Einnahmen Grundstücksverkauf: Bescheid des Gemeinderates

Am 24. November 22 habe ich die beiden Einschreibbriefe von der Post geholt:

Vorab: ich habe die Briefe überflogen, eine Kontonummer (wo das Geld real eingegangen ist) wird wie schon 2021 nicht angeführt (das angegebene Konto kenne ich seit Jahren, es ist der Eingang beim buchhalterischen Rechnungsabschluss, mich interessiert aber der reale Eingang auf einem Gemeinde-Bankkonto! (127.000 € Beratungskosten für das Verstecken der realen Einnahmen??), die Schreiben der Aufsichtsbehörde werden oftmals zitiert. Auch die Aufsichtsbehörde teilt mir nicht mit, wo das Geld geblieben ist, meine Antwort: „Die von Ihnen in mehreren Schreiben behauptete Nachvollziehbarkeit der Verwendung des Verkaufserlöses ist für mich daher nicht gegeben.“

Der Artikel im Standard ist entmutigend, dass einmal Licht ins Dunkel kommt, trotz Advent und so vieler Licht-Lieder: https://www.derstandard.at/story/2000141098351/niederoesterreich-darf-ueber-sponsoring-tipps-fuer-novomatic-schweigen „Eine gesicherte Antwort auf diese Frage wird wohl nie ihren Weg an die Öffentlichkeit finden.“  (hier die Details der Anfrage) Ich bleibe Optimistin, dass die verschwundenen 400.000 € fürs Grundstück und die absurden 127.000 € an „Beratungskosten“ den Weg zurück in die Gemeindekasse finden und leuchte den Weg gerne aus 🙂

Voranschlag 2023: Informationen, meine Stellungnahme

Der Entwurf zum VA 2023 liegt bis 2.12.22 am Gemeindeamt auf und wird in der GR-Sitzung am 6.12., 19 Uhr Aktualisierung 6.12. Sitzung abgesagt!! im Gemeindezentrum zur Abstimmung gebracht. Stellungnahmen können schriftlich eingebracht werden.

Ich habe sehr aufmerksam am Gemeindeamt Einsicht in den Voranschlags-Entwurf genommen, meine Stellungnahme VA 2023die Antwort des Bürgermeisters mit meinen Kommentaren; einige interessante Informationen (zu den Vergleichszahlen: für 2022 liegt nur der Voranschlag vor, den Rechnungsabschluss für 2022 gibt es im Frühling 2023):

  • die Rücklagen gehen stark zurück: VA 2023 168.100 € (lt. VA-Entwurf Stand schon per 31.12.22?); im VA 2022 stehen noch Rücklagen von 361.800 € (Nachtrags-Voranschlag hat es nicht gegeben, dieser müsste öffentlich aufliegen). Entwicklung Rücklagen: REAB 2019 383.000 €, REAB 2020 184.000 €, REAB 2021 251.000 € (Zugang Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten). Stand lt. Kontodaten 31.12.2017: Sparbuch 139.000 € + Bank-Austria-Konto (das in den Folgejahren nach Empfehlung der Gebarensprüfung 2016 aufgelöst wurde) 171.000 € = Rücklagen 2017 ca. 310.000 € (siehe: Die Kontostände der Gemeinde ab 2016). In den Jahren dazwischen: Grundstücksverkauf Streifing 2018 413.000 €,  Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten 2021 68.000 €, Gebührenüberschüsse Kanal 2017 – 2021: ~ 360.000 €
  • die Abgaben-Ertragsanteile des Bundes (wesentliche Einnahmequelle für unsere Gemeinde) sollten nach dem Corona-Einbruch 2020 auch 2023 wieder deutlich steigen: REAB 2019: 1.316.600 €, REAB 2020 1.184.000 €, REAB 2021 1.396.000 €, VA 2022 1.433.000 €, VA 2023 1.621.000 €
  • der Schuldenstand der Gemeinde steigt stark: VA 2023 4.490.800 € (Darlehen für den Kindergarten-Zubau), damit sind wir wieder auf dem Niveau von 2019 (nach der VS-Sanierung): REAB 2019 4.469.000 €, REAB 2020 4.075.000 €, REAB 2021 3.679.000 €, VA 2022 3.491.000 €
  • die Leasingkosten steigen im VA 2023 auf 37.300 € (neu dazugekommen ist ein Pritschenwagen), das entspricht fast der Höhe wie im REAB 2019: 40.800 €; kumulierte Restzahlung 181.000 € (sollte beim Schuldenstand gedanklich mitberücksichtigt werden)
  • geplante Investitionen: Kindergarten-Zubau 1.755.000 €, PV Kindergarten 42.000 €, Straßenbau 300.000 €, Gemeindezentrum Zubau (von 2022 auf 2023 verschoben), div. andere
  • diverses: die Stromkosten für 2023 wurden an den zu erwartenden Preisanstieg angepasst (verdoppelt), ebenso teilweise die Heizkosten; der Beitrag zu den Abwasserverbänden hat sich erhöht: VA 2023 179.200 €, VA 2022 130.000 €.
  • beim Voranschlag fehlen: die Kosten für Straßenbau etc. beim neuen Siedlungsgebiet Am Teichfeld, die Kosten für die Umstellung auf LED bei der Straßenbeleuchtung, der Ausbau des Gmoabauernlodns, der Neubau des Nahversorgers, weitere PV-Anlagen auf Gemeindedächern, die 2019 beschlossene Kostenbeteiligung am Rot-Kreuz-Neubau Mistelbach (35.000 €), komplett bis 2027 fehlt der Nahversorger…

