fassung eines diesbezüglichen Gemeinderatsbeschlusses erfolgt wäre. Bis dato wurde kein entsprechender Beschluss im Gemeinderat gefasst und erfolgte auch kein Vertragsabschluss der Marktgemeinde mit dem besagten Unternehmen.“

Im Gegensatz dazu hat der Rechtsanwalt der Firma 10hoch4 bei der Gerichtsverhandlung im Mai die Ansicht vertreten,  „… dass der Gemeinderatsbeschluss vom 18.9.2018 nicht unter dem Vorbehalt einer neuerlichen Beschlussfassung stehe und daher bedingungslos sei (mit Ausnahme der anwaltlichen Prüfung des Vertrages).“ (aus dem Gerichtsprotokoll vom 14.5.2019). Diese Aussage war auch der Grund für meinen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 5. Juli.

Auf Nachfrage hat mir der Bürgermeister mitgeteilt, dass 10hoch4 keine Forderung an die Gemeinde gestellt hätte (nachdem mich 10hoch4 unter anderem wg. Schädigung der Firma verklagt hat, traue ich dieser Firma leider auch Schadenersatzforderungen an die Gemeinde zu – ein weiterer Grund für meinen Antrag vom 5.7.).

Die Kosten für die Befassung unserer Rechtsanwältin mit dem Vertragsentwurf von 10hoch4 betragen mindestens 8.000 €, trotz mehrmaliger Nachfrage habe ich vom Bgm. noch keine Auskunft zu den tatsächlich angefallenen Kosten erhalten (Aktualisierung: ich habe die Frage nochmals in meiner Stellungnahme zum RA 2019 gestellt. Kosten 2019: 12.400 €) Genaueres zu den Abstimmungen 18.9. und 4.12.2018 siehe hier!

Im Jahresrückblick 2019 schreibt der Bgm. zur Bürgerbeteiligung PV mit Fa. 10hoch4.: „Parteipolitisches Geplänkel bzw. Verzögerungstaktik … ist nicht zielführend und auch nicht im Sinne der Bevölkerung.“ (Seite 7 – Energiebuchhaltung unserer Gemeinde). Dazu verweise ich auf das erhebliche Risiko bei Beteiligung für die Gemeindebürger und die Aussagen der Fa. 10hoch4 auf ihrer HP. Dass der geplante Vertrag für die Gemeinde grob nachteilig ist, habe ich oftmals aufgezeigt.

Ich finde die Aussage des Bgm. inakzeptabel! Hier wird das Vertrauen der Gemeindebevölkerung missbraucht, das ist auch in Wahlkampfzeiten unzulässig. Ist es wirklich so schwer, einzugestehen: wir haben es gut gemeint – und sind draufgekommen, dass ein Vertrag mit der Fa. 10hoch4 alles andere als gut gewesen wäre?

Ich habe Bgm. Viktorik 2015 zum Bürgermeister gewählt, ich habe lange Zeit ausgezeichnet mit ihm zusammengearbeitet:

Man sieht (nicht nur hier), was Macht mit einem Menschen macht!

 

 

 

 

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