Energiebericht 2017/18

In der Gemeinderatssitzung am 3. April 2019 hat der Energiebeauftragte der Marktgemeinde Kreuzstetten, Paul Schmid, den Gemeinderäten und den anwesenden Zuhörern wie in den Vorjahren seinen Energiebericht zur Kenntnis gebracht. Jahresbericht Energiehaushalt Kreuzstetten 2017/18 Paul Schmid ist Klärwärter der Kläranlage Ulrichskirchen und auch Energiebeauftragter für die Gemeinden Wolkersdorf, Ulrichskirchen, Kreuttal und Hochleithen.

Einige Erklärungen dazu:

  • der Winter 2017/18 war vergleichsweise mild, daher geringerer Heizungsaufwand
  • der Stromverbrauch ist wiederum leicht gesunken
  • die Auswirkungen des Volksschulumbaus auf Heizung und Stromverbauch werden erst im kommenden Energiebericht sichtbar. Einerseits der Zubau für die Nachmittagsbetreuung und der Energieverbrauch für Klimatisierung/Lüftung, andererseits die verbesserte Dämmung und die LED-Umstellung – ich bin auf die Daten im nächsten Jahr gespannt
  • bei allen sonstigen Verbräuchen sind keine Auffälligkeiten feststellbar, die Schwankungen liegen im Normalbereich.

Die Empfehlungen des Energiebeauftragten sind gleich wie in den Vorjahren:

  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED forcieren – neue Leuchtkörper sind grundsätzlich nur LED, kaputte Lampen werden gegen LED getauscht.
  • Photovoltaik auf dem Gemeindedach (Überschusseinspeisung) zur Abdeckung des Stromverbrauchs während der Amtsstunden. Dazu habe ich wiederum einen Dringlichkeitsantrag eingebracht Dringlichkeitsantrag PV Gemeindehaus 3. April 2019, der abgelehnt wurde.
    Auf Anfrage von GR Toifl sprach sich der bei der Sitzung anwesende Geschäftsführer der Fa. 10hoch4, Mag. Pierer, gegen eine PV-Anlage an Gemeindedach aus, Begründung: zu klein, Beschattung. Ich teile diese Meinung nicht, habe aber in meinem Dringlichkeitsantrag ausdrücklich die Erstellung eines passenden Gesamtkonzepts von Fachfirmen gefordert.  Der Stromverbrauch im Gemeindeamt beträgt 8.200 kWh, für die EDV wird auch am Wochenende Strom verbraucht, es geht also um die (teilweise) Abdeckung des Eigenverbrauchs! Ob es sinnvoll ist, die Ladesäule einzubinden, müssen Fachleute klären. Wenn eine Zusammenlegung der Zählpunkte bedeuten würde, dass die Gemeinde auch für das Gemeindeamt die hohen Netzkosten der Ladesäule zahlen müsste, erscheint es mir nicht sinnvoll (Stromkosten Ladesäule)

In eigener Sache – zur Klage von 10hoch4

In der öffentlichen GR-Sitzung am 3. April wurde mir vom Geschäftsführer von 10hoch4, Mag. Pierer, vorgeworfen: „Frau Kiesenhofer behauptet, dass ich Geldgeschenke annehme und bezichtigt mich der Lüge.“ (Bezirksblätter, Ausgabe 15, April 2019). Ähnlich auch in der NÖN vom 11. April 2019.

Ich halte zum wiederholten Male fest, dass ich diese Vorwürfe niemals geäußert habe (weder auf dieser Homepage noch in der Gemeindezeitung). Gegenstand meiner Kritik war die Entscheidungsfindung des Gemeinderates, nicht das Vorgehen einer Firma. Alle Beiträge sind auf dieser HP unter der Rubrik „PV auf Gemeindedächern“ zu finden.

Zum NÖN-Artikel:

  • die erwähnte kleinere PV-Anlage auf dem Turnsaaldach, mit der ich mich 2015 intensiv beschäftigt habe, wurde 2015 um knapp 27.000 € netto  (incl. Visualisierung, österreichischer Modulerzeuger) angeboten Gemeindezeitung Dezember 2015, Bürgerbeteiligung bei der PV auf dem Turnsaaldach
  • „die Gemeinde kauft den Strom für die Gebäude unter den Anlagen von 10hoch4 zum heutigen Tarif für die nächsten 20 Jahre.“ lt. Vertrag: „10hoch4 wird den Eigenverbrauch mit den Stromkosten verrechnen, welche die Gemeinde im jeweiligen Zeitraum für ihren sonstigen Strombezug bezahlen würde.“ Die zukünftige Höhe der Stromkosten (incl. Netzgebühren, Steuern etc.)   ist unbekannt. Die Gemeinde verpflichtet sich also für 20 Jahre zu einer Zahlung in unbekannter Höhe – das ist einer der von mir kritisierten Vertragsbestandteile.

Bericht von der GR-Sitzung am 3. April 2019

Bei dieser Sitzung war Michael Pfabigan für die NÖN und Gabi Dienstl für die Bezirksblätter als Zuhörer anwesend. GR A. Gepp und GR Rührer waren entschuldigt.

  • Vor der eigentlichen Sitzung hat der Energiebeauftragte Paul Schmid seinen Jahresbericht zur Energiebuchhaltung 2017/18 gehalten.
  • Mag. Pierer von der Fa. 10hoch4 hat Fragen zum geplanten Vertrag bezüglich Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Gemeindegebäuden beantwortet. GR Ing. Gebhart hat ihn nach seinen Gründen für die Klagseinreichung gegen mich befragt und sein Befremden über die Klage zum Ausdruck gebracht.

die Sitzung hat dann mit meinen Dringlichkeitsanträgen begonnen:

beim Sitzungsprotokoll Dezember 2018 habe ich Einwendungen eingebracht, diese wurden einstimmig angenommen

beim Bericht des Prüfungsausschusses wurden Vorwürfe gegen mich zum Carsharing erhoben, die ich entschieden zurückgewiesen und in einem Mail an alle Gemeinderäte detailliert richtig gestellt habe. Bgm. Viktorik und GR Toifl haben über die Hintergründe Bescheid gewusst und sich nicht dazu geäußert. Ich erwarte mir für die nächste Sitzung eine Erklärung des Bgm., in der er die Vorgänge (Ende 2017, Anfang 2018) klarstellt.

Zum Rechnungsabschluss hat es eine lebhafte Debatte gegeben, die ÖVP hat die hohe Summe der Ausgaben-Überschreitungen ohne Beschlussfassung durch GR oder Gemeindevorstand kritisiert, der Bgm. das gute Jahresergebnis hervorgehoben. Dem Rechnungsabschluss wurde mit 9 Stimmen zugestimmt. Die Budgetlage der Gemeinde, April 2019

Zum Vertrag mit 10hoch4 hat es eine lange, lebhafte Debatte gegeben. Es wurde schließlich einstimmig beschlossen, den Vertrag nochmals zu überarbeiten und ihn danach in einer eingeschobenen Sitzung dem GR zur Beschlussfassung vorzulegen.

die noch folgenden TO-Punkte (Badpreise…) wurden zügig abgearbeitet

Zum Dringlichkeitsantrag Protokollierung meinte der Bgm., dass die Protokollerstellung seine alleinige Verantwortung sei und er das Protokoll gemäß der Gemeindeordnung führen würde. Die (zu) umfangreiche Protokollierung der letzten Jahre habe zu Beanstandungen des Landes geführt. Vize Freudhofmaier schloss sich meiner Meinung an, dass das derzeitige Protokoll einseitig die Sicht des Bgm. wiedergeben würde und die bloße Namensnennung der Diskussionspartner nicht ausreichend sei. Er meinte, dass ein Mittelweg mit gutem Willen zu finden sein müsste – dem schließe ich mich an!

Berichte des Bgm.:
das Gemeindezentrum ist mit 1. April 2019 in den Besitz der Gemeinde übergegangen. Kaufpreis 385.000 €; die Summe wurde angespart. Ich habe dazu nachgefragt, denn im Rechnungsabschluss ist beim Leasingnachweis ein geringerer angesparter Betrag angeführt. Bgm. Viktorik hat mir eine Erklärung dazu zugesagt.

Beim Gemeindestadl muss für den Elektroschrott eine Überdachung errichtet werden

Der zunehmende Vandalismus beim Generationenspielplatz ist ein Problem, die Installation einer Kamera wird überlegt

Die Computer in der Schule müssen erneuert werden

zur Verkehrsregelung bei der Schule wird es Anfang Mai eine Verkehrsberatung geben – Aktualisierung 10.6. Neue Verkehrsregelung Schulgasse

Zum Hochwasserschutz berichtet Vizebgm. Freudhofmaier, das ist in der Gemeindezeitung nachzulesen, die seit Anfang Mai online ist: https://www.kreuzstetten.at/Maerz_2019

 

 

Klage statt Antworten!

Anfang März hat die Firma 10hoch4 Klage gegen mich beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Ich halte auch hier nochmals fest, dass es mein Recht (und  meine Pflicht) als Gemeinderätin ist, einen derartigen, langfristigen Vertrag sehr eingehend und kritisch zu betrachten und das Wohl der Gemeinde in den Vordergrund zu stellen. Jede Firma ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze ihr Produkt anzubieten – es ist die Verantwortung des Vertragspartners (im konkreten Fall: des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde), für die Gemeinde unvorteilhafte Verträge nicht abzuschließen.

Nationalräte sind durch ihre Immunität vor derartigen Aktionen geschützt,  Gemeinderäte leider nicht!

Am 23. März habe ich meine großen Bedenken zu diesem Vertrag nochmals allen Gemeinderäten kundgetan. Keine Reaktion darauf! Im folgenden können Sie mein Mail weitestgehend unverändert lesen:

Bgm. und Vize schweigen :-(. Ich weise nochmals auf meine großen Bedenken hin, diesen langfristigen Vertrag bei der nächsten Sitzung abzuschließen. 2015 habe ich mich intensiv mit dem Contracting-Vertrag mit der Firma Bacon beschäftigt, der für die Gemeinde höchst nachteilig war und wo wir zum Glück aussteigen konnten. Ich habe mir 2015 einen Leitfaden zum Einspar-Contracting heruntergeladen Ausschreibung Contracting, vieles daraus erscheint mir auch für den jetzigen Vertragsabschluss wichtig (Tipps aus der Praxis, Seite 37):

  • Wettbewerb ist die Voraussetzung für Ideen- und Preiswettbewerb.
    Bieter werden ihre Kreativität und ihr Know-how nur dann in vollem Umfang zu Ihrem Vorteil nutzen, wenn sie wissen, dass sie im Wettbewerb zu bestehen haben.
    So wie beim Bacon-Vertrag wird auch hier auf Gegenangebote verzichtet! Bitte unbedingt Gegenangebote einholen, z. B. Fa. EnerXia  http://www.enerxia.at/, diese OÖ Firma ist bundesweit tätig und gerne bereit, ein Angebot zu stellen.
  • Frühzeitig alle technologischen Optionen und Varianten ausloten. Das schließt Nullvariante oder Eigenumsetzung mit ein.
    Die Möglichkeit der Errichtung von PV-Anlagen durch die Gemeinde selbst (ohne Bürgerbeteiligung) sollte ins Auge gefasst werden, wenn die Angebote nicht passen.
  • Gleich zu Beginn des Projekts eine unabhängige Beratung suchen.
    GfGR Toifl möchte seine Zeit dafür nicht mehr investieren… Die  Energieagentur der Regionen http://www.energieagentur.co.at/ berät als unabhängige Serviceeinrichtung Gemeinden, ist Spezialist für PV-Anlagen und entwickelt selbst Projekte. Der von mir kontaktierte Mitarbeiter hat mir Beratung für die Gemeinde empfohlen (Öcomanagement, gefördert vom Land NÖ, RU 3), 8 Stunden kostenlos, Profiberatung zu 75 % gefördert. Dies ist ergänzend zum Kontakt mit der eNu sinnvoll!! Muss natürlich vom Bgm. beantragt werden.
  • Für die Vertragserrichtung ausreichend Zeit nehmen.„Bei uns war jedes Detail geregelt, da gibt’s kein Streiten“. Im Vertrag besser zu viel als zu wenig regeln.
    Im Vertrag wird Bürgerbeteiligung nur am Rande erwähnt, meine Detailfragen blieben unbeantwortet PV-Verträge mit 10hoch4 geheim. Auch beim 2007 einstimmig beschlossenen Contracting-Vertrag mit der Fa. Bacon wurde im Vertrag eine 30%ige Einsparung versprochen – ohne irgendwelche Konsequenzen, wenn dies nicht gelingt. Das Bürgerbeteiligungsmodell muss detailliert in einem ergänzenden Vertrag geregelt werden!
  • Das Vertrauensverhältnis der Gemeinde zu den Beratern und zum Contractor ist entscheidend! Was können Sie dazu beitragen?
    Bei der Suche nach BeraterInnen und bei den Referenzen im Rahmen der Contracting-Ausschreibung Referenzen genau nachfragen (Anrufe/Bestätigungen bei den Referenzauftraggebern und deren Erfahrungen und Zufriedenheit abfragen). 
    Hat es Kontakte zu den Referenzauftraggebern gegeben? Im Artikel zur Gemeinde Ternitz (2013, Sonnenkraftwerk Ternitz)  ist von einer Laufzeit von 16 Jahren die Rede, auch die Bürgerbeteiligung erfolgte anders. Wird auch bei diesen Verträgen die Gemeinde in der Kurzbezeichnung „die Begünstigte“ genannt?
    Vertrauensverhältnis ist entscheidend: die Fa. 10hoch4 hat Klage gegen mich eingebracht, weil sie sich durch meine kritischen Äußerungen geschädigt fühlt.  Hat die Gemeinde Vertrauen zu einer Firma, die bei Kritik die Klagskeule schwingt? Der Vertragstext ist manipulativ: die Gemeinde=die Begünstigte? (in der Letztversion des Vertrages 43mal auf 8 Seiten!)  Ich glaube nicht, dass die  Fa. 10hoch4 mit der Gemeinde-Kurzbezeichnung „die Geschädigte“ einverstanden wäre.

Bitte zurück zum Start! Sonst hinterlässt die jetzige Gemeindeführung eine Altlast und verzichtet für 20 Jahre auf Erträge aus den PV-Anlagen, die sonst der Gemeinde zugute kommen!

Gemeinderatssitzung am 3. April 2019

Hier finden Sie die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum:  Einladung zur GR-Sitzung am 03.04.2019

Es befremdet mich sehr, dass es für diese Sitzung wiederum keine Tagesordnungspunkte „Bericht des Bürgermeisters und der geschäftsführenden Gemeinderäte“ und „Allfälliges“ gibt. GR- Protokoll Message Control

Auch meiner Bitte an den Gemeindevorstand um einen Tagesordnungspunkt für meinen Bericht zum Klimabündnis 2018 wurde leider nicht entsprochen.

Bereits im November 2018 habe ich den Vorstand auf die Verpflichtung zur Berichterstattung des Umweltgemeinderates hingewiesen.  Der Bgm. hat mir damals einen Bericht des UGR für die Frühlingssitzung zugesagt.

Bei der Sitzung werde ich einige Dringlichkeitsanträge einbringen:

Dringlichkeitsantrag Bericht Klimabündnis 3. April 2019
Dringlichkeitsantrag Berichtlegung UGR 3. April 2019
Dringlichkeitsantrag Berichte, Allfälliges 3. April 2019
Dringlichkeitsantrag Protokollierung 3. April 2019
Dringlichkeitsantrag PV Gemeindehaus 3. April 2019

Zur Klarstellung: diese Vorgangsweise macht mir keinerlei Spaß, es ist aber leider nicht anders möglich!

Alles geheim!?

In ihrer Klagsdrohung hat die Fa. 10hoch4 unter anderem die Veröffentlichung eines Kurzkonzepts beanstandet und mich zur Unterlassung  aufgefordert. Aus dem Schreiben war nicht ersichtlich, was die Firma beanstandet, der Link in einem weiteren Schreiben in der Klage hat klargestellt: die Firma sieht eine Urheberrechtsverletzung durch  eine von mir unverändert wiedergegebene Werbebroschüre der Firma vom Februar 2018, zugesandt am 13.9. vom Gemeindeamt an alle Gemeinderäte, als  Info für die Sitzung im September 2018.

Ich habe keinerlei Problem damit, diese Broschüre zu löschen (der Informationsgehalt ist bescheiden), es befremdet mich aber, dass nicht einmal die darin enthaltenen Informationen den Gemeindebürgern zugänglich sein sollen.

Das gelöschte Dokument befand sich auf folgenden Seiten:

So will die Gemeinde (unser) Geld verschenken …, Bürgerbeteiligung bei PV – sinnvoll?

Geheim ist also:

  • der finale Vertragsentwurf, der den Gemeinderäten am 3. April zur Abstimmung vorgelegt werden soll
  • Informationen zur Form der Bürgerbeteiligung – ausgenommen das öffentliche GR-Sitzungsprotokoll 18. September 2018, das wenig Konkretes dazu enthält

Ich verweise auf einen uralten Beitrag in der Bürgermeisterzeitung 2013 PV Ternitz, spannend ist für mich die dort genannte Laufzeit (ca. 16 Jahre) und die geschilderte Form der Bürgerbeteiligung…

Rechnungsabschluss 2018

Der Rechnungsabschluss für 2018 liegt von 15. – 29. März 2019 während der Amtsstunden beim Gemeindeamt (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf. Stellungnahmen dazu können während dieser Zeit beim Gemeindeamt schriftlich abgegeben werden.

Der Rechnungsabschluss wird in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 3.  April 2019 (19:00 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt.

Ich habe am 25. März meine Stellungnahme beim Gemeindeamt abgegeben Stellungnahme zum Rechnungsabschluss 2018, hier die Beantwortung des Bürgermeisters mit meinen Anmerkungen dazu Bürgermeister RA 2018

 

Gemeindezeitung Frühling 2019

Redaktionsschluss für die Frühlings-Gemeindezeitung war am 6. März. Ergänzung: seit Anfang März befindet sich die Herbst-Gemeindezeitung auf der Gemeinde-HP. Ein halbes Jahr mit  unzähligen Mails war dafür nötig Gemeindezeitung Herbst 2018

Meine eingesandten Beiträge:

Tausche Goldklumpen gegen Pferd!

Das Märchen vom „Hans im Glück“ ist allgemein bekannt: Glück und Zufriedenheit lassen sich mit Geld und materiellen Gütern nicht erkaufen! Wenn man aber das Märchen  auf die materielle Komponente reduziert, ist Hans ein Dummkopf. Allen Lesern leuchtet ein, dass Hans einen schlechten Tausch gemacht hat und der Goldklumpen einen wesentlich höheren Wert als das Pferd hatte.

Warum muss ich an dieses Märchen denken, wenn ich mir den letzten Punkt des Vertragsentwurfes mit Fa. 10hoch4 zu Gemüte führe? Ich zitiere aus dem mir und allen Gemeinderäten am 16.11.2018 zugegangenen Entwurf:

„Die Vertragspartner… erklären, dass ihnen nach den derzeit gegebenen Verhältnissen der wahre Wert der Vertragsinhalte bekannt ist und sie Leistungen und Gegenleistungen als beiderseits angemessen anerkennen.“

Aha! Die Gemeinde muss  die Schenkung von 20 Jahre alten (noch funktionstüchtigen) PV-Anlagen unwiderruflich annehmen, stellt der Firma die Dachflächen kostenlos zur Verfügung und verzichtet für 20 Jahre auf alle Erträge aus den Anlagen (bzw. muss für den Eigenverbrauch sogar  zahlen): die Vertragspartner erklären, dass ihnen der wahre Wert der Vertragsinhalte bekannt ist! Leistung und Gegenleistung sind angemessen? Ich bitte die Leserinnen und Leser des Beitrags, sich dazu selbst eine Meinung zu bilden.

Aktualisierung am 29.5., ich habe einige nicht mehr aktuelle Teile gelöscht.

 

 

Info-Veranstaltungen zum örtl. Entwicklungskonzept

© Matthias Enter/fotolia

Termine der öffentlichen  Informationsveranstaltungen zum ÖEK, für Fragen steht dort unser langjähriger Raumplaner DI Reinhard Hrdliczka zur Verfügung:

11. April 18 Uhr, 25. April 18 Uhr im Gemeindezentrum 

Das Konzept liegt vom 1. April bis 13. Mai 2019 zur allgemeinen Einsicht am Gemeindeamt (8 – 12 Uhr) auf, Einwendungen können in dieser Zeit schriftlich erhoben werden. Ich habe angeregt, das Konzept auch auf die Gemeinde-HP zu stellen; 150 Seiten sind nicht so schnell durchzulesen.

Aktualisierung 8. April EK_Bericht_Kreuzstetten_Entwurf März 2019, der Plan OEK_2019_EK_E

Bei der Veranstaltung am 11. April werde ich nicht anwesend sein (schon seit langem festgelegte Veranstaltung in meiner Schule), am 25. April schon. Bis dahin werde ich den Entwurf sehr genau durcharbeiten (er ist mir ja großteils bekannt) und Stellung beziehen Entwurf zum Örtl. Entwicklungskonzept