Gemeinderatssitzung und Bericht 31.1.2023

GR-Sitzung 31.1.23, schon um 18 Uhr – nur ein nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt: wie man mit meiner Bescheidbeschwerde vom 12. Dezember 2022 vorgehen will (lt. Gemeindeordnung: Gegenstände, die die Erlassung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte zum Inhalt haben, dürfen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses nur in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden; nicht-öffentlicher TO-Punkt ist also ok; wäre auch mit einem Informationsfreiheitsgesetz so: ich darf darüber berichten, die Behörde über ein laufendes Verfahren aber nicht; gut, dass ich keine Gemeinderätin mehr bin!).

Ich war beim öffentlichen Teil anwesend: der Gemeinderat war beschlussfähig, es wurden keine dringlichen Anträge eingebracht, die Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf, PHH, war bei der Sitzung anwesend. Die Entscheidung der Behörde geht mir hoffentlich in den nächsten Tagen zu.

Wie Verfahren beim LVwG ablaufen, ist mir seit meiner ersten Bescheidbeschwerde bekannt. Die Behörde (= der Gemeinderat) hat ein Vorverfahren zu führen; darum vermutlich diese Sitzung. Beabsichtigt der Gemeinderat, eine Beschwerdevorentscheidung zu fällen (innerhalb von zwei Monaten nach dem Einlangen meiner Beschwerde, also bis 12. Februar; dann muss ich gemäß § 15 VwGVG binnen 2 Wochen einen Antrag stellen, dass meine Beschwerde dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird) oder wird das Verfahren gleich an das LVwG weitergeleitet? Vorlage meiner Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht

Die Anzahl der nicht-öffentlichen TO-Punkte und GR-Sitzungen häufen sich: nicht-öffentlicher TO-Punkt am 24.08.21, 21.06.22, 14.11.2022, nicht-öffentliche Sitzung zum Kirchenplatz, 23.11.21. Was gibt es zu verbergen? Ob auch bei dieser Sitzung die Rechtsanwältin anwesend sein wird (ja, siehe oben) und zusätzliche „Beratungskosten“ beschlossen werden (ein Dringlichkeitsantrag wurde im öffentlichen Teil nicht gestellt)?

 

Klimademo: No one is too small to make a difference

In verschiedenen Orten sind am Freitag, 20. Jänner 2023, Aktionen von „Fridays for Future“ geplant:

wer eine Aktion in Kreuzstetten machen und organisieren will – ich mache gerne mit, organisiere sie aber nicht!

Aus Mistelbach, ich bin die Kleine hinter dem Plakat 😉

Foto aus der NÖN 25.1.2023 von Michael Pfabigan; links Martina Pürkl, rechts Katrin Weber. Mein Eindruck war ja: die anwesenden Polizisten sehnten sich danach, dass sich endlich auch in Mistelbach jemand wirklich anklebt, nicht nur in Wien. Der Probe-Klebeversuch hat jedenfalls Spaß gemacht 🙂

 

 

Mach die NÖ-Wahl zur Klimawahl!

Aus dem Newsletter des Klimavolksbegehren-Teams:

Mach‘ die nächste Wahl zur Klimawahl!

Wir sind leider nach wie vor weit davon entfernt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Die Klimakrise sollte daher bei jeder Wahl mitbedacht werden – schließlich braucht es auf jeder Ebene – von der Gemeinde bis zum Staat – starke Maßnahmen. Um eine Orientierung zu geben, welchen Stellenwert Klimaschutz bei den jeweiligen Parteien hat, haben wir klimawahlen.at ins Leben gerufen.

Die parteipolitisch unabhängige Plattform sammelt vor jeder größeren Wahl die Positionen der antretenden Parteien zu diversen klimarelevanten Fragen und ordnet sie ein. Die nächste Klimawahl ist die niederösterreichische Landtagswahl am 29. Jänner 2023. Klick dich rein und setze am Wahltag dein Kreuzerl unbedingt auf der richtigen Stelle! 
https://www.klimawahlen.at/

Voranschlag 2023

Ich habe den Voranschlag 2023 sehr aufmerksam durchgeschaut, erwähnenswerte Änderungen zum Entwurf sind mir nicht aufgefallen: Schuldendienstersätze sind angeführt, Grundstückverkauf wurde entfernt (daraus resultiert vermutlich auch das höhere Nettoergebnis EUR 352.000, im Entwurf nur EUR 164.600);  im VA sind das aber nur schöne Zahlen am Papier

Ich habe bei meinem Beitrag zum VA-Entwurf schon auf einiges hingewiesen; in den folgenden Tabellen habe ich einige Details in Zahlen angeführt:

Entwicklung Rücklagen ab 2017: 2017 Rücklagen von ~310.000 €, im VA 2023 Reduktion auf 168.100 €; trotz Grundstückverkauf Streifing mit Einnahmen von 413.000 €.

Kreditbelastung ab 2015

VA 2023 – Zuführungen Haushaltspotential: ich hoffe, die geplanten Ausgaben sind durch die Einnahmen finanzierbar

Zuschüsse Land Kiga-Zubau VA 2023: im VA ist die Tabelle mit den Zuschüssen zu finden! Wer zahlt die Zinskosten für das Darlehen (im VA 2023 4 % Fixverzinsung angenommen =  66.000 €!), Gesamtaufwand Darlehen + Zinsen etwa EUR 2.355.354,00. Zum Vergleich Darlehen VS-Sanierung: ursprüngliche Kredithöhe EUR 2.717.700, Zinsbelastung (Fixzins 1,7 %) 2023 EUR 33.400.

Von 2024 bis 2027 sind keinerlei sonstigen Investitionen nötig (im VA 2023 69.000 €, im REAB 2021 43.000 €, REAB 2020 79.000 €), ebenso keinerlei Investitionen im Freibad? Im Straßenbau sind im VA 2023 noch 300.000 € Aufwendungen zu finden, von 2024 bis 27 nur noch jährlich 110.000 €! Für den Nahversorger wird kein Geld benötigt?

Für den Kindergarten sind im VA 2023 fünf Personen für den Kindergartenhilfsdienst veranschlagt, im VA 2022 vier, im REAB 2021 drei (Ausbau Kindergarten, Öffnung ab September 2024 für Zweijährige); gesamte Personalkosten Gemeindebedienstete lt.  RA 2021 519.400 €, VA 2022 526.400 €, VA 2023 567.800 €, Plan 2024 550.400 €, Plan 2027 592.000 €.

Ab 2020 haben mit der Corona-Pandemie für alle Gemeinden finanziell schwierige Jahre begonnen, die ab 2022 mit Inflation, Teuerung und steigenden Kreditzinsen ihre Fortsetzung finden werden. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 wären eine gute Reserve, Investitionen in Photovoltaikanlagen wären sinnvoll gewesen – stattdessen werden 2021 127.000 € absurde „Beratungskosten“ ausgegeben; wie viel werden es 2022 sein, wie viel 2023? Viel Geld, um den Verbleib der Einnahmen zu verbergen??

Zahlungen Dr. Wolf ab 2021

 

 

 

NÖ Landtagswahl 29.01.23 – Wahlinformation

Die amtliche Wahlinformation für die Landtagswahl am 29. Jänner wurde an alle Wahlberechtigten verschickt. Für persönliche Stimmabgabe bitte die amtliche Wahlinformation und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen; eine Wahlkarte kann elektronisch beantragt werden: https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=31628

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage hier.

Bauvorhaben Bäckergasse, Fa. Famosahaus

von der HP Fa. Famosahaus, 23.5.23

Im Internet findet man genaue Informationen zum Bauvorhaben (Fa. Famosahaus, Niederkreuzstetten „Projekt Rosensiedlung“). Zum aktuellen Baufortschritt: Bauprojekt Famosahaus Bäckergasse, Verlauf

Zur wasserrechtl. Verhandlung am 31.5.2023: der wasserbautechnische Sachverständige meint, dass eine Versickerung aufgrund der Bodenbeschaffenheit des Grundstücks nicht möglich sei, eine Drosselung der Einleitung sei nicht nötig, weil selbst bei Starkregen die Auswirkungen auf die Wasserhöhe des Hautzendorfer Bachs durch die eingeleiteten Regenwässer minimal wäre. Der Vertreter der Baufirma Cube.art war freundlich, kooperativ und versteht mein Anliegen (und kennt sich bei Fragen der Versickerung etc. sicher besser aus als ich).

Am 26.05. habe ich Einwendung erhoben Kiesenhofer, Einwendung zur wasserrechtl. Bewilligung

Die Notwendigkeit der naturnahen Regenwasserversickerung betrifft die Bauvorhaben in der Bäckergasse, am Kirchenplatz und im neuen Siedlungsgebiet „Am Teichfeld“. Schon vor 13 Jahren hat LHStv. Pernkopf darauf hingewiesen,  mittlerweile gibt es sicher neue und erprobte Möglichkeiten dafür; die Dringlichkeit sollte mit der spürbaren Klimakrise außer Streit stehen. Für Interessierte: https://dunkelkammer.simplecast.com/episodes/14-bodenverbrauch-versiegelte-flachen-schweigende-politik

Es ist sinnvoll, bestehendes Bauland im Ortszentrum und nahe der Schnellbahn-Haltestelle zu bebauen, aber das Oberflächenwasser soll weitestgehend an Ort und Stelle bleiben!

 

Wichtige Themen für 2023

Aktualisierung, August 2023:

Ich werde sehr kritisch die Aktionen von Bgm. und Opposition beobachten und ziehe wie schon öfters einen Vergleich mit der Bundespolitik: das Vertrauen in die Entscheidungskompetenz unserer Bundesregierung ist in der Bevölkerung zutiefst erschüttert. Es wird Jahre dauern, um es wieder herzustellen und das betrifft die Politik als Ganzes, unabhängig von einzelnen Parteien. „Alles Gauner…“, so könnte man die negative Stimmung zusammenfassen.

Genauso beschädigt das Verhalten unseres Bürgermeisters das Vertrauen der Ortsbevölkerung in die Gemeindepolitik generell, unabhängig von den Parteien und es ist letztlich demokratieschädigend. Wer wird sich nach solchen Erfahrungen ein politisches Amt antun und mit welcher Motivation? Wer wird sein Wahlrecht ausüben? Das schmerzt mich, ganz unabhängig vom konkreten Anlassfall.

 

Bericht von der GR-Sitzung am 20.12.22

Zum  VA 2023, zum Teilbebauungsplan Am Teichfeld

In diesem Bericht steht das Atmosphärische der Sitzung im Vordergrund: es waren nur wenige Zuhörer*innen anwesend; das kann ich verstehen und ich werde zukünftig nicht mehr groß einladen; das will sich niemand antun. Mit den Worten von Kanzler Nehammer: Man braucht Alkohol oder Psychopharmaka, um das auszuhalten – und ich bin von den letzten Jahren ohnehin einiges gewöhnt!

Abwesend waren David Wood, Reinhard Ullmann und Herbert Hrbek; der Wechsel (Halbzeit) von Judith Rührer zu Hannes Gepp bei den Grünen war schon zu Beginn der Gemeinderatsperiode geplant.

Am Beginn zwei Dringlichkeitsanträge:

  • Andrea Gepp stellt den Antrag auf einen nicht-öffentlichen TO-Punkt für eine in Not geratene Familie – einstimmig angenommen
  • Hannes Gepp stellt den Antrag auf digitale Auflage der zur Einsicht für die Bevölkerung aufliegenden Angelegenheiten (aktuell war der Teilbebauungsplan und der Voranschlag 2023 nur in Papierform am Vormittag am Gemeindeamt einsehbar) – abgelehnt von der SPÖ

 

  • die Sitzungsprotokolle vom 5.9.22 und 12.9.22 wurden nur mit den Stimmen der SPÖ beschlossen. Protokoll GR-Sitzung vom 05.09.2022    Protokoll GR-Sitzung vom 12.09.2022   Protokoll Prüfungsausschuss 27. 06.2022  Protokoll GR-Sitzung vom 14.11.2022 (ich bin schon gespannt auf die „Beratungskosten“ 2022 der Rechtsanwältin im REAB 2022). Der Bgm. merkt zu den Einwendungen (der ÖVP) an, dass er allein für die Protokolle zuständig sei, es nur noch Ergebnisprotokolle gibt und er Einwendungen künftig nicht zulassen würde. Das widerspricht GO § 53: „Den Mitgliedern des Gemeinderates steht es frei, gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls schriftlich spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in derselben Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt das Protokoll als genehmigt. Werden Einwendungen erhoben, ist über die Einwendungen eine Abstimmung durchzuführen und nach Erledigung aller Einwendungen das Sitzungsprotokoll als Ganzes einer Genehmigung zuzuführen“. Die von ihm geplante Vorgangsweise kann sich der Bgm. zwar wünschen, eine Umsetzung würde ich ihm aber dringend abraten.
  • zum Teilbebauungsplan referieren Sophie Hödl und Reinhard Hrdliczka (unsere Raumplaner Büro Dr. Paula) – einstimmig angenommen
  • Bericht Prüfungsausschuss: Kassenprüfungen ok
  • Betreuungsbeitrag VS: auf Wunsch der Eltern, dass Kinder auch nur zum Mittagessen bleiben können: 7 € für eine Stunde + Essensbeitrag, einstimmig angenommen
  • Teilzweckumwidmung Volksschule: 96.300 € Darlehen VS wird für den Kindergarten verwendet, es wird wie schon bei der VS ein eigenes Konto geben (der restliche Überschuss beim VS-Umbau, 178.000 € lt. Kontostand 2021,  „… wird nach Bedarf für die Gemeinde genutzt“ = er verschwindet im laufenden Aufwand?) – einstimmig angenommen (zur Aussage des Bgm, warum Geld übriggeblieben sei: „wir haben gespart…“ die Kostenabrechnung: Kostenüberschreitung ~10 %, es sind die Förderungen, die zum Überschuss geführt haben)
  • Subventionen einstimmig angenommen; werden hoffentlich im Protokoll dieser Sitzung detailliert angeführt
  • Voranschlag 2023: GR Wood-Rylewska hält den erwarteten Vortrag, wie toll die Finanzen der Gemeinde sind; es entspinnt sich eine Diskussion darüber, dass die dritte Änderung erst am Montag aufgelegen und den Gemeinderäten nicht zugesandt wurde. Die GR stimmen also über einen Voranschlag ab, den viele nicht kennen! (Holschuld? Bringschuld? Kommunikationsproblem?), SPÖ dafür, ÖVP dagegen, Grüne Enthaltung. Beim VA hat es offensichtlich einige Änderungen gegeben; ich werde ihn mir genau anschauen und werde dann einen ausführlichen Bericht schreiben; einstweilen die Antwort des Bgm. zu meiner Stellungnahme VA 23 Beantwortung des Bgm. mit meinen Kommentaren

Da es  lt. Bürgermeister nur noch Ergebnisprotokolle gibt (und div. Aussagen des Bgm. somit nicht schriftlich belegbar sein werden), werde auch ich in meinen Berichten meist auf nur mündlich gemachte Äußerungen des Bgm. verzichten. Ich durfte in den letzten Jahren die Erfahrung machen, dass  schriftliche Aufzeichnungen zu fast allen Themen zu finden sind; die Suche ist halt komplizierter. Aber mittlerweile weiß ich schon, wo sich manche „Verstecke“ befinden 😉

 

Bescheidbeschwerde erhoben

Ich habe die Bescheidbeschwerde am 12. Dezember 2022 am Gemeindeamt für die Behörde abgegeben:

Bescheidbeschwerde, 12. Dezember 22 mit Gemeinde-Eingangsstempel, hier die Möglichkeit zum Anklicken der Links Bescheidbeschwerde, 12. Dezember 22

Ich gehe nicht davon aus, dass sich viele durch meine Beschwerde durchkämpfen wollen (liest sich zwar wie ein Krimi, als Bettlektüre trotzdem eher nicht zu empfehlen; ich wäre schon glücklich, wenn die Gemeinderäte einen Blick hinein machen würden), darum eine Kurzfassung:

V. Berufungsantrag

Meine Berufungsgründe habe ich unter IV. ausführlich dargelegt. Das Landesverwaltungs­gericht möge in der Sache entscheiden, dass die Gemeindebehörde (belegbare) Auskunft zum realen Eingang (Bankkonto) und zur realen Verwendung der Einnahmen aus dem Grundstücks­verkauf (EUR 413.406,–) bzw. dem belegbaren Verbleib der Einnahmen bis zur Pandemie im März 2020 zu geben hat.

Ich beantrage eine mündliche Verhandlung in der Außenstelle des LVwG in Mistelbach und ersuche um Ladung der Kassenverwalterin 2018 (seit 01.10.2021 Kassenverwalter-Stellvertreterin und seit 01.04.2022
Amtsleiterin) Daniela Ullmann-Gepp, damit sie zum realen Eingang des Geldes (EUR 413.406,–) 2018 auf einem Bankkonto der Gemeinde und zum realen Verbleib bzw. der realen Verwendung der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf bis zur Pandemie im März 2020 belegbare Auskünfte gibt.

zu Bescheid und Auskunftserteilung des Gemeinderates hier Einnahmen Grundstücksverkauf: Bescheid des Gemeinderates

Auch bei diesem Bescheid und der Auskunftserteilung durch den Gemeinderat habe ich keine Antwort auf meine Frage nach dem Bankkonto der Gemeinde erhalten! In meiner intensiven, zweijährigen Suche konnte ich das Geld nicht auf den Gemeindekonten finden: wurde das Geld vielleicht  auf ein nicht in den Rechnungsabschlüssen angeführtes Konto überwiesen? Der Treuhänder (Rechtsanwalt) wird das Geld auf das Konto überwiesen haben, das die Gemeinde ihm genannt hat und nicht  nachforschen, ob das auch das Gemeindekonto ist.

Ich schließe zu 100 % aus, dass das Geld beim Bürgermeister oder irgendeinem anderen Gemeinderat (egal ob SPÖ oder ÖVP) gelandet ist! Mein Verdacht über die Empfänger des Geldes wird durch die (Nicht-)Informationen im Bescheid noch verstärkt und ich gehe davon aus, dass das Land NÖ informiert war. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung, ich habe keine Beweise!