Der Gemeinderat hat am 18. September 2018 eine deutliche Erhöhung der Müllgebühren beschlossen. Ich habe sowohl vor als auch nach der Sitzung mehrfach nachvollziehbare Zahlen eingefordert – und nicht bekommen; siehe im Auszug meine Mails an Bürgermeister, Vorstand und Gemeinderat: keinerlei Reaktion! Müllgebühren Mails Oktober 2018
Die Gesamtsumme der Gebührenanpassung erscheint mir plausibel und einfach nachvollziehbar: 129.900 € = das Defizit der Jahre 2011-2017 lt. Schreiben der Aufsichtsbehörde Schreiben Land 7.5.2018-1, die Erhöhung der Gebühren für die unterschiedlichen Behältnisse dagegen nicht. Konkrete Zahlen bekomme ich nicht, Anhaltspunkt sind für mich deshalb nur die GAUM-Gebühren, wie sie GfGR Toifl im September 2017 präsentiert hat; darauf müssen noch die Instandhaltungskosten für die Deponien aufgeschlagen werden:
Biomüll: GAUM Gebühr 41malige Abholung: 95 €, neue Gebühr für 32malige Abholung Kreuzstetten: 93 €. Die GAUM-Gebühr umgerechnet auf 32malige Abholung wäre 74 €, damit ergibt sich eine Differenz zu Kreuzstetten von 19 €. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar, denn die Instandhaltung der Deponien (Sperrmüll und Grünschnitt) ist ausschließlich den Restmüll-Behältnissen zuzurechnen. Ich habe keine Biotonne, trotzdem darf ich kostenlos die Grünschnittdeponie in Anspruch nehmen!
110 l Restmülltonne: GAUM Gebühr 141, 90 €, die neue Gebühr in Kreuzstetten 151 €. Die alte Gebühr wurde deutlich erhöht (26 %), trotzdem zu gering, wenn man jährliche Instandhaltungskosten von 15.000 € für die Deponien berücksichtigt, wie lt. Präsentation in der GR-Sitzung erforderlich (das wären bei ~ 800 Haushalten 18 €/Restmülltonne)
240 l Restmülltonne: GAUM Gebühr 176,22 €, die neue Gebühr in Kreuzstetten 185 €. Siehe 110 l-Tonne: die Erhöhung ist zu gering.
1100 l Restmülltonne: GAUM Gebühr 1.686,30 €, die neue Gebühr in Kreuzstetten 1.340 €. Trotz deutlicher Erhöhung noch viel zu gering, sie müsste höher als die GAUM-Gebühr sein, weil die Instandhaltungskosten der Deponien noch anteilig zuzurechnen sind
Ich habe keine Zahlen bekommen, muss also Detektiv spielen. Meine Rechnung erscheint mir aber in den Grundzügen plausibel.
Die für den 11. September geplante Besprechung mit unserem Raumplaner Dipl.-Ing. Reinhard Hrdliczka musste krankheitsbedingt auf den 16. Oktober verschoben werden. In den letzten Monaten hat der Entwurf zum ÖEK die verpflichtende Strategische Umweltprüfung (SUP) durch das Land (= die Umweltbehörde) erfolgreich hinter sich gebracht. Nun waren die Gemeinderäte eingeladen, offene Fragen, Wünsche und Anmerkungen untereinander und mit dem Raumplaner zu besprechen.
Negativ: leider haben diesen Besprechungstermin nicht alle Gemeinderäte wahrgenommen (nur 12 von 19) und sich nur wenige aktiv in die Diskussion eingebracht.
Positiv: es gab nur wenige Differenzen, in den Grundzügen herrschte Konsens, kein parteitaktisches Hickhack; unterschiedliche sachliche Meinungen dürfen sein und sind auch sinnvoll!,
Aktualisierung 7.12.: Hier war leider mein Wunsch stärker als die Realität. Vizebgm. Freudhofmaier wittert offensichtlich seine Chance, Parteipolitik zu betreiben, Stimmung zu machen und dem Projekt zu schaden. Erbärmlich! Näheres in den nächsten Tagen, wenn sich mein Zorn soweit gelegt hat, dass ich mich später für meine Wortwahl nicht genieren muss.
Zeitplan: bis zum Jahresende wird es zu den strittigen Punkten noch Gespräche innerhalb der Fraktionen geben. Dann werden sich die Gemeinderäte noch einmal treffen. Aktualisierung 23.11.: Nach Auskunft des Bgm. werden die strittigen Punkte im Gemeindevorstand „ausgemauschelt“, die anderen Gemeinderäte haben nichts mitzureden. Nach Abklärung der Differenzen wird das Büro Paula die angedachten Maßnahmen und den Umweltbericht ausformulieren und zu Papier bringen.
Das ÖEK muss für 6 Wochen öffentlich zur Begutachtung aufliegen, in dieser Zeit sollte eine Veranstaltung für die Bevölkerung stattfinden. Dabei sollten die beabsichtigten Ziele vom Raumplaner und der Gemeindeführung vorgestellt werden, es gibt die Möglichkeit für Fragen. Zum ÖEK können schriftlich Stellungnahmen eingebracht werden, das sollte auch im Rahmen der Info-Veranstaltung möglich sein. Die Auflage ist für das erste Halbjahr 2019 vorgesehen, danach erfolgt die finale Begutachtung durch den Sachverständigen des Landes.
Ein GR-Beschluss sollte in der Sitzung im September 2019 möglich sein. Ich habe in den letzten Jahren immer wieder betont, wie wichtig mir die breite Zustimmung des Gemeinderates ist: dieses Konzept ist Grundlage für die Entwicklung unserer Gemeinde in den nächsten 15 Jahren.
Am 16. Oktober wurde von einigen GR die Meinung vertreten: das ist ja eh nur „ein Papierl“… darum auch hier zur Klarstellung: die Bedeutung des ÖEK hat sich in den letzten Jahren wesentlich gewandelt und verstärkt. Das bedeutet auch eine Erleichterung bei zukünftig beabsichtigten Umwidmungen: eine Begutachtung durch Amtssachverständige (UVP) kann unterbleiben, weil das ÖEK bereits einer Prüfung unterzogen wurde
Der Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2018 liegt vom 19.10. – 5.11.2018 während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur Einsichtnahme auf, schriftliche Stellungnahmen dazu können am Gemeindeamt eingebracht werden.
Der Nachtragsvoranschlag (NVA) wird in der Gemeinderatssitzung am 27. November 2018 (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt. ACHTUNG, AKTUALISIERUNG: Die Gemeinderatssitzung wurde auf den 4. Dezember verschoben; ich gehe davon aus, dass auch der NVA bei dieser Sitzung beschlossen wird und habe im Gemeindeamt um eine Änderung des Aushangs ersucht.
Bitte die Schließtage im Gemeindeamt beachten:
26. 10. und 1. 11. (Feiertage) und 2.11. (Allerseelen)
Details zum NVA:
die Rechtsanwaltskosten für die Nahwärme betrugen 2018 fast 130.000 € und finden sich auch im NVA – im Gegenzug wurden die Rücklagen vermindert (die als Puffer für evtl. Kosten für die Nahwärme schon im VA 2018 auf Anweisung des Landes ausgewiesen wurden). Auf Anordnung des Landes NÖ wurden die RA-Kosten in der GR-Sitzung am 18. September ausdrücklich beschlossen (in Summe 2016 – 2018 ~270.000 €)
der Baumkataster war im VA nicht berücksichtigt und findet sich mit 15.000 € im NVA
für den Friedhof wurde eine Fräse angeschafft (siehe Bericht des Bgm. in der Gemeindezeitung Herbst 2018): 5.800 €
beim Feuerwehrauto und den Güterwegen gab es Berichtigungen, ebenso diverse andere „Kleinigkeiten“
für den Volksschulumbau war die erste Kredittilgung + Zinsen fällig (insgesamt knapp 30.000 €), dies konnte im VA noch nicht berücksichtigt werden
der größte Brocken ist der weitere Kredit für den VS-Umbau mit 687.700 €: im VA 2018 waren 2.030.000 € veranschlagt, insgesamt also VA + NVA 2.717.700 €. Das entspricht den Planungen für den VS-Umbau Finanzierung Volksschulrenovierung und dem Beschluss im Gemeinderat im Jänner 2018. Die Förderungen des Landes sind Annuitätenzuschüsse zu den Kreditkosten. Details sind für mich trotzdem unklar; ich werde dazu bei der Gemeinde eine schriftliche Stellungnahme einbringen.
Am 31. Oktober habe ich am Gemeindeamt meine schriftliche Stellungnahme zum NVA eingebracht Stellungnahme zum 1. NVA 2018
Die NÖN berichtet über die Turnsaalsanierung, in der Gemeindezeitung schreibt der Bürgermeister über den Umbau. Ich kann nur außen fotografieren, Fotos von innen gibt es leider keine. Wer (so wie ich) neugierig ist, was sich innen getan hat, den kann ich nur auf den Tag der offenen Tür in der Volksschule verweisen https://www.kreuzstetten.at/Tag_der_offenen_Tuer (9. November, von 8:10 – 11:45 Uhr) und im Namen der Schulleitung dazu herzlich einladen!
In der GR-Sitzung am 18. September 2018 wurde ein Grundsatzbeschluss zur PV mit Bürgerbeteiligung beschlossen. Ich halte diesen Beschluss für völlig übereilt undunüberlegt. Hier meine Gründe dafür:
die Gemeinde vermietet für 20 Jahre die gemeindeeigenen Dächer an die Firma 10hoch4. Diese errichtet eine PV-Anlage, verkauft die Module an Privatpersonen, mietet sie zurück (sale and lease back), kauft sie dem Anleger am Ende der vereinbarten Laufzeit wieder ab – dann beginnt das Prozedere von vorne. Eine komplexe Eigentümerstruktur, die für die Gemeinde zukünftig Probleme aufwirft, wenn nicht alles reibungslos funktioniert, z.B.
wenn die Firma die Renditen nicht mehr zahlen kann/die Module nicht zurückkaufen kann/in Konkurs geht
wenn das Modell in einigen Jahren nicht mehr attraktiv ist (weil z.B. die Bankzinsen steigen und das Sparbuch höhere, sichere Erträge abwirft) und sich keine Käufer für die Module finden. Dann wird die Gemeinde sich damit befassen müssen und versuchen müssen, eine gute Lösung zu finden
Ich kann der Gemeinde nur empfehlen, sehr kritisch und vorsichtig bei derart langfristigen Verträgen zu sein! Gerade bei elektrischer Energie werden in den nächsten Jahren gravierende Veränderungen ins Haus stehen, die noch niemand genau kennt und abschätzen kann. Beispiel dafür ist die rasante Entwicklung der Windkraft in den vergangenen 20 Jahren Windpark Kreuzstetten: 3.000 MW überschritten
die Gemeinde „verschenkt“ für 20 Jahre die Erträge und die Energiekosten-Einsparungen an die Firma 10hoch4.
Die Kosten für die PV-Anlage sind bei den Umbaukosten der Volksschule berücksichtigt, beim Umbau sind wir lt. Auskunft des Bürgermeisters im Kostenrahmen – es besteht kein Grund, die PV-Anlage auszulagern. 2015 hat die Gemeinde mit BM Böck zur PV am Turnsaaldach bereits eine Ausschreibung gemacht: Billigstbieter damals: Fa. Elektro.con, Kreuzstetten (15 kW/p, 26.800 € + MWSt., incl. Monitoring; österreichische Modul- und Wechselrichterfirma) – ich gehe nicht davon aus, dass sich die Preise stark verändert haben. Ich würde es für sinnvoll halten, den Auftrag einer lokalen Firma zukommen zu lassen.
Bürgerbeteiligung würde beim beschlossenen Modell so funktionieren: die Gemeinde (= alle Bürger) verzichtet auf die Erträge aus der PV, die Anleger (= einige Personen) bekommen Rendite über die Firma 10hoch4 ausgezahlt. Ich bevorzuge ein anderes Modell der „Bürgerbeteiligung“: die Gemeinde errichtet die Anlage, ist Eigentümer und profitiert sofort durch eine Reduktion der Stromkosten – dieses Geld kommt dem Gemeindebudget zugute und damit indirekt allen Gemeindebürgern! Ohne irgendwelchen administrativen Aufwand, ohne Risiken!
Bürgerbeteiligung ist aktuell eine „Modeerscheinung“, das Risiko für die Anleger (bei Anteilen zu 150 € kein großer Kapitaleinsatz) ist vernachlässigbar, ABER:
die Gemeinde verzichtet für 20 Jahre auf die Erträge der PV-Module: ein fünfstelliger Betrag (jährlich!), das Mehrfache der Errichtungskosten
der entsprechende Vertrag mit der Firma 10hoch4 muss so gestaltet sein, dass er möglichst wenig Risiko für eine künftige Gemeindeführung in sich birgt: bei Schwierigkeiten der Firma 10hoch4 muss es möglich sein, dass die Gemeinde die PV-Anlage als alleinige Eigentümerin übernimmt, die Bürgerbeteiligungs-Verträge müssen dann ebenfalls sofort auslaufen und dürfen keine jahrelange (administrative) Belastung für die Gemeinde bleiben.
Ich hätte mir gewünscht, dass der Gemeinderat diese möglichen Probleme VOR einer Beschlussfassung durchdenkt und überlegt. Jahrelang hat sich die Gemeindeführung mit der Beseitigung von Altlasten (Nahwärme-Haftung, Bacon-Vertrag…) beschäftigen müssen. Ich möchte nicht, dass eine zukünftige Gemeindeführung in einigen Jahren mit einer Altlast zu kämpfen hat, die die aktuelle Gemeindeführung hinterlässt!
Zum Argument, dass es schon viele Referenzprojekte aus anderen Gemeinden gibt: vor 20 Jahren waren Fremdwährungskredite der große Renner für Länder und Städte…
Hoffen wir, dass alles gut geht – wenn nicht, sollte die Gemeinde mit einem passenden Vertrag gerüstet sein (oder die PV-Anlagen doch lieber selbst vergeben)
aus einer Broschüre der IG Windkraft 2018
Für alle Bürgerbeteiligungs-Fans: kaufen Sie Aktien der Fa. Simonsfeld: das ist Bürgerbeteiligung ohne Risiko für die Gemeinde, die Aktionäre bekommen je nach Ertragslage eine Dividende (dass Aktien eine nicht risikolose und langfristige Anlageform sind, sollte jedem Anleger bewusst sein) https://www.wksimonsfeld.at/deutsch/investieren/aktien/ihre-beteiligung.html
Kommt Ihnen das bekannt vor? Die ÖVP ist wieder mal – wie schon vor zwei Jahren – für eine Umfahrung der Volksschule. Ich verweise dazu auf die zahlreichen Beiträge auf dieser Homepage Verkehrsgutachten Volksschule 2016
Ein Nachtrag zum Bericht über die GR-Sitzung: in die Tagesordnung wurde der TO-Punkt „Allfälliges“ genauso wie die „Berichte des Bgm.“ trotz meines Dringlichkeitsantrages nicht aufgenommen Dringlichkeitsanträge zur Protokollierung. Somit wird sich dazu auch nichts mehr im schriftlichen Sitzungsprotokoll finden. „Message control“ in Kreuzstetten :-(. Information wird leider auch in unserer Gemeinde zukünftig „auf das nötigste rechtlich vorgesehene Maß beschränkt“ https://diepresse.com/home/innenpolitik/5502667/Kanzler-und-Hofburg-ruegen-Infosperre Damit waren alle Gemeinderäte einverstanden!
eine Frage, die ich an den Bgm. zum TO-Punkt „Bericht des Prüfungsausschusses“ stellen wollte, betrifft das Gemeindezentrum und das Ende des Leasingvertrages. Das Gemeindezentrum geht demnach mit 31.3.2019 ins Eigentum der Gemeinde über, die Gemeinde muss noch 389.000 € bezahlen, die laut Auskunft des Bgm. angespart wurden. Der Gemeinde sollten also keine weiteren Kosten durch die Übernahme entstehen.
bei der von den Grünen veröffentlichten Information zum Bürgerrat beim Friedhof sind manche Aussagen unrichtig und irreführend (die Info wurde auf meine Bitte mittlerweile von den Anschlagtafeln entfernt); auch in der Herbst-Gemeindezeitung findet sich wiederum die Aussage „…der Gemeinderat wird seinen Beschluss zum Thema schriftlich begründen“. Der GR muss keinen Beschluss (schriftlich) begründen und hat auch keine Entscheidung in diese Richtung getroffen! Lt. UGR Hannes Gepp könnte ein Bericht zur Friedhofsumgestaltung schon in der kommenden GR-Sitzung erfolgen Sanierung Friedhof Niederkreuzstetten
zum Park am Waldberg ist keine Gestaltungsberatung vorgesehen (lt. Frau Millonig, Gestaltungsberaterin beim Friedhof, nicht nötig – Auskunft des Bgm.) – das nehme ich so zur Kenntnis, damit ist dieses Thema für mich abgehakt Parkanlage Am Waldberg
eine Pflegeberatung zum Klimawandel von Natur im Garten für die Gemeindearbeiter hält der Bgm. nicht für erforderlich; die Gemeinde verzichtet damit auf – kostenlose – Beratung von Fachleuten zum Umgang mit dem Klimawandel bei der Bepflanzung/Pflege der öffentlichen Grünflächen. Für mich unverständlich! Aus dem aktuellen Gemeindezeitungs-Beitrag zur Natur im Garten-Gemeinde: „Beratungen und Workshops von NiG-Experten unterstützen die Gemeinde-Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit auf den Grünflächen“
seit mehreren Monaten bin ich in Kontakt mit der VS-Direktion und der Gemeinde; es gibt sehr ansprechend gestaltete Hefte zur Steigerung der Verkehrssicherheit für Schulkinder (und ihre Eltern); Sicher im Straßenverkehr mit Helmi – erstellt in Kooperation mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit. Der Bgm. hält die Bestellung und Verteilung in den VS-Klassen nicht für nötig!?
die Gemeinde-Homepage ist leider trotz Aufforderung in der Juni-GR-Sitzung und jetzt im September nur mangelhaft aktualisiert: GR Roman Kraft findet sich seit kurzem bei den GR, Berger Harry wurde endlich entfernt; Café Stehr wurde auch entfernt – 2018 gibt es noch keine GR-Sitzungsprotokolle, News in der Gemeinde gibt es seit Jahreswechsel keine etc. Gemeinde-HP: Korrektur September 2018 Ich habe angeregt, für die tägliche Arbeit mit der Homepage die Gemeindebediensteten zu beauftragen (nicht für den technischen Hintergrund). Eine HP lebt von Aktualität und wird auch nur dann von der Bevölkerung genutzt!
GR Judith Rührer hat die lange Zeitspanne zwischen Redaktionsschluss und Druck der Gemeindezeitung kritisiert – dem schließe ich mich an Gemeindezeitung Herbst 2018
Bei der GR-Sitzung am 18. September 2018 wurde nach einem Vortrag von Hr. Pierer (Fa. 10hoch4) der Grundsatzbeschluss gefällt, die Abwicklung von PV-Anlagen in der Gemeinde an die Fa. 10hoch4 zu übertragen. Am 13. September wurde dazu eine Kurz-Info mit Prospekt der Firma von GfGR Toifl ausgesandt auf Verlangen der Fa. 10hoch4 gelöscht! Diese Broschüre enthält grundlegende Informationen zur Bürgerbeteiligung (die ich hier darum nicht extra anführe); sie ist aber Werbung und keine objektive, sachliche Information! Ich habe es für sinnvoll gehalten, zuerst eingehende Infos einzuholen, bevor ein derartig weitreichender Beschluss gefällt wird und folgenden Antrag eingebracht:
Antrag: Ein Grundsatzbeschluss zu PV-Anlagen mit Bürgerbeteiligung soll erst in der GR-Sitzung am 27. November getroffen werden. Bis dahin können die Gemeinderäte Fragen stellen, die von der Fa. 10hoch4 beantwortet werden sollen. Die Antworten werden allen Gemeinderäten übermittelt und sind eine Hilfestellung für die Entscheidung.
Mein Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Gemeinderäte abgelehnt, der Antrag des Bgm. angenommen.
Jahresrückblick des Bgm.
Im Sommer 2015 habe ich mich viele Stunden mit dem desaströsen Contracting-Vertrag der Gemeinde mit der Fa. Bacon beschäftigt; alle waren erleichtert, dass die Gemeinde Anfang 2017 mit Unterstützung unserer Rechtsanwältin ohne Kosten aussteigen konnte Der Speck muss weg . Ich habe gehofft/erwartet, dass die Gemeinde ihre Lehren dahingehend zieht, dass sie sich zukünftig nicht mehr mit leeren, wohlklingenden Versprechen über den Tisch ziehen lässt. Ich habe mich leider getäuscht! Ich nehme nicht an, dass sich alle zustimmenden Gemeinderäte im Vorfeld eingehend über die Konsequenzen informiert haben.
In der GR-Sitzung am 18. September wurde die schon lang anstehende Gebührenerhöhung endlich beschlossen! Die Vorgangsweise hätte ich mir anders gewünscht, dazu gibt es von mir heftige Kritik. Aber der Reihe nach, beginnend mit der unrühmlichen Vorgeschichte (nachzulesen auf dieser HP Müllgebühren – die unendliche Geschichte):
In der Gebarungsprüfung im Februar 2017 und ein zweites Mal im Mai 2018 hat die Aufsichtsbehörde (das Land NÖ) Kostendeckung bei den Müllgebühren gefordert und mit einer Sperre der Bedarfszuweisungen gedroht. Diese ist Ende Juni 2018 erfolgt Sperre der Bedarfszuweisungen. Der Vorstand hat davon gewusst, die GR wurden davon erst per Mail am 11. September informiert (ich habe mich nicht getraut, die Info vor der öffentlichen Sitzung auf die HP zu stellen; unfreundliche Kritik habe ich in letzter Zeit bei vielen Themen mehr als genug bekommen). Dazu habe ich in der GR-Sitzung eine Anfrage an den Bgm. gestellt:
Das Schreiben zur Sperre der Bedarfszuweisungen der NÖ Landesregierung ist dem Bürgermeister mit Datum 27. 6. zugegangen (Eingangsstempel gibt es beim an die Gemeinde gesendeten Schriftstück nicht). Warum werden die GR erst mit Mail am 11.9. von dieser Sperre (120 000 €) in Kenntnis gesetzt?
Obwohl Bgm. und Vorstände von der Sperre Kenntnis hatten, haben GfGR Toifl und Vizebgm. Freudhofmaier über den Sommer unnötig Zeit verstreichen lassen und sich erst in den letzten beiden Wochen vor der Sitzung zweimal getroffen; es hat keine Einigung zur Gebührenerhöhung gegeben. Nachvollziehbare Zahlen habe ich seit Anfang Juli oftmals gefordert Mail zur Gebührenerhöhung 6.7.2018 – vergeblich. GfGR Toifl hat in der Vorstandssitzung am 4.9. eine Präsentation vorgestellt, die darin genannten Zahlen am 14.9. korrigiert, die Bemerkung in seinem Mail an alle GR: Sollten noch Änderungen erforderlich sein bekommt ihr ein Update.
Vizebgm. Freudhofmaier hat am 18. 9., 12:26 Uhr seine davon abweichende Meinung an die GR kundgetan, aus seinem Mail: Leider komme ich erst jetzt dazu, dass ich euch meine Sichtweise sende, welche etwas von Karl Toifl´s Ergebnis abweicht.
In der Sitzung kam es dann zu einem unnötig langen, für die GR und Zuhörer nicht nachvollziehbaren Zahlengefecht. Bereits im Vorfeld habe ich angekündigt, dass ich einer deutlichen Gebühren-Erhöhung ohne nachvollziehbare Grundlage nicht zustimmen werde. Bei der Sitzung habe ich folgenden Antrag eingebracht:
Antrag:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kreuzstetten möge den Beschluss zur Gebührenerhöhung verschieben. Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Gemeinderäten umgehend alle Zahlen zur Verfügung zu stellen, die die schon lange nötige Gebührenerhöhung nachvollziehbar machen. In Folge ist baldigst eine GR-Sitzung zum Beschluss der Gebührenerhöhung einzuberufen.
Mein Antrag wurde von allen anderen GR abgelehnt. Der Antrag des Bgm. auf Beschluss der neuen Müllgebühren hat mehrheitlich Zustimmung bekommen (von SPÖ, Grünen, FPÖ, GR Gebhart, GR Roman Kraft (ÖVP), nicht von den anderen ÖVP-GR), ich habe mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten (gilt als Ablehnung).
Wie schauen die Gebühren ab 1.1.2019 aus? Dazu die Folie von GfGR Toifl, die von ihm auch in der GR-Sitzung präsentiert wurde: Gebühren Abfallwirtschaft ab 1.1.19, beim Beschluss wurden die Zahlen gerundet.
Vor der Abstimmung hat der Bgm. darauf hingewiesen, dass ein Beschluss bis 20. September zu erfolgen hat, weil er dem Land Bericht erstatten muss und wir das Geld der Bedarfszuweisungen brauchen… Fast zwei Jahre war Zeit, den GR Zahlen für einen nachvollziehbaren Beschluss zur Verfügung zu stellen; dies wird nicht gemacht, dafür wird dann gedroht? Ich hoffe, alle zustimmenden GR können den Bürgern fundierte Auskunft über die neuen Gebühren geben.
Zu den neuen Gebühren: meine Kritik begründet sich primär in der Nicht-Nachvollziehbarkeit der Zahlen (darum auch nur Enthaltung und nicht Ablehnung). Bereits in der Gemeindezeitung schreibe ich von einer Erhöhung von fast 20 %, ein GAUM-Beitritt war (aus für mich nachvollziehbaren Gründen) kein Thema mehr; das habe ich zu akzeptieren keine Übertragung der Gebühren an den GAUM
Links können Sie den Beitrag der NÖN nachlesen, zwei kleine Korrekturen: Bei der Abstimmung gab es zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen (eine davon war ich); Kreuzstetten ist GAUM-Gemeinde, die NÖN bezieht sich hier auf die Übertragung der Einhebung der Gebühren an den GAUM