Ich bin auf die salbungsvollen Worte der Finanzreferentin GR Wood-Ryglewska zu den Zahlen im Voranschlag und die hoffentlich sehr kritischen Äußerungen des Prüfungsausschuss-Vorsitzenden GR Freudhofmaier neugierig. Kommen Sie bitte zahlreich zur Gemeinderats-Sitzung am 6.12., 20.12.!, die Gemeindefinanzen sind für alle Bürger*innen wichtig!
Zum Datum:
für diese Budgetzahlen sollte der Gemeinderat  nicht den Nikolaus mit Sackerl, sondern den Krampus mit Rute erwarten!

Auf die Rückzahlung einer zu Unrecht beantragten und erhaltenen KIP-Förderung habe ich oftmals (bisher leider  vergeblich) hingewiesen. Ist 2023 eine Energiegemeinschaft und weitere PV-Anlagen auf den Gemeindedächern geplant (so wie bei vielen Gemeinden im Umkreis)?

Zum Artikel in der Herbst-Gemeindezeitung 2022 von GR Wood-Ryglewska:

  • Kreuzstetten ist … gut gerüstet: deshalb müssen wir 100.000 € an Rücklagen auflösen?
  • Bei der Volksschule kommt es durch die Sanierung zu erheblichen Stromkosteneinsparungen? Der Stromverbrauch der Volksschule hat sich durch die Sanierung (Lüftung, Klimatisierung) verdoppelt (15.000 kWh 2017/18, 32.700 kWh 2020/21):  auf eine moderne Lüftung habe ich damals als Gemeinderätin gedrängt, gute Sauerstoffversorgung ist für den Lernerfolg sehr wichtig; darum die (im GR 2018 beschlossene, aber bisher nicht errichtete) PV-Anlage, um den Großteil des Stroms selbst erzeugen zu können (und mit einer Energiegemeinschaft den Stromverbrauch im Freibad).

Papier ist leider geduldig; die Gemeindebürger wurden falsch informiert.

 

Gemeinderatssitzung am 14.11.22 und Bericht

14.11.22 GR-Sitzung   Protokoll GR-Sitzung vom 14.11.2022

einziger nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt: der Bescheid zu meinem Auskunftsbegehren vom 11.1.21! Ich habe auf das kurze Protokoll (das mittlerweile von der Gemeinde-HP verschwunden ist) gedrängt, was haben die „Beratungskosten“ für die Rechtsanwältin 2022 gekostet (und werden 2023 kosten)? Viel ist der Rechtsanwältin beim Bescheid und der Auskunft der Gemeinderäte nicht eingefallen Bescheidbeschwerde erhoben Zwei Jahre lang keine Antwort auf die Frage, wo das Geld geblieben ist. Meine Vermutung, dass der Verbleib nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, erhärtet sich!

Das Landesverwaltungsgericht NÖ hat mit seinem Erkenntnis vom 7.7.22 den Bescheid des Bürgermeisters wegen Unzuständigkeit ersatzlos behoben, weil die zuständige Behörde der Gemeinderat ist. Bgm. in der Herbst-Gemeindezeitung: „Ich möchte hiermit klarstellen, dass zu diesem Thema alle Auskunftsverfahren inklusive des Gerichtsverfahrens abgeschlossen sind und keine Verpflichtungen von mir als Bürgermeister, vom Gemeindevorstand oder den Gemeinderäten offen sind.“: offensichtlich doch nicht abgeschlossen 😉  Mit dem Bescheid des  Gemeinderates geht mein Auskunftsbegehren nach fast zwei Jahren in eine zweite Runde. Wer das Vergangene nachlesen möchte: Rund um meine Auskunftsbegehren

Auf den Inhalt des Bescheides bin ich neugierig! Der Gemeinderat stellt den Bescheid als Behörde aus, er sollte also wahrheitsgetreu sein; die Auskunft des Bürgermeisters war belegbar falsch. Besonders neugierig bin ich auf die Antwort auf meine Frage im Auskunftsbegehren: „Welcher Betrag ist bei der Gemeinde eingegangen, wann und auf welchem (Bank)konto wurde er verbucht?“ Diese Frage wurde bei der Antwort des Bürgermeisters und bei seinem Bescheid „übersehen“, die Auskunft dazu wurde mir beim Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes vom 17.12.21 verweigert!

In den vergangenen Jahren bin ich immer dann besonders misstrauisch geworden, wenn ich keine bzw. eine falsche/unverständliche Antwort bekommen habe:

  • Aufsichtsbehörde: die Verwendung des Verkaufserlöses kann nachvollzogen werden – offensichtlich bin ich zu blöd dafür; ich kann die Verwendung nicht nachvollziehen
  • Frage nach dem Bankkonto, auf dem die 413.000 € eingegangen sind: eine Antwort wurde mir verweigert! Das führt zu meiner Überlegung ( mir ist dieser Gedanke erst vor Kurzem gekommen, in der Vergangenheit hätte ich das niemals für möglich gehalten; aber in meiner intensiven, zweijährigen Suche konnte ich das Geld nicht auf den Gemeindekonten finden): wurde das Geld vielleicht  auf ein nicht in den Rechnungsabschlüssen angeführtes Konto überwiesen? Im Kaufvertrag mit der Gebös steht keine Kontonummer der Gemeinde für die Überweisung; der Treuhänder/Rechtsanwalt wird das Geld auf das Konto überwiesen haben, das die Gemeinde ihm genannt hat und nicht groß nachfragen (habe ich auch noch nie bei einer Rechnung an mich, sondern auf das dort angeführte Konto überwiesen).

Für die zweite Runde zum Auskunftsbegehren lege ich eine neue Seite an: Zum Auskunftsbegehren Einnahmen Grundstücksverkauf Streifing, ab 14. November 2022

falls sich Gemeinderäte auf meine HP verirren und den Bescheid überprüfen wollen, bevor sie in der Sitzung zustimmen; hier relevante Schriftstücke:

Grundstücksverkauf Streifing mein Auskunftsbegehren
Bgm. zum Auskunftsbegehren Streifing 7.5.2021
Bescheid Streifing 8.6.21 des Bürgermeisters; diesen Bescheid hat das LVwG wegen Unzuständigkeit behoben; es wäre nicht sinnvoll, nur die bescheiderstellende Behörde zu ändern und den Inhalt unverändert zu lassen. Gegen den Bescheid des Bgm. mit  belegbar unrichtigen Auskünften habe ich im Juni 2021 berufen.
Berufung Streifing Kiesenhofer vom 24.6. digital signiert
Kontostände ab 2016 Aktualisierung November 22

zusammengefasst: realer Eingang der Einnahmen von 413.000 €: wann und auf welchem Bankkonto (der Gemeinde) eingegangen?
buchhalterischer Eingang: REAB 2018, Verkauf von Grundstücken (2/840000+001000)
buchhalterischer Ausgang: REAB 2020 Seite 157, 1/612000-729960 Gemeindestraßen Überschuss Vorjahr
realer Ausgang des Geldes: Wo ist das Geld geblieben?

 

 

 

 

Landtagswahl NÖ 29.1.2023

Landtagswahl Ergebnis vom 29.01.2023 Gemeinde mit Wahlsprengeln

(ohne Wahlkartenwähler, Wahlbeteiligung 73,6 %; Grafik aus den Bezirksblättern)

 

Ab 1. Juni 2022 sind nur Hauptwohnsitzer bei Landtags- und Gemeinderatswahlen wahlberechtigt; die selbstgebastelten, nichtamtlichen Stimmzettel bleiben weiterhin legal – eine niederösterreichische Spezialität! Ebenso der Grundsatz: Name vor Partei (sonst nur im Burgenland).

Zur Klarstellung: es ist die Wahl zum niederösterreichischen Landtag, als Kurzfassung ist die Bezeichnung „die NÖ Wahl“ für mich akzeptabel, aber: dass eine Partei das Bundesland für sich vereinnahmt (die NÖ-Partei?), irritiert mich, eine solche Wahlwerbung lehne ich ab!! Auf dem Wahlzettel steht nicht „die NÖ-Partei“, sondern „LH Johanna Mikl-Leitner – VP Niederösterreich“, Kurzform VPNÖ

Eine weitere Klarstellung: diese Wahlwerbung ist nicht von mir (kreuzstettenaktuell)! 😉

Mach die NÖ-Wahl zur Klimawahl!

Kundmachung der Wahlbehörden

NÖ Landtagswahlordnung, beschlossen (geändert) am 22. September 2022

NÖ Landtagswahl 29.01.23 – Wahlinformation

Kundmachung Wahlzeiten, Sprengel, Verbotszonen 14.12. nochmal, jetzt offiziell (Wahlzeiten, Wahlsprengel)

Wählerverzeichnis Kundmachung Einsicht

Ausschreibung Landtagswahl ausgehängt am 11.11.22, Stichtag 18. November 2022 (daran orientiert sich der Eintrag in die Wählerevidenz und div. andere Fristen)

Ausbau der Laaer Ostbahn (S2) im Landtag bestätigt: und (täglich) regelmäßig vor Landtagswahlen grüßt das Murmeltier! Kommt Ihnen der Inhalt des Beitrages aus 2018 bekannt vor? https://kreuzstettenaktuell.com/2018/01/21/ausbau-der-laaer-ostbahn-geplant/ Ob ich den Ausbau noch erlebe?