Bauvorhaben in Streifing

Ein Tagesordnungspunkt bei der GR-Sitzung am 19. April ist auch der Verkauf der Gemeindegrundstücke in Streifing; dazu hat es am 3. Dezember 2016 in Streifing eine Info-Veranstaltung gegeben, GR und Ortsvorsteher Herbert Hrbek berichtet darüber in der Frühlings-Gemeindezeitung, Bgm. Viktorik in seinem Jahresrückblick.

Warum sollen in Streifing Wohnungen gebaut werden?

Der Bedarf dafür ist in Streifing schon länger gegeben. Bei der Info-Veranstaltung und bei einer kürzlich durchgeführten Befragung der Haushalte hat sich ein Großteil der Bewohner für einen Wohnungsbau ausgesprochen – und zwar möglichst bald!

Warum Grundstücksverkauf?

Angedacht ist die Möglichkeit einer Kaufoption nach 10 Jahren Miete – bei einem Baurechtsvertrag (hier bliebe die Gemeinde Grundeigentümerin) ist ein Kauf komplizierter und für die Käufer teurer.

Warum die Gebös?

Ich habe mich bei einigen Bürgermeistern erkundigt, wie die Entscheidung für den jeweiligen Bauträger von ihrer Gemeinde gehandhabt wurde. Eine Ausschreibung ist nicht möglich – keine Genossenschaft würde auf gut Glück Planungen erstellen. Der beste Preis für das Grundstück: das beschert der Gemeinde zwar höhere Einnahmen, erhöht aber auch die Kosten für einen zukünftigen Wohnungskäufer, kann also nicht im Sinne der Gemeinde sein! Das Land legt mit seinen Förderungen einen genauen Rahmen fest; die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf die Art der Bebauung sind sehr begrenzt. Die Gebös hat ihre Entwürfe dem Gemeindevorstand (und am 3.12. der Bevölkerung in Streifing) präsentiert, bereitwillig Auskunft erteilt, Wünsche aus der Bevölkerung registriert  –  eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeführung ist zu erwarten!

Warum nicht die WAV?

Ich habe die Kommunikation mit der WAV beim Bauvorhaben Bäckergasse (zuerst als Anrainerin, später als Gemeinderätin) miterlebt – im Vergleich zur Gebös sind hier Lichtjahre dazwischen! Aber auch wenn die Gemeinde mit der WAV 100%ig zufrieden wäre: die WAV hat bereits mehrere Wohnungsgebäude in Kreuzstetten, im Sinne einer Streuung ist alleine aus diesem Grund ein anderer Wohnbauträger sinnvoll. Niemand würde sein gesamtes Vermögen nur in Aktien eines Unternehmens anlegen, nur einer Bank anvertrauen.

Warum muss diese Entscheidung so rasch fallen?

Die Gespräche zu den Wohnungen in Streifing laufen bereits seit einem Jahr. Im Herbst ist der nächste Termin für das Ansuchen beim Land (Gestaltungsbeirat, Förderungen); die Gebös hat Planungen zu erstellen und braucht dafür Zeit und den Vertragsabschluss mit der Gemeinde. Wenn möglich, sollte bereits 2018 mit dem Bau begonnen werden.

ICH HOFFE AUF DIE ZUSTIMMUNG DES GEMEINDERATES, DIES ENTSPRÄCHE AUCH DEM WUNSCH DER STREIFINGER BEVÖLKERUNG!

Fragebogen zum ÖEK

Mit der Gemeindezeitung wurde auch ein Fragebogen zum Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) an jeden Haushalt verteilt. Auf der Gemeindehomepage kann man ihn elektronisch ausfüllen, auch der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kreuzstetten ist abrufbar.

http://www.kreuzstetten.at/Fragebogen_-_OeRTLICHES_ENTWICKLUNGSKONZEPT

Bitte nehmen Sie sich die Zeit für diesen Fragebogen (und machen Sie Werbung dafür)! Dabei geht es einerseits um Ihre Empfindungen zur aktuellen Situation, gleichzeitig steht Platz für das Äußern von Wünschen und Anregungen zur Verfügung. Je mehr BewohnerInnen den Fragebogen ausfüllen und retournieren (bis 5. Mai), desto aussagekräftiger wird die Auswertung.

Die Erstellung des neuen Entwicklungskonzepts soll gemeinsam mit der Bevölkerung erfolgen. Dazu ist die Gemeinde auf Ihre Unterstützung angewiesen!

Ebenso bittet die Arbeitsgruppe zum ÖEK um eine „Anmeldung“ (ebenfalls bis 5. Mai) für die nächste Veranstaltung am 23. Mai, 19 Uhr. Diese wird von DI Hrdliczka (Büro Paula, örtlicher Raumplaner und mit der Erstellung des ÖEK beauftragt) als Workshop gestaltet sein, eine ungefähre Teilnehmerzahl ist erforderlich, um die eingesetzten Methoden planen zu können.Einladung ÖEK.jpg

Dazu auch der Artikel in den Bezirksblättern vom 12. April!

Sag beim Abschied leise Servus…

Mit 10. April 2017 habe ich meinen Austritt aus der Grünen Ortsgruppe und der Grünen Fraktion im Gemeinderat bekanntgegeben.  Die Entscheidung der Grünen Ortsgruppe (meine Abberufung aus dem Gemeindevorstand) mit den unschönen Nebengeräuschen im Umfeld haben mir den Abschied leicht gemacht! Ich werde wie bereits angekündigt als freie Gemeinderätin im Gemeinderat verbleiben.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Gemeinderatswahl den Grünen einen großen Vertrauensvorschuss für ihre Arbeit gegeben. Ich kann ihnen und allen GemeindebürgerInnen versichern, dass ich meine Arbeit für die Gemeinde auch unter den geänderten Rahmenbedingungen so gut wie möglich fortführen will. Die beiden verbleibenden Grünen Gemeinderäte mögen an ihrer zukünftigen Arbeit für die Gemeinde beurteilt werden.

e-car-sharing: Bald geht’s los!

Unser Elektroauto steht schon fertig beklebt bei Renault Polke, Mistelbach, auch das Caruso-Reservierungsystem wurde bereits eingebaut. Details zum Leasingvertrag und zur Kaskoversicherung müssen noch geklärt werden, ein Einschulungstermin vereinbart – schon bald wird das Fahrzeug bei der E-Tankstelle vor dem Gemeindeamt in Niederkreuzstetten und auf unseren Straßen zu sehen sein.

Als Gruppenleiter sind GfGR Karl Toifl und ich registriert, für die TeilnehmerInnen am Carsharing werden wir die Ansprechpersonen sein. Wenn jemand noch Lust zur Teilnahme bekommen sollte – bitte einfach melden!

Rechnungsabschluss 2016

Der Rechnungsabschluss für 2016 liegt von 3. – 18. April während der Amtsstunden beim Gemeindeamt (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf. Stellungnahmen dazu können während dieser Zeit beim Gemeindeamt schriftlich abgegeben werden.

Der Rechnungsabschluss wird in der Gemeinderatssitzung am 19. April 2017 (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt.

Gebarungseinschau durch das Land

Die letzte Gebarungseinschau fand im Jahr 2013 statt,  ein kurzer Überblick über die wichtigsten Bereiche, den vollständigen Bericht findest du hier: Gebarungsprüfung 2017 . Bemängelt werden

  • die zu niedrige Verzinsung der Guthabenbestände
  • die hohen Abgabenrückstände (mittlerweile sind etliche Zahlungen eingelangt)
  • nicht kostendeckende Müllgebühren – das Land weist auf die Verpflichtung der Gemeinde hin, bei den Gebührenhaushalten größtmögliche Kostendeckung anzustreben – geschieht dies nicht, könnten die Bedarfszuweisungen des Landes vorläufig gesperrt werden.
    • Die Problematik der zu niedrigen Gebühren ist der Gemeindeführung bekannt, eine kostendeckende laufende Anpassung der Gebühren ist unter Altbgm. Strobl nicht erfolgt. GfGR Karl Toifl hat unsere Müllgebühren mit denen der umliegenden Gemeinden verglichen – dort sind sie durchwegs höher als bei uns. Eine entsprechende Anpassung wird für Kreuzstetten nötig sein.
    • Natürlich hat niemand Freude über eine Erhöhung der Gebühren – ein laufendes Defizit bei den Gebühren belastet aber das Gemeindebudget (Defizit von 2011 – 2015 bei der Müllbeseitigung 107.900 €), dieses Geld fehlt für andere Vorhaben
    • das Land verlangt vom Gemeinderat, ehestens Maßnahmen mit dem Ziel der Kostendeckung zu beschließen
  • Haftung für die Nahwärme: hier stärkt das Land mit seiner Stellungnahme die Position der Gemeinde
  • Sanierung Volksschule: eine Auftragsvergabe wird erst nach gesicherter Finanzierung nahegelegt, um eine zu hohe finanzielle Belastung des ordentlichen Haushalts (durch Kreditzinsen und -rückzahlung) zu vermeiden. Dies ist selbstverständlich auch im Sinne der Gemeinde und nie anders beabsichtigt!

 

Park & Ride Am Waldberg – Details

Bei der Gemeinderatssitzung am 28. März wurde der Vertrag zur Errichtung der Park&Ride-Anlage mit den ÖBB und dem Land NÖ beschlossen. Einen Bericht über das Vorhaben gibt es bereits Park & Ride am Waldberg, hier noch einige Details zu Zeitplanung und Finanzierung:

  • es werden ca. 22 PKW-Stellplätze im oberen Bereich des Waldbergs, an die Stiege zum Bahnsteig anschließend, errichtet
  • Gesamtkosten ca. 112.800 € exkl. USt., davon tragen die ÖBB 50 %, das Land 45 %, die Gemeinde 5 %. Kostenanteil für die Gemeinde also ca. 7.000 € brutto.
  • der Grund gehört der Gemeinde, sie erhält  eine Entschädigung für die Flächennutzung  (das wird nicht viel sein, es ist ja nur eine Fläche von knapp 500 m²). Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Gemeinde, die auch für die Betreuung der Anlage verantwortlich ist (z.B. Winterdienst)
  • Errichtung im Sommer 2017 – Aktualisierung: es wird später! Baubeginn im September 2017

Wie schon der Vertrag für den Haltestellenumbau 2016 wurde auch dieser Vertrag mit Unterstützung von GR Mag. Fuchs mit den ÖBB verhandelt. Dafür herzlichen Dank!

Der Speck muss weg!

Fastenzeit – das ist für manche Menschen ein Anlass, sich überflüssiger Kilos zu entledigen. Auch die Gemeinde Kreuzstetten hat abgespeckt und konnte aus dem Contracting-Vertrag mit der Firma Bacon (engl. bacon = Speck) aussteigen!

Dieser Vertrag wurde 2007 abgeschlossen, der Inhalt: die Umstellung der bestehenden zehn Jahre alten Ölheizungen in Schule, Kindergarten und Gemeindeamt auf Gas-Brennwertgeräte; Investitionskapital 160.000 €, Laufzeit 23 -28 Jahre, 5 % Fixverzinsung

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 11. Juni 2007 (Beschluss Bacon-Vertrag) hat es Überlegungen für eine große Nahwärmelösung mit Anschlussmöglichkeit bis zur Volksschule gegeben. In der Sitzung am 5. Mai 2011 wurde dann der  Anschluss von Volksschule/Kindergarten, Gemeindeamt und Gemeindezentrum an die Nahwärme beschlossen (ein Dringlichkeitsantrag, eingebracht vom damaligen Bürgermeister Franz Strobl; GR Mag. Fuchs meinte in dieser Sitzung, dass der Inhalt des Vertrages jedem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen sei; Bgm. Strobl liest daraufhin den Vertrag vor…). Alle diese Informationen finden sich in den Sitzungsprotokollen!

Der Bacon-Vertrag ist in vielerlei Hinsicht mangelhaft: eine Folge davon ist, dass die  Zahlungen an die Fa. Bacon von monatlich 1.927,53 € im Jahr 2007 auf   4.700 € im  Oktober 2016 geklettert sind! All dies für Gaskessel, die keine fünf Jahre in Verwendung waren!

Der langen Rede kurzer Sinn: seit dem Sommer 2015 war es das Bestreben der Gemeinde, aus diesem Vertrag auszusteigen. Mit Unterstützung unserer Rechtsanwältin ist dies gelungen – statt den Rückkaufswert von ca. 107.000 € (lt. Fa. Bacon) für einen Ausstieg zu begleichen, bekommt die Gemeinde einen geringen Betrag von der Fa. Bacon und kann sämtliche Anlagen übernehmen! Ich vertraue unserer Rechtsanwältin, dass hier keine „Hintertürchen“ eingebaut sind und die Gemeinde sich dieser Altlast und zukünftiger Zahlungen (ursprüngliche Vertragslaufzeit: bis 2032!) zuverlässig entledigt hat.

Ich habe mich seit dem Sommer 2015 inhaltlich intensiv mit diesem Vertrag beschäftigt – meine Freude darüber, dass hier ein Schlussstrich gezogen werden konnte, ist groß! Danke an Bgm. Viktorik und RA Annika Wolf!!

 

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 28. März 2017

Einige wichtige Tagesordnungspunkte werden hier genauer erläutert, das vollständige Protokoll können Sie nach Genehmigung durch den Gemeinderat nachlesen.