Gemeinderatssitzung am 14. September 2021

Hier finden Sie die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum: Einladung zur GR-Sitzung am 14.09.2021 (bitte um Beachtung der 3G-Regel!). Das Protokoll der Sitzung vom 24.8. sollte danach ebenfalls aufliegen; auf die korrekte Benennung des nicht öffentlichen Tagesordnungspunktes habe ich per Mail hingewiesen (ich möchte dazu nicht die Aufsichtsbehörde belästigen müssen).

Zur Stellenausschreibung vom Februar gibt es von der Gemeinde keinerlei Informationen (auch auf der Gemeinde-HP findet sich kein neuer Name), bisher war eine Anstellung laut dem  Dienstpostenplan VA 2021 nicht möglich; die Amtsleiterin Eva Wohlmuth geht in Pension, neue Amtsleiterin, neue Kassenverwalterin und -stellvertreterin  – alles geheim?

 

 

Gemeinderatssitzung am 24. August 2021

Hier finden Sie die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum: Einladung zur GR-Sitzung am 24.08.2021 (bitte um Beachtung der 3G-Regel!)

TO 2: Baurechtsvertrag mit der Gebös: damit wird abseits der Gemeindebevölkerung die Bebauung des gemeindeeigenen Grundstücks (ehem. Forstnergrund) entschieden; das Ortsbild der Katastralgemeinde Niederkreuzstetten wird so unwiderruflich entscheidend verändert und geprägt! Das darf und soll nicht ohne Einbindung der Bevölkerung passieren!

Ich bin derzeit auf Reha und werde nicht bei der GR-Sitzung anwesend sein. Einen Bericht zur Sitzung wird es daher auf dieser HP nur geben, wenn mich eine Zuhörerin, ein Zuhörer über die Inhalte informiert. Ich bitte um möglichst zahlreiche Anwesenheit bei der Sitzung; damit zeigen Sie Ihr Interesse an der Gemeindepolitik! Es ist nicht egal, was am Kirchenplatz errichtet wird!

TO 10: Nicht öffentlich
diese Bezeichnung habe ich schon in der Vergangenheit (ohne Erfolg) mehrfach kritisiert. Es gibt die Unterscheidung in öffentliche und nicht öffentliche Tagesordnungspunkte, § 47 NÖ GO: Gegenstände, die die Erlassung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte zum Inhalt haben, dürfen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses nur in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden.
„nicht öffentlich“ ist aber keine Bezeichnung des TO-Punktes; richtig wäre z.B. Personalangelegenheiten, Ehrung …

 

KIP-Förderungen bis 28. Juni 2021

Die Gemeinde Kreuzstetten hat am 21. Juni einen Antrag auf KIP-Förderung gestellt:

Z15. Sanierung von Gemeindestraßen
Sanierung Kellergasse KG Streifing
Fahrbahn- und Unterbausanierung
Projektzeitraum: 28.6.-30.7.
Gesamtkosten brutto: 53.791,04 €
Zweckzuschuss beantragt: 26.895,52 €

Bundeszuschuss ausbezahlt am 24.6.2021 24.956,96 €

Die Gemeinde hat bis 28. Juni den nicht den Förderrichtlinien entsprechenden Zweckzuschuss vom 1.3.2021 (Projektbeschreibung: Umbau 5 Stk Neonlampen Generationenspielplatz, Bachweg Niederkreuzstetten auf LED-Solarleuchten) von  6.139,60 €  noch nicht zurückgezahlt.

Mit der Förderung vom 24.6. und dem zu Unrecht erhaltenen Zweckzuschuss vom 1.3. hat die Gemeinde den ihr zustehenden Förderbetrag von € 159.767,60 ausgeschöpft, deshalb wurde am 24.6. auch nicht der beantragte Zweckzuschuss ausbezahlt, sondern knapp 2000 € weniger.

Der nicht den Förderrichtlinien entsprechende Zuschuss wird bei Überprüfung und Rechnungslegung automatisch in Abzug gebracht: „Nicht nachgewiesene oder nicht anerkannte Beträge gemäß § 3 Abs. 4 KIG 2020 vom Bund werden bei den nachfolgenden monatlichen Ertragsanteilsvorschüssen in Abzug gebracht.“

Der zu Unrecht erhaltene Zuschuss ist unbedingt baldigst zurückzuzahlen, damit die Gemeinde ein anderes Projekt beantragen und den ihr zustehenden Förderbetrag zur Gänze ausschöpfen kann!

Aus den Richtlinien zum KIG: Zuschussfähig ist ausschließlich die Erneuerung (Umstellung) der Beleuchtung von Straßen, nicht aber die Neuanschaffung; am Bachweg wurde die Beleuchtung neu errichtet und der Gehweg ist keine Straße! siehe KIP-Anträge bis 29. April 2021
Schummeln ist  nicht möglich, eine genaue Kontrolle ist sinnvoll und erwünscht.
Egal ob Private, Firmen oder Gemeinden: es sind unsere Steuergelder, die für div. Corona-Förderungen verwendet werden/wurden.

 

Aufsichtsbeschwerde II, 15.7.21

Auf mein Auskunftsbegehren zum Energieeffizienzgesetz im Februar habe ich vom Bürgermeister am 2. Juni  diese Antwort bekommen

Meine Frage hat sich auf § 10 des NÖ EEG bezogen; diese Frage wurde vom Bgm. nicht beantwortet, stattdessen wurde auf den Energiebeauftragten und die Energieberichte ( § 11) verwiesen. Die Entscheidungen zur Auswahl der Maßnahmen der Gemeinde zur Erhöhung der Energieeffizienz fallen aber in den Verantwortungsbereich der Gemeinde, nicht in den des Energiebeauftragten! Es handelt sich um gesetzliche Vorgaben, keine kann-Bestimmungen. Daher habe ich am 15.7. Aufsichtsbeschwerde erhoben. Warum dieser Schritt? Kommunikation mit der Gemeindeführung ist nicht möglich, es blieb mir also keine andere Möglichkeit.

Ich freue mich sehr über die Gesetzesbