E-Carsharing: Rückblick 2018

Wie im Vorjahr habe ich auch für 2018 versucht, Einnahmen und Ausgaben für das Carsharing-Projekt zusammen zu stellen; mit etlichen Fragezeichen, weil ich keine Einsicht mehr in die entsprechenden Unterlagen habe. Weit daneben sind meine Zahlen aber sicher nicht!

einige Anmerkungen:

  • 2018 wurden ca. 21.000 km gefahren und dafür 20 c/km bezahlt
  • Ende 2018 hatte Carsharing 20 zahlende Mitglieder (Mitgliedsbeitrag 100 €/Jahr); GR Toifl schreibt in der Gemeindezeitung von 22 Mitgliedern: Er hat die Gemeinde mitgezählt (die Eigentümerin des Fahrzeugs ist und natürlich keine Beiträge zahlt), seit Beginn ohne Beitragszahlung angemeldet ist auch die Fa. Polke (falls Zugriff bei einer Werkstattarbeit erforderlich ist). Seit Jänner 2019 sind es 19 Mitglieder, mit Ende Februar 18 – Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen, bitte am Gemeindeamt melden!
  • die Nutzung des Fahrzeugs war ziemlich gleichmäßig: jedes Monat haben etwa 10 Mitglieder das Auto verwendet. Wie in anderen Carsharing-Gemeinden auch gibt es einige Vielnutzer, regelmäßige Nutzer und gelegentliche Nutzer
  • bei den Stromkosten bin ich von 20 kWh/100 km zu einem Preis von 31 c/kWh ausgegangen – Erklärung dazu hier Stromkosten 2018
  • im Rechnungsabschluss werden die Kosten der Gemeindebediensteten zugeschlagen; über die Höhe wird es vermutlich wie beim RA 2017 unterschiedliche Meinungen geben. Bei der Abrechnung habe ich diese Kosten nicht angeführt; zu Beginn meiner Initiative war immer die Rede davon, dass die Abrechnung durch die Gemeindebediensteten (ohne Einrechnung der Kosten) erfolgen soll. Ein „Kümmerer“ sollte den Aufwand für die Gemeindebediensteten so weit wie möglich reduzieren, darauf dränge ich seit meiner Zurücklegung der Leitung
  • so wie im Vorjahr kritisiere ich, dass das Auto (im Gegensatz zu anderen E-Carsharing-Gemeinden) von den Gemeindebediensteten nicht genutzt wird. Bei jeder Firma ist das firmeneigene Auto für Dienstfahren zu nutzen (und es wird kein km-Geld für das private Fahrzeug gezahlt)

 

 

Keine Antworten der Fa. 10hoch4 – stattdessen ein Rechtsanwaltsschreiben

Mit 8. Februar 2019 ist mir per Mail vorab ein Rechtsanwaltsschreiben als  Reaktion auf meine HP-Beiträge und den Gemeindezeitungs-Beitrag Kiesenhofer Winter 2018  zugegangen. Mittlerweile (Anfang März) hat die Firma gegen mich Klage erhoben. Ich habe weder in der Gemeindezeitung (da wurde die Firma namentlich gar nicht von mir erwähnt) noch auf meiner HP Kritik an der Firma geübt. Es ist das gute Recht jeder Firma, Gewinn aus ihren Geschäften erzielen zu wollen (und auch eine Verpflichtung gegenüber ihren Arbeitnehmern: eine Firma ist keine caritative Organisation). Es ist auch das Recht jeder Firma, Kritik nicht mit sachlichen Antworten, sondern mit einem Anwaltsbrief mit div. Drohungen zu erwidern.

ABER:  Mit einer solchen Firma möchte ich privat keine Verträge schließen und kann es auch der Gemeinde nicht empfehlen. Kritische Meinungen müssen in einer Demokratie erlaubt sein! Ich kann nicht beweisen, dass ich mit meiner Meinung recht habe, weil ich nicht in Besitz einer Glaskugel zur Zukunftsvorhersage  bin! Es gibt für mich aber gute Gründe, diese Zukunftsprognose zu stellen.

Zur Gemeindezeitung wird mir vorgeworfen, mit der Behauptung von Lügen den Ruf der Firma zu schädigen (die ich mit keinem Wort erwähne) Dazu den Auszug aus dem Buch „Die grüne Lüge“ von Kathrin Hartmann, Seite 18 Kathrin Hartmann: Die grüne Lüge. Ich habe das Wort Lügen in der Gemeindezeitung bewusst unter Anführungszeichen gesetzt, ich hätte mich niemals so zu formulieren getraut. Anders als viele der genannten Firmen und Produkte in ihrem Buch sind PV-Anlagen gut für die Umwelt und kein Greenwashing. Ich bin aber Gemeinderätin und Bürgerin der Gemeinde Kreuzstetten: darum hätte ich gerne, dass meine Gemeinde von PV-Anlagen profitiert (finanziell, nicht nur durch ein gutes Image als nachhaltige Gemeinde)

Und das Wort „Schenkung“, das ich sehr oft und bewusst auf meiner HP verwende (und vom RA kritisiert wird): der Vertragsentwurf hat den Titel „Schenkungs- und Dachnutzungsvertrag“, das ist nicht meine Erfindung. Die anderen Vorwürfe sind ebenso substanzlos.

Information für die Gemeindebürger

Seit seinem Amtsantritt gibt Bgm. Viktorik den Gemeindebürgern jedes Jahr einen sehr ausführlichen Jahresrückblick seiner Arbeit (Jahresrückblick Bürgermeister)   Vorbildlich und 100% positiv!! Bei manchen Fragen ist er leider nicht  auskunftsfreudig:

Verluste durch die Nahwärme-Beteiligung

Eine Frage  in meiner Stellungnahme zum Voranschlag 2019: „Die Angelegenheit Nahwärme ist abgeschlossen, über die RA-Kosten wurde im September in der GR-Sitzung abgestimmt. Was hat die Nahwärme der Gemeinde insgesamt gekostet? Wie hoch sind die Verluste, die durch die (von mir sehr positiv gesehene!) Übergabe an ENGIE entstanden sind? Aktuell beträgt der Wert der 6 %-igen Beteiligung an der Nahwärme lt. Voranschlag 82.270 €, die RA-Kosten lt. Abstimmung 269.000 €. Ich ersuche um entsprechende Aufstellung.“ Die Antwort des Bürgermeisters dazu: „6 % Beteiligung in Höhe von 58.450,–. Im Voranschlag sind außer den Heizkosten keine Ausgaben an die Nahwärme Kreuzstetten GmbH berücksichtigt.“


58.450 €  Beteiligung ist richtig  – mein Fehler! ( ich bin beim VA in der Zeile verrutscht, die 82.270,– sind die Beteiligung am Abwasserverband Taschelbach). Keine Angaben des Bgm. zur Höhe der Verluste, die durch die Nahwärme-Beteiligung für die Gemeinde entstanden sind. Zur Klarstellung: Zwei Jahre ist das Damoklesschwert Gemeindekonkurs über der Gemeinde geschwebt, auch manche Bürger haben sich darüber Gedanken und Sorgen gemacht. Bgm. Viktorik hat viel Zeit und Energie in eine gute Lösung investiert Nahwärme Feb. 2018 . Die Frage nach der Höhe der Verluste soll weder eine Kritik an der früheren Gemeindeführung sein noch den Einsatz des Bgm. in irgendeiner Weise schlecht- oder kleinreden. Die Arbeit unserer Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf war jeden Cent wert, die Übernahme der Nahwärme durch die Fa. Engie sehe ich absolut positiv. Es geht um sachliche Information, damit ein guter Schlussstrich gezogen werden kann. Mein detektivischer Versuch (der offensichtlich ziemlich korrekt ist – mittlerweile habe ich schon Übung): Verluste durch die Nahwärme-Beteiligung Ergibt einen gesamten Verlust für die Gemeinde von 454.300 €.

Korrektur, 13. April: im Rechnungsabschluss 2018 sind einnahmenseitig 53.000 € unter „Sonstige Energieträger alternative Heizanlagen, Veräußerungen“ angeführt. Damit wären wir auf einem Gesamtverlust von 400.000 € – es nervt ungemein, dass ich vom Bürgermeister keinerlei Informationen bekomme, im Dunklen herumtappen muss und auf Vermutungen und Zufallsfunde angewiesen bin (die 53.000 € stehen auch im Nachtragsvoranschlag für 2018 – sind eh nur 130 Seiten voll mit Zahlen…) – unausgesprochen: „Was fragst so viel…?

Ergänzung, 27. April: In ihren Aussendungen zum Rechnungsabschluss 2018 wird von Bgm. und SPÖ mehrfach ein Verlust der Nahwärme für 2018 von 310.000 € angeführt und diese Zahl zum Rechnungsabschluss zugeschlagen. Dies ist unrichtig! Im ordentlichen Haushalt finden sich die Rechtsanwaltskosten (124.000 €) und Einnahmen aus dem Verkaufserlös (lt. RA 53.000 €). Die Ausbuchung des Firmenanteils (lt. RA 241.650 €) findet sich im Nachweis über den Stand an Beteiligungen, ist aber nicht budgetrelevant – es sind der Gemeinde dadurch ja keine Ausgaben entstanden (diese Ausgaben wurden in den Jahren 2011 – 2015 getätigt)! Beim RA 2018 beträgt der Nahwärmeanteil also „nur“ -70.000 €. Auch unangenehm, aber von 310.000 € doch ein Stück entfernt.

Gemeindezentrum – Leasingvertrag

Das Gemeindezentrum sollte Ende 2018 in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sein – ohne zusätzliche Kosten. So schreibt der Bürgermeister in der Sommer-Gemeindezeitung. Ich habe Ende 2018 beim Bgm. und beim Prüfungsausschuss um aktuelle Information dazu gebeten – keine Reaktion.

Aktualisierung März 2019: Laut Rechnungsabschluss 2018 beträgt die angesparte Summe 273.551,41.

Bericht des Bgm. in der GR-Sitzung am 3.4.2019:
das Gemeindezentrum ist mit 1. April 2019 in den Besitz der Gemeinde übergegangen. Kaufpreis 385.000 €; die Summe wurde angespart. Ich habe dazu nachgefragt, denn im Rechnungsabschluss ist beim Leasingnachweis ein geringerer angesparter Betrag angeführt. Bgm. Viktorik hat mir eine Erklärung dazu zugesagt. Aktualisierung Juni 2019: der Kaufpreis wurde in den letzten Jahren angespart, der Betrag beim Leasingnachweis im RA 2018 stimmt nicht. Im Jahr 2019 sind der Gemeinde keine Kosten für das Gemeindezentrum mehr entstanden – im Voranschlag 2019 stehen noch 51.000 € fürs Gemeindezentrum, das stimmt also auch nicht!

 

 

 

 

Information für die Gemeinderäte

In der GR-Sitzung am 4.12.2018 hat GR Ingrid Meister die Frage gestellt, warum sich einige Gemeinderäte der Stimme enthalten und nicht klipp und klar mit ja oder nein stimmen. Stimmenthaltung wird als Ablehnung gewertet, bei Befangenheit ist  lt. GO  der Sitzungssaal zu verlassen.  Dazu habe ich in der Gemeindezeitung Oktober 2016 einen Beitrag verfasst, ein Auszug davon hier die Abstimmung im GR

Bei den letzten GR-Sitzungen habe ich mich des öfteren der Stimme enthalten. Bei etlichen TO-Punkten habe ich – oft  trotz wiederholter Nachfrage – nicht die nötigen Informationen erhalten, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können. Die GR-Abstimmung ist mehr als nur „Handerl heben“, dabei werden oft Entscheidungen von großer Tragweite getroffen.

Beispiele aus jüngster Vergangenheit:

  • Beschluss der Müllgebühren-Erhöhung in der September- und Dezember-Sitzung 2018: im September habe ich mich der Stimme enthalten (trotz Nachfrage keine Information zur Gebührenerhöhung der einzelnen Behältnisse), im Dezember habe ich dagegen gestimmt Müllgebühren: Zweifel an der Richtigkeit
  • Grundsatzbeschluss Errichtung PV-Anlagen in der September-Sitzung: Stimmenthaltung, weil mir Information dazu verweigert wurde Vertragsentwurf mit Fa. 10hoch4
  • Dringlichkeitsanträge  Bürgerrat Gestaltung Kirchenplatz und Straßensperre Schulgasse in der Dezember-Sitzung: bei beiden Anträgen habe ich dagegen gestimmt. 2016 habe ich die GR informiert, dass ich Dringlichkeitsanträgen, die ich nicht vor der Sitzung erhalte, (somit nicht durchlesen  und mir keine Meinung dazu bilden kann) grundsätzlich nicht zustimmen werde.
  • Aktualisierung 10.12.2019: Bei der GR-Sitzung wurde den Gemeinderäten eine völlig neue Form des Voranschlags ohne irgendeine Erklärung zur Abstimmung vorgelegt. Bgm. Viktorik meinte, dass es in der Eigenverantwortung der GR liegt, sich hier zu informieren – andere Gemeinden und der Gemeindebund sehen  das anders. Bericht von der GR-Sitzung am 10.12.2019

In meiner Zeit im Gemeindevorstand war es mir wichtig, die Gemeinderäte ausführlich zu den  einzelnen Tagesordnungspunkten zu informieren. Die GR haben große Verantwortung bei ihren Entscheidungen. Es sollte das Anliegen aller Gemeinderäte sein, umfassende, objektive Informationen zeitgerecht vor einer Beschlussfassung zu erhalten.

Es darf nicht sein, dass die Gemeinderäte über die Sperre der Bedarfszuweisung (wegen nicht kostendeckender Müllgebühren) erst Monate später  informiert werden. Auf meine Anfrage in der GR-Sitzung am 18.9. dazu: „Das Schreiben zur Sperre der Bedarfszuweisungen der NÖ LR ist an den Bürgermeister mit Datum 27. 6. zugegangen (Eingangsstempel gibt es nicht). Warum werden die GR erst mit Mail am 11.9. von dieser Sperre (120.000 €) in Kenntnis gesetzt?“ antwortet der Bürgermeister: „Dem Gemeindevorstand wurde dieses Schreiben zur Kenntnis gebracht…“ bzw. mündlich: „Die Information wurde an den Vorstand weitergeleitet, der dafür zuständig ist. Es ist nicht die Aufgabe des Bgm., die Gemeinderäte über alles zu informieren.“ oder, ganz kurz: geht dich nix an!

 

 

Informative Gemeinde-Homepage

Aktualisierung 15.11.2019: neue Gemeinde-HP online!

Aktualisierung 21.2.2020:  Aktuelle Gemeinde-HP: Eine unendliche Geschichte?

Aktualisierung 29.3.2020: Corona und die Gemeindehomepage

Die Reaktion auf meine deutliche Kritik an der  Gemeinde-Homepage in den ersten Gesprächen mit der SPÖ nach der GR-Wahl 2015 war: Dann kümmere du dich d’rum! Und meine Zuständigkeiten wurden um den Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ erweitert. Für die digitale Umsetzung hat sich GR Andi Gröger gefunden, ich war zuversichtlich, dass in spätestens einem Jahr alles erledigt sein wird. Vieles wurde aktualisiert, im ersten Jahr hat die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert; seit langem leider nicht mehr.  Eine HP lebt von ihrer Aktualität, ihrem Informationsgehalt, ihrem ansprechenden Design und ihrer Benutzerfreundlichkeit. Digitales Service ist in vielen Verwaltungsbereichen längst selbstverständlich, es entlastet Bedienstete und Bürger. Und nicht zuletzt ist die HP auch ein Aushängeschild für die Gemeinde: positiv oder negativ!

Die LEADER-Region Weinviertel Ost bietet in diesem Jahr eine Homepage-Gestaltung für interessierte Gemeinden an, die Gemeinde Kreuzstetten ist  angemeldet. Gemeinde HP Relaunch LEADER 2019  Für die neue Gemeinde-Homepage wird es eine Einschulung für die Gemeinde geben. Parallel dazu wird es eine verantwortliche Gemeindebedienstete geben, die die HP regelmäßig aktualisiert und wichtige Infos zeitnah (das bedeutet im Digitalbereich oft: sofort!) online stellt.

Aktualisierung August 2019: Bereits einige Gemeinde-Webseiten erstrahlen dank dem LEADER-Projekt im neuen Design. Besuchen Sie die Homepages der Gemeinden  Gaweinstal, Ulrichskirchen-Schleinbach oder Hochleithen; mir gefallen sie gut! Ich hoffe, dass damit das unendliche Thema einer informativen Gemeinde-HP Kreuzstetten ein gutes Ende findet; Termin für Kreuzstetten Ende August 2019!

Positives zuerst:

  • die Gemeinderäte sind auf der HP zu finden, meist mit Foto, Zuständigkeiten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • die oft veralteten Einträge (Vereine, Wirtschaft, Schule, Gastronomie…) wurden weitestgehend aktualisiert. Viele Vereine tragen ihre Veranstaltungen mittlerweile verlässlich im Veranstaltungskalender ein
  •  nach einigen Anlaufschwierigkeiten funktioniert die elektronische Amtstafel sehr gut, positiv ist auch der Link zum Offenen Haushalt und die Jahresrückblicke des Bürgermeisters
  • alle Informationen zu E-carsharing sind auf der Gemeinde-HP zu finden

Was passt noch nicht:

  • viele Dokumente/Informationen werden erst nach Monaten und mehrmaligen Hinweisen online gestellt (Sitzungsprotokolle, Gemeindezeitungen, Schließtage…) oder fehlen ganz
  • manche Veranstalter finden einen HP-Eintrag unnötig – in solchen Fällen habe ich oft selbst mir bekannte Veranstaltungen eingetragen. Der Newsletter wird aber nur genutzt, wenn er weitgehend vollständig informiert
  • bei den Gemeindebediensteten sollte Name  und Zuständigkeit mit einem Foto ergänzt werden
  • auf viele Kleinigkeiten habe ich oftmals aufmerksam gemacht – erfolglos!

Die  Meinung von Landtags-Präsident Wilfing kann ich bestätigen: Vielen Gemeindeverantwortlichen ist die eigene Gemeinde-HP unwichtig! Ich habe viele Stunden Zeit in eine aktuelle Gemeinde-HP investiert, Widerstand habe ich oft, Unterstützung nur wenig erfahren. Vielleicht ist der Homepage-Relaunch der Leaderregion ein Anstoß für ein Umdenken der Gemeindepolitiker!

 

 

 

Message Control beim GR-Protokoll

Im Herbst 2018 hat Bürgermeister Viktorik mitteilen lassen „dass zukünftig ein Stichwortprotokoll geführt wird. Die Diskussionsteilnehmer (Gemeinderäte und Ortsvorsteher) werden namentlich erwähnt, die Diskussion aber nicht protokolliert. Die Tagesordnungspunkte „Berichte des Bürgermeisters, der geschäftsf. Gemeinderäte und Ortsvorsteher“ sowie „Allfälliges“ werden auf der Tagesordnung nicht mehr angeführt. Nach Ende der Sitzung werden diese Punkte zwar behandelt, aber nicht mehr protokolliert.“ (Mail der Amtsleiterin an alle Gemeinderäte, 11.9. )

Diese Vorgangsweise entspricht § 53 NÖ GO (Mindestanforderungen an das Sitzungsprotokoll), wurde von mir aber vehement kritisiert. Mein Dringlichkeitsantrag in der GR-Sitzung am 4.12. hat zumindest dazu geführt, dass die Berichte und Allfälliges protokolliert werden (hoffentlich auch in Zukunft) Dringlichkeitsantrag Berichte, Allfälliges 4.12.2018

Sie können meine Kritik nachvollziehen, wenn Sie das  Protokoll zur Kreditbürgung für die Nahwärme vom 5. Mai 2011 lesen – und sich dazu die abgespeckte Variante vorstellen, die Bürgermeister Viktorik zukünftig wünscht. Welche Variante ist informativer? Welche Variante gibt die jeweiligen Argumente deutlicher wieder? Welche Variante würden Sie bevorzugen?

Ich habe die aktuelle Form der Protokollierung sowohl im persönlichen Gespräch als auch im Gemeinderat deutlich kritisiert Dringlichkeitsantrag Protokollierung 18.9.2018, Dringlichkeitsantrag Protokollierung 4.12.2018. Bei der Sitzung am 4.12. hat mein Dringlichkeitsantrag acht Pro-Stimmen erhalten. Es verwundert mich sehr, dass die Grünen Gemeinderäte meinem Antrag die Zustimmung verweigert haben! Nachvollziehbare Sitzungsprotokolle sind den Grünen nicht wichtig? GfGR Johannes Gepp hat beim Antrag auf Protokollierung der Berichte und Allfälliges am 4.12. als einziger mit Bgm. Viktorik dagegen gestimmt! Der Dringlichkeitsantrag Protokollierung 3. April 2019 wurde knapp angenommen (auch hier hat GfGR J. Gepp dagegen gestimmt) und in der GR-Sitzung besprochen – siehe Bericht von der GR-Sitzung am 3. April 2019

Vor der GR-Wahl 2015 war der TO-Punkt Allfälliges noch als wichtige Forderung im Grünen Gemeindemagazin aufgelistet (Hast du gewusst, dass… Fragen stellen in den Gemeinderatssitzungen anscheinend nicht erwünscht ist? In anderen Gemeinden ist es üblich, beim Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ aktuelle Anliegen zu besprechen – in Kreuzstetten gibt es diese Möglichkeit nicht mehr). Ebenso wird die Forderung nach Transparenz mehrmals genannt (Judith Rührer: Was ich für wichtig halte…: Transparenz in den Vorgängen und Entscheidungen in der Gemeinde). Grünes Gemeindemagazin – vor der Wahl

Ich werde auch zukünftig auf eine aussagekräftige Protokollierung der GR-Sitzungen drängen.

 

 

Bürgerbeteiligung PV – Verträge mit Fa. 10hoch4 geheim?

In der Winter-Gemeindezeitung wird von SP, VP und FP Werbung für das Bürgerbeteiligungs-Modell gemacht. Ich habe den geplanten Vertrag massiv kritisiert: So will die Gemeinde unser Geld verschenken… Den Bürgerbeteiligungs-Vertrag habe ich trotz mehrmaliger Nachfrage nicht erhalten, GR Toifl schreibt in seinem Mail vom 19.12.: „Den Vertrag zwischen 10hoch4 (Anm.: und den Beteiligten) kann und darf ich nicht freigeben. Da hat die GM keine Handhabe. Das ist Privatsache. Zwischen 10hoch4 und Interessenten.“
Daraufhin habe ich am 23.1.2019 bei der Fa. 10hoch4 nachgefragt, nochmals am 28.1.:

  • ich bitte um einen aktuellen Mustervertrag
  •  Lt. Auskunft des Bgm. wird von den Anlegern kein Eigentum an einzelnen Modulen erworben, welche Sicherheit haben die Gemeindebürger für ihre Anlage? Nur „crowdfunding“?
  • welche Beträge, welche Laufzeit, welche Verzinsung ist angedacht?
  • gibt es eine Betrags-Begrenzung der Beteiligung für die einzelnen Bürger?
  • wird die Betragshöhe im Laufe der Jahre an die Inflation angepasst oder ist der Betrag bei Beteiligung in den nächsten Jahren in der Höhe unverändert?
  • im Vertragsentwurf (Anm: gemeint ist der Vertrag zwischen der Gemeinde und 10hoch4) steht nur allgemein: „Natürliche oder juristische Personen, die Gelder für die Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen bereitstellen.“ Wie wird sichergestellt, dass  unsere Gemeindebürger bei Beteiligungsinteresse bevorzugt werden?

KEINE REAKTION – stattdessen ein Schreiben vom Rechtsanwalt mit  Klagsdrohung

Meine Kritik am geplanten Vertrag zwischen Gemeinde und Firma wird – ungewollt – von der Firma 10hoch4  auf ihrer HP bestätigt http://www.10hoch4.at/news/10hoch4-projektentwicklung-oemag-2019.html

Für Unternehmen ist eine PV sinnvoll und wirtschaftlich – aber die Gemeinde soll hunderttausende Euro verschenken? Ich hoffe sehr,  dass unsere Gemeinde nicht so unvernünftig ist!! Die Gemeinde braucht nicht wie Dagobert Duck  in den Erträgen  zu baden, für uns reicht es, wenn die Anlagen kostendeckend sind. Jede darüber hinausgehende Einnahme (und davon gehe ich aus!) ist ein schönes Zubrot auf  viele Jahre, kommt den Gemeindefinanzen und damit allen Gemeindebürgern zugute.

„… Sie beginnen (sofort), Geld zu verdienen“  steht auf der 10hoch4-HP – das möchte ich für unsere Gemeinde auch!

 

 

So will die Gemeinde (unser) Geld verschenken …

Im September 2015 habe ich nach wochenlanger, intensiver Beschäftigung mit dem Contracting-Vertrag der Fa. Siemens/Bacon in der Gemeindezeitung geschrieben:

Fehler können immer passieren, irren ist menschlich – trotzdem gilt der Anspruch, mit den Gemeindefinanzen mindestens so sorgfältig zu wirtschaften, wie man es mit dem eigenen Geld tut.

Angesichts des Grundsatzbeschlusses für die Errichtung von PV-Anlagen über die Firma 10hoch4 im September 2018 musste ich leider feststellen: die Gemeinderäte haben aus der Vergangenheit nichts gelernt. Mit dieser Entscheidung verschenkt die Gemeinde in den  kommenden 20 Jahre mehrere hunderttausend Euro. Niemand würde mit  eigenem Geld so leichtfertig umgehen!

Mittlerweile liegt der Vorentwurf für den Vertrag vor; der Inhalt hat mich nicht  überrascht, meine Befürchtungen wurden leider bestätigt. Details können Sie hier nachlesen: „Schmankerl“ aus dem Vertrag

Welchen Betrag die Gemeinde damit verschenkt, kann für 20 Jahre natürlich nur geschätzt werden;  im Energiebereich sind schon in naher Zukunft große Umwälzungen und Weiterentwicklungen zu erwarten. Ein Versuch: Geschätzte  Erträge für die Gemeinde

Der Blick in die Zukunft ist nicht so einfach, der zurück in die Vergangenheit schon. Möchten Sie einen zwanzig Jahre alten (funktionierenden) Computer geschenkt bekommen? Ein Blick zurück

Weitere Infos zum  Vertragsentwurf und alternative Möglichkeiten zu Errichtung  und Betrieb von PV-Anlagen auf Gemeindedächern: Sonstiges

PV-Anlagen sind doch eine win-win-Situation, warum kritisiere ich so massiv?

  • der erste Gewinner ist die Umwelt, das ist auf jeden Fall positiv!
  • der zweite Gewinner ist beim geplanten Vertragsabschluss die Firma 10hoch4. Wäre ich Eigentümer oder Arbeitnehmer dieser Firma, würde ich das freudigst begrüßen. Darum hier auch keinesfalls ein Vorwurf an die Firma, ABER:
  • ich bin Gemeinderätin und Bürgerin der Gemeinde Kreuzstetten – darum ist es mir ein Anliegen, dass der zweite Gewinner die Gemeinde ist und Erträge/Einsparungen aus dem Betrieb der Anlagen sofort und unmittelbar der Gemeinde zugute kommen
  • Und was ist mit den Bürgern, die sich an den Anlagen beteiligen könnten, sind sie nicht auch Gewinner? Die beworbene, „gute Verzinsung“ bewegt sich in etwa auf Inflationsniveau,  eine Beteiligung von z. B.  2000 € zu 2 % ergibt einen jährlichen Ertrag von 40 € und ist mit beträchtlichem Risiko verbunden! (Aktualisierung August 2019)
  • Was ist der wahre Gewinn für die Beteiligten: sie „erkaufen“ sich ein gutes Gewissen; man tut ja eh etwas für den Klimaschutz!

Jetzt ist noch Gelegenheit zum Ausstieg und zur  Errichtung der Anlagen durch die Gemeinde  selbst (mit indirekter Bürgerbeteiligung: die Gemeinde = alle Gemeindebürger profitieren). Sonst hinterlassen die jetzigen Gemeinderäte ihren Nachfolgern und allen Gemeindebürgern eine Altlast für die Zukunft!

Wenn Sie es geschafft haben, sich durch die Fülle an Informationen zumindest teilweise durchzuwühlen, erhalten Sie von mir einen anerkennenden grünen Daumen! Es ist mir bewusst, dass meine Informationen um einiges umfangreicher, aber hoffentlich auch aussagekräftiger sind als der Werbeprospekt der Firma 10hoch4, der für die Gemeinderäte offensichtlich (einzige?) Grundlage ihrer Entscheidung im September war auf Verlangen der Fa. 10hoch4 gelöscht!

Konkrete Informationen, wo ich mit meinen Ansichten falsch liege, nehme ich gerne und dankbar entgegen  – nobody is perfect!

aus einer Broschüre der IG Windkraft 2018

Für alle Bürgerbeteiligungs-Fans: kaufen Sie Aktien der Fa. Simonsfeld: damit beteiligen Sie sich sehr regional an der Energiewende, aber ohne Schaden  für die Gemeinde. Die Aktionäre bekommen je nach Ertragslage eine Dividende (dass Aktien eine nicht risikolose und langfristige Anlageform sind, sollte jedem Anleger bewusst sein) https://www.wksimonsfeld.at/deutsch/investieren/aktien/ihre-beteiligung.html

 

 

 

Neues zum Örtl. Entwicklungskonzept II

© Matthias Enter/fotolia

Im Beitrag in der Winter Gemeindezeitung 2018 verbreitet der Vize eine Fülle an Halb- und Unwahrheiten zum ÖEK (Siehe auch: Neues zum ÖEK). Ich gehe darauf nicht im Detail ein, einiges möchte ich allerdings klarstellen:

  • Zu den Leitzielen meint der Vize: “ … ein weiterer Ausbau der Windkraft wurde definiert.“ Diese wiederholte Falschmeldung veranlasst mich, die (eigentlich interne) tatsächliche Formulierung  öffentlich zu machen: „Potential im Bereich erneuerbarer Energieträger (Windkraft) weiter nutzen“  dazu habe ich im Jänner 2018 folgende Stellungnahme ans Büro Dr. Paula übermittelt: Potential im Bereich erneuerbarer Energieträger (Windkraft) weiter nutzen? Weiterer Ausbau der Windkraft ist nicht geplant, evtl. Umrüstung bestehender Anlagen. Ähnlich verfälscht werden  auch die anderen  Leitziele von ihm wiedergegeben
  • Bei den zugesandten Scoping-Unterlagen, die an die GR verschickt wurden, handelt es sich um knappe ZWEI A-4 SEITEN, die durchgeschaut und INTERN abgestimmt werden sollten! Der Vize schreibt: „Die Ziele richtig zu setzen ist für mich sehr wichtig, da von diesen die Maßnahmen abgeleitet werden.“ Im Jänner, vor der Übermittlung ans Land, war dies dem Vize/der ÖVP offensichtlich nicht wichtig, obwohl die Zusendung der Scoping-Unterlagen von ÖVP-Gemeinderäten sehr nachdrücklich eingefordert wurde!?
  • „Sie können sich vorstellen, wie viel Änderungsspielraum bzw. -wille dann noch vorhanden sein wird“ schreibt der Vize zur geplanten  Präsentation des ÖEK. Diese Aussage finde ich eine ungeheuerliche Unterstellung (an wen gerichtet? An den Gemeinderat, der das ÖEK beschließen muss?)! Beim Örtlichen Raumordnungsplan, der in der GR-Sitzung im Nov. 2016 einstimmig beschlossen wurde, wurden aufgrund zahlreicher Einsprüche Änderungen vorgenommen Sitzungsprotokoll  Änderung ÖROP Sie können allerdings davon ausgehen, dass das ÖEK (Umfang mehr als 100 Seiten), das der Bevölkerung im Frühling 2019 präsentiert werden soll, nach mehr als zweijähriger intensiver Arbeit sehr durchdacht und überlegt sein wird – ich gehe davon aus, dass dies so auch von der Gemeindebevölkerung erwartet und gewünscht wird!
  • zum Leitziel Bevölkerungsentwicklung – hier wünscht sich der Vize eine Fokussierung  auf das Problem Jugendabwanderung.  Dazu habe ich an den Gemeinderat und den Gemeindevorstand oftmals die Notwendigkeit politischer Weichenstellungen in Ergänzung zum raumplanerischen ÖEK übermittelt – keinerlei Reaktion, außer der Feststellung  von GfGR Toifl in der GR-Sitzung im Dezember, dass ich die Fülle an Mails unterlassen sollte, weil das eh niemand von den GR liest… Einen kleinen Auszug davon  finden Sie hier: Politikintern zu diskutieren
  • bei den Bildern im Gemeindezeitung-Artikel zum ÖEK wurde – so wie bei den Einladungen zu den Veranstaltungen in den Katastralgemeinden – der Urheber-Hinweis „BÜRO DR. PAULA ZT-GmbH“ von Vizebgm. Freudhofmaier unterschlagen. Das ist Urheberrechtsverletzung!

Wie arm oder reich ist unsere Gemeinde?

Eine Frage, die sich wohl die meisten am Beginn des neuen Jahres stellen: was  kann ich mir leisten, wo muss ich den Gürtel enger schnallen? Auch für eine Gemeinde ist diese Frage wichtig, denn ein gut geführter Gemeindehaushalt ist die Basis für alle mittel- und langfristigen Vorhaben.

In der GR-Sitzung vom 4.12.2018 hat Vizebgm. Freudhofmaier sehr vehement den Voranschlag und den mittelfristigen Finanzplan kritisiert und ihm mit etlichen anderen ÖVP-Gemeinderäten die Zustimmung verweigert (auch ich habe dagegen gestimmt, aber aus anderen Gründen!). Die Begründung der ÖVP: für zukünftige Projekte sei zu wenig Geld da. Diese Meinung verwundert, denn

  • eine Gebührenerhöhung bei der Abfallwirtschaft (jahrelang defizitär) ist nach Ansicht des Vizes nicht nötig
  • Geld für eine völlig unnötige Schulumfahrung ist vorhanden?
  •  PV-Erträge kann die Gemeinde ohne weiteres für 20 Jahre an eine Firma verschenken?

Sie sehen also, die Frage arm/reich? ist nicht so einfach zu beantworten. Ich bin keine Expertin zur Beurteilung der Gemeindefinanzen, darum lasse ich hier die Experten zu Wort kommen! Konkret die Zahlen vom KDZ-Quicktest aus dem offenen Haushalt https://vrv97.offenerhaushalt.at/gemeinde/kreuzstetten/finanzdaten/quicktest

Zur Klarstellung: Vermutlich sind die Zahlen in den nächsten Jahren schlechter, weil für den Volksschulumbau einige Kredite aufgenommen wurden. Diese Darstellung hat auch keinesfalls den Zweck,  frühere Gemeindeführungen schlecht zu machen; aber für mich zeigen die  Zahlen, dass der eingeschlagene Weg passt, auch wenn andere Personen Unsicherheit verbreiten wollen. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden ist auf der Startseite des Offenen Haushalts, Quicktest, möglich!

Öffentliche Sparquote (ÖSQ)

Die Kennzahl zur Ertragskraft spiegelt das Verhältnis zwischen dem Saldo der laufenden Gebarung und den laufenden Ausgaben wider. Eine ÖSQ über 25 Prozent ist sehr positiv zu bewerten, während ein Ergebnis unter 5 Prozent ein deutliches Warnsignal ist.

 

Eigenfinanzierungsquote (EFQ)

Die Kennzahl zur Eigenfinanzierungskraft zeigt, in welchem Ausmaß die laufenden Ausgaben und die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen durch laufende Einnahmen und Einnahmen aus der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen gedeckt werden. Die EFQ sollte langfristig bei 100 Prozent liegen. Werte über 105 Prozent sind sehr gut. Ist die EFQ geringer als 90 Prozent so ist das ein negatives Ergebnis.

Quote freie Finanzspitze (FSQ)

Diese Kennzahl zur finanziellen Leistungsfähigkeit zeigt das Ergebnis der fortdauernden Gebarung (= laufende Gebarung unter zusätzlicher Berücksichtigung der laufenden Tilgungsverpflichtungen) in Relation zu den laufenden Einnahmen an. Die Kennzahl zeigt daher, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte und Investitionen inkl. allfälliger Folgelasten nach Berücksichtigung der bestehenden Tilgungsverpflichtungen ist. Eine FSQ, die höher ist als 15 Prozent, ist ein sehr gutes Ergebnis. Eine FSQ unter 0 ist als negativ zu bewerten.

Verschuldungsdauer (VSD)

Die Kennzahl zur Verschuldung zeigt, wie lange auf Basis des durchschnittlichen Saldos der laufenden Gebarung die Rückzahlung der bestehenden schuldähnlichen Verpflichtungen dauert, ohne neue Investitionen zu tätigen. Es wird demnach angenommen, dass die gesamten Überschüsse der laufenden Gebarung zur Schuldentilgung verwendet werden. Die VSD zeigt an, wie viele Jahre unter diesen Umständen für die vollständige Tilgung aller Schulden und schuldähnlichen Verpflichtungen gebraucht würden. Werte unter 3 Jahren sind ausgezeichnet, über 25 Jahre schlecht.

Schuldendienstquote (SDQ)

Die Schuldendienstquote zeigt, welcher Teil der Abgaben (= Einnahmen aus eigenen Steuern, Ertragsanteilen und Gebühren) für den Schuldendienst aufzuwenden ist. Je geringer die Schuldendienstquote ist, desto größer ist der finanzielle Spielraum einer Gemeinde und desto besser ist diese Kennzahl zu bewerten. Werte unter 10 Prozent sind positiv, Werte über 25 Prozent negativ.

Gesamtnote (Kreuzstetten 2017 2,91)

Die Gesamtnote des KDZ Quicktest entspricht einer Bewertung der Gesamtbonität. Es sind für jede Dimension des Quicktest (Ertragskraft, Eigenfinanzierungskraft, finanzielle Leistungsfähigkeit und Verschuldung) 25 Punkte zu erreichen, sodass die ÖSQ, EFQ und FSQ mit jeweils maximal 25 Punkten bewertet werden können, und die VSD und SDQ jeweils nur max. 12,5 Punkte bringen, weil sie gemeinsam die Bewertung der Verschuldung ergeben. So können im KDZ Quicktest insgesamt 100 Punkte erreicht werden.