Papier ist geduldig – auch 2020

Papier ist geduldig – das habe ich schon im Frühling 2019 zum Rechnungsabschluss 2018 festgestellt: verschiedene Meinungen von SPÖ und ÖVP zum Rechnungsabschluss; was stimmt?

Ich habe bewusst in den letzten Tagen auf die Gemeindezeitung gewartet; in der Hoffnung, dort Informationen zu bekommen, auf die ich bei der Gemeinde seit langem dränge – ohne Erfolg.

  •  Mir fehlen Informationen zum Stillstand der Bauarbeiten der WAV in der Bäckergasse
  • Der Rechnungsabschluss 2019 wurde noch nicht beschlossen (im Umlauf nicht zulässig – Verfassungsbestimmung), obwohl eine öffentliche  Gemeinderatssitzung möglich wäre und in vielen Gemeinden erfolgt ist. Von der Gemeinde bekomme ich keinerlei Auskünfte, ich habe mich daher ans Land NÖ gewandt, hier die prompte Antwort des Landes.  Hier die Stellungnahme von Bgm. Viktorik; offensichtlich kommuniziert der Bürgermeister lieber mit dem Land als direkt mit mir.

 

Örtl. Entwicklungskonzept vom Land NÖ genehmigt

© Matthias Enter/fotolia

Mit 20. Juni 2020 hat das Land NÖ das vom Gemeinderat am 10. Dezember 2019 beschlossene ÖEK genehmigt.

Genehmigung durch das Land NÖ 20.6.2020, Aushang am 22.6., nach zweiwöchiger Kundmachung tritt das neue ÖEK in Kraft.

7. Juli 2020: Das neue ÖEK Kreuzstetten Beschluss Dez. 2019, der dazugehörige Plan ÖEK 2019 Plan

Wiederum der Hinweis: das neue ÖEK ist nicht gleichzusetzen mit dem Flächenwidmungsplan! Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes muss vom Gemeinderat  beschlossen und vom Land genehmigt werden.

Weitere Beiträge zum ÖEK: Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)

Wohnungsbauten Streifing, Juni 2020

Wohnungsbauten Streifing, 10. Juni 2020

Sowohl die Wohnungsbauten als auch die Reihenhäuser sind im Rohbau fertiggestellt.

 

 

 

Reihenhäuser Streifing, 10. Juni 2020

Auf der Homepage der Gebös gibt es  detaillierte Pläne zu den Wohnungen und Reihenhäusern, Preislisten und die Möglichkeit für eine verbindliche Anmeldung. Fertigstellung Winter 2020/21!

 

 

Der Weinviertel-Tag am 15. Juni

Der Weinviertel-Tag im März war geplant und damit der gemeinsame Start in das Regionsbewusstseinsprojekt… dann kam allerdings die Corona-Pandemie in die Quere.

Am 15. Juni wurden in allen Weinviertler Gemeinden die Weinviertel-Fahnen gehisst!

In der NÖN kann man dazu nachlesen: die Weinviertel-Fahne als Bekenntnis,  auf der HP der LEADER Region Weinviertel Ost und hier ein Videobeitrag

LEADER-Projekt: Unser Weinviertel

Umlaufbeschluss 15. Juni 2020: Kundmachung der Beschlüsse unzureichend

Auch die nächste Beschlussfassung des Gemeinderates erfolgte im Wege des Umlaufbeschlusses: Tagesordnung Umlaufbeschluss

Aktualisierung 6. Juli: Auskunftsbegehren Umlaufbeschluss 15.6.2020, nachdem die Gemeinde nicht reagiert

Aktualisierung 22. Juni: Auf HP und Anschlagtafel findet sich ein Aushang zu den Beschlüssen im Umlauf 15.6.2020
Bei diesem Aushang erfahren die Gemeindebürger aber nur das Stimmverhalten, nicht den INHALT der getroffenen Beschlüsse – geänderte NÖ Gemeindeordnung, § 51: „Die im Wege eines Umlaufs sowie im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Beschlüsse sind an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen.“
Wenn ich bei einer öffentlichen Sitzung anwesend bin, erfahre ich beim Zuhören, worum es geht – aus dem veröffentlichten Dokument geht das nicht hervor! Ich habe bei der Gemeinde wiederholt auf die Veröffentlichung der Beschlüsse lt. GO gedrängt!

In zahlreichen Gemeinden finden bereits öffentliche Gemeinderatssitzungen statt, wurde der Rechnungsabschluss 2019 beschlossen; in Kreuzstetten findet vor der Sommerpause gar keine öffentliche Sitzung mehr statt? Im Turnsaal der Volksschule wäre auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstands ausreichend Platz.

Wann erfolgt der Beschluss zum Rechnungsabschluss 2019? Es liegt nicht in der Beliebigkeit des Bürgermeisters, eine öffentliche Sitzung abzuhalten: „…Die Beschlussfassung des Gemeinderates über den Rechnungsabschluss hat in der Folge so bald wie möglich zu erfolgen“ (§ 84 NÖ GO neu). Wann wird das Sitzungsprotokoll für die Sitzung vom 10. Dezember 2019 genehmigt und dann öffentlich gemacht? Ich habe dazu noch als Gemeinderätin  im Dezember 2019 Einwendungen vorgebracht, diese sollten nicht in Vergessenheit geraten. Wann wird das Protokoll des Umlaufbeschlusses vom 30. April 2020 beschlossen? Wann wird der Mittelfristige Finanzplan beschlossen, der in der Sitzung vom 10.12.2019 nicht angenommen wurde? Viele Fragen…

Aktualisierung: am 4. August 2020 hat endlich eine öffentliche GR-Sitzung stattgefunden Bericht von der GR-Sitzung am 4. August 2020

Das Corona-Hilfspaket für Gemeinden…

…. muss klimafit und naturverträglich sein  zum Nachlesen der Beitrag in der Online-Zeitung oekonews

dazu passt die Ankündigung der Regierung vom 25. Mai, nachzulesen im Kommunal-Magazin und der aktuelle Beitrag in oekonews

ebenfalls interessant: Verzicht auf Autoabstellplätze zugunsten der Umwelt?: wir brauchen in Kreuzstetten keine erhöhte Stellplatzverordnung für Neubauten (auch wenn ich vor fünf Jahren selbst als Gemeinderätin einen solchen Antrag gestellt habe; man darf gescheiter werden!) Die Stellplatzregelung bei den Wohnbauten der Gebös in Streifing (1,5 Stellplätze/Wohneinheit) ist gut und sinnvoll; hier handelt es sich um  einen Ortsteil weitestgehend ohne Anbindung an den öffentlichen Verkehr; der  überwiegende Teil der Bewohner braucht das Auto für den Weg in die Arbeit.

Neue Studie: 20 Prozent mehr heimische Lebensmittel schaffen 46.000 Arbeitsplätze!, dazu passt mein Beitrag auf dieser HP: Fahr nicht fort…

Der wöchentliche Newsletter von oekonews.at liefert eine Fülle an interessanten Informationen im Bereich Umwelt und Energie

Klimavolksbegehren: Eintragungswoche 23.-29. Juni

Gegen das Corona-Virus gibt es hoffentlich bald eine Impfung – gegen den Klimawandel nicht!

Die Gemeinde-Info zur Eintragungswoche: Klimavolksbegehren Verlautbarung Eintragungswoche

Über 200 Unternehmen unterstützen die Anliegen des Volksbegehrens mit einem offenen Brief an  die Bundesregierung. Gerade jetzt ist der entscheidende  Moment für eine mutige Klimapolitik und eine zukunftsfähige Wirtschaft.

Der Link zur Klimavolksbegehren-Homepage: https://klimavolksbegehren.at/

Eine bereits abgegebene Unterstützungserklärung wird als gültige Eintragung gezählt – man kann nicht nochmal unterschreiben!

Unterstützungserklärungen sind auf JEDEM Gemeindeamt oder online mit Handysignatur möglich.

dazu passt auch: Das Corona-Hilfspaket für Gemeinden…

 

 

„Protokoll“ zum Beschluss des Gemeinderates, 30. April 2020

Aufgrund der Änderungen der NÖ Gemeindeordnung vom 16. April wegen der Corona-Krise dürfen Beschlüsse auf dem Umlaufweg getroffen werden. Die Gemeinderäte wurden dazu am 22. April informiert und mussten bis 30. April ihre Entscheidungen fällen. Hier zum „Protokoll“ samt Beilagen Protokoll Umlaufbeschluss April 2020. So ganz nebenbei: lt. NÖ COVID-19-Gesetz (Änderung der Gemeindeordnung) müssen die im Umlauf getroffenen Beschlüsse sofort veröffentlicht werden; das Protokoll muss vom Gemeinderat beschlossen (§ 53 NÖ GO) und darf erst dann veröffentlicht werden (aber bei der Absoluten der SPÖ braucht man solche gesetzlichen Belanglosigkeiten ja nicht beachten; und der Opposition ist es egal oder sie hat es gar nicht bemerkt).

Einige Anmerkungen:

  • Ein Beschluss zum Rechnungsabschluss ist im Umlaufweg nicht zulässig, weil bei Voranschlag und Rechnungsabschluss die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden darf. Daher ist auch noch kein Beschluss zum Mittelfristigen Finanzplan möglich, der in der Dezembersitzung 2019 nicht angenommen wurde.
  • die Nominierung in die Verbände wurde festgelegt und die Aufgaben der Gemeinderäte und Ortsvorsteher festgelegt. Das habe ich abgespeichert, damit dauerhaft und einfach darauf zugegriffen werden kann Kundmachungen der Gemeinde etc.
  • Aktuelle  Gemeindeordnung lt. COVID-19-Gesetz § 51 (6) NÖ GO: „Gegen-, Abänderungs- und Zusatzanträge sind im Umlaufweg nicht möglich“ – lt. Protokoll Umlaufbeschluss: TO 1 – Änderungswunsch… der Bgm. stellt den Antrag, den TO-Punkt 1 mit der Änderung… zu beschließen. Entweder wurde die Nominierung bereits im Vorfeld geändert – dann passt das Protokoll nicht und gehört geändert! Oder die Vorgangsweise war unzulässig!
  • etwas verwundert bin ich über die zeitliche Abfolge:
    • am Donnerstag 16. April wurde der Beschluss im Landtag gefasst und vermutlich Freitag oder spätestens Montag an die Gemeinden weitergeleitet.
    • am 17. April wird die Information auf der Amtstafel ausgehängt, dass der Rechnungsabschluss am Gemeindeamt einzusehen ist.
    • Info der Gemeinde am 20. April auf  mein wiederholtes Ersuchen, den RA online zu stellen „Ob der RA auf der Gemeinde-Homepage erscheinen soll oder nicht, ist einzig und alleine die Entscheidung des Bürgermeisters.“ –  meine Antwort: „Zum Glück gibt es noch übergeordnete Weisungen, an die sich der Bgm. halten muss – ob ihm das passt oder nicht!“
    • am Dienstag, 21. April, muss ich am Gemeindeamt in den Rechnungsabschluss Einsicht nehmen
    • am 22. April bekomme ich das Schreiben der Landesregierung, dass der Rechnungsabschluss online einsehbar sein sollte und leite es an die Gemeinde weiter; am nächsten Tag ist der Rechnungsabschluss online.  Warum muss ich die Landesregierung sekkieren,  damit der Rechnungsabschluss online gestellt wird?
    • am 27. April habe ich die Gemeinderäte in einem Mail darauf aufmerksam gemacht, dass die Stellungnahmen der Bevölkerung zum Rechnungsabschluss vor Beschlussfassung an die Gemeinderäte weiterzuleiten sind und Änderungsanträge bei Umlaufbeschlüssen nicht zulässig sind. Dass die  Informationen zum Umlaufbeschluss bereits am 22. April an die Gemeinderäte ausgeschickt wurden – also noch während der RA (bis 1. Mai) zur Einsichtnahme für die Bevölkerung aufgelegen ist –  habe ich natürlich nicht gewusst und finde ich ungeheuerlich!  Das ist nicht „passiert“, das wurde im vollen Wissen um die Ungesetzlichkeit einer solchen Vorgangsweise gemacht (weil’s eh keiner merkt?). Die Gemeinderäte haben dazu geschwiegen?
    • dass eine Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss auf diesem Weg nicht zulässig ist, hat die Landesregierung lt. Protokoll in einem Rundschreiben erst am 30.4. klargestellt.
      lt. Tagesordnung des Umlaufbeschlusses wäre eine Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss aber ursprünglich vorgesehen gewesen – obwohl die Bevölkerung zwei Wochen das Recht auf Stellungnahmen  hat und diese an die Gemeinderäte weiterzuleiten sind –  § 83 (5)?? Auch dazu nochmals: Zum Glück gibt es übergeordnete Weisungen, an die sich der Bgm. halten muss – ob ihm das passt oder nicht! Auch bei einer absoluten Mehrheit!
  • In Niederkreuzstetten hängt der Umlaufbeschluss auch nach mehr als drei Wochen (am 30.5., auf dem Aushang steht: abgenommen am 21.5. – aber wahrscheinlich schauen die Gemeindearbeiter nur auf die Gemeinde-Anschlagtafeln) trotz Hinweis meinerseits auf der SPÖ-Tafel (und nicht auf der Gemeindetafel)! Nein, Gemeinderat und SPÖ sind nicht identisch, auch wenn es derzeit leider oft so den Anschein hat. Warum schreit da die Opposition (ÖVP und Grüne) nicht auf? Oder befinden sie sich bis zur nächsten Gemeinderatswahl im Tiefschlaf? Das Argument der Gemeindebediensteten (kein Platz auf den Gemeindeanschlagtafeln) ist leider unrichtig: man müsste nur die nicht mehr aktuellen Aushänge abnehmen, dann wäre genug Platz!

Rechnungsabschluss 2019

Am 2. Juni habe ich die Antwort des Bürgermeisters zum RA 2019 bekommen (da dürfte es Internetprobleme gegeben haben, die Antwort wurde mir am 30.4. zugeschickt – ist aber nicht bei mir angekommen). Ich habe seine Antwort mit meinen Anmerkungen dazu versehen, zurückgeschickt und an die Gemeinderäte übermittelt

23. April: der Rechnungsabschluss 2019  ist bis 1. Mai auf der Gemeinde-HP einsehbar und wird vermutlich in nächster Zukunft vom Gemeinderat beschlossen Nächste Gemeinderatssitzung – Aktualisierung 6. Mai: ein Beschuss des Rechnungsabschlusses ist als Umlaufbeschluss nicht zulässig, weil dazu Öffentlichkeit in der Gemeindeordnung festgelegt ist (Info an die Gemeinde, 30. April – lt. Protokoll des Umlaufbeschlusses)

Am 29. April habe ich meine Stellungnahme zum Rechnungsabschluss unterschrieben am Gemeindeamt abgegeben. Warum so ausführlich? Auf manche Fragen bekomme ich (gesetzeswidrig) seit langem keine Antwort, manche Punkte beanstande ich seit Jahren – ohne Erfolg. Die Stellungnahmen sind lt. GO § 83 „unverzüglich dem Gemeinderat zuzuleiten“ und „vom Gemeinderat in Erwägung zu ziehen“. Ich weiß noch, wie viele Stunden ich am Anfang meiner Gemeinderatszeit über meinem ersten Rechnungsabschluss gesessen bin, wie lange es gedauert hat, bis ich diese „Fremdsprache“ halbwegs verstanden habe. Viele GR sind in dieser Periode neu – ich weiß nicht, ob sich alle diese Arbeit antun…

Alt, Aushang auf der Anschlagtafel: Der Entwurf zum Rechnungsabschluss für 2019 liegt bis 1. Mai 2020 (Feiertag, also de facto bis 30. April!) während der Amtsstunden beim Gemeindeamt (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf; Stellungnahmen dazu können während dieser Zeit beim Gemeindeamt schriftlich abgegeben werden.

Am 21. April war ich am Gemeindeamt und habe in den Rechnungsabschluss Einsicht genommen (Voranmeldung nötig). Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich eine derartige Vorgangsweise für absolut inakzeptabel halte. Damit werde ich von der Gemeinde (letztverantwortlich: der Bürgermeister) zur Übertretung der Verordnung des Gesundheitsministers (Ausgangsbeschränkungen) aufgefordert!

Bei der Marktgemeinde Ulrichskirchen war es möglich, den Rechnungsabschluss online zu stellen, darauf habe ich auch vor kurzem bei Landesrat Schleritzko gedrängt – siehe Mail an LR Schleritzko zum Rechnungsabschluss

Antwort der NÖ Landesregierung 22. April: Landesregierung Rechnungsabschluss. Traurig, dass es nicht anders geht; und dass ich den Mitarbeitern der Landesregierung völlig unnötig Arbeit machen muss. Die Änderungen (NÖ COVID-19-Gesetz) wurden am 16. April vom NÖ Landtag beschlossen – die Gemeinde muss darauf hingewiesen werden?

Der Rechnungsabschluss 2019 erfolgt letztmalig nach der VRV 97, ab dann gilt sowohl bei Voranschlag als auch Rechnungsabschluss die VRV 15 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015)

Bauprojekt Bäckergasse, April 2020 – Stillstand, warum?

Diese Frage habe ich Mitte März an den Bürgermeister und die neuen Vorstände gestellt:

bei der Baustelle WAV Bäckergasse tut sich noch nichts – warum? Bei der GR-Sitzung im September 2019 habe ich die Frage bezüglich Baubeginn gestellt; die Antwort des Bürgermeisters auf meine Frage: „…das ist Sache der WAV“. Ich habe die Frage nicht unmotiviert gestellt: Der Bescheid zur Baubewilligung des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz wurde am 11.1.2017 erstellt, nach Einsprüchen der Anrainer bei  der II. und III. Instanz hat der Gemeindevorstand die Baubewilligung im Mai 2017 bestätigt. Der Baubeginn hat zwei Jahre nach Erteilung der Baubewilligung zu erfolgen (§ 24 NÖ BO). Meine Fragen daher:

  • hat die WAV um Fristverlängerung vor Fristablauf bei der Baubehörde angesucht?
  • hat die Verzögerung des Bauvorhabens damit zu tun, dass die Baubewilligung abgelaufen ist? Wenn ja, was bedeutet das für das Bauvorhaben?
  • es haben sich mittlerweile vermutlich auch Gemeindebürger für die Wohnungen angemeldet. Warum wird die Bevölkerung, warum werden die Anrainer dazu nicht vom Bürgermeister informiert?“

In der Frühlings-Gemeindezeitung findet sich nichts, auch nicht bei den Grünen oder ein Beitrag der BI Dorf bleiben! (Elisabeth Perschl); der Stillstand während des Verbots von Bauarbeiten aufgrund der Corona-Pandemie war klar. Warum davor und jetzt keine Arbeiten stattfinden,  weiß ich nicht. Antwort auf meine Fragen habe ich von der Gemeindeführung (Bgm., SPÖ- und ÖVP-Vorstände) – wie leider schon seit Monaten – keine erhalten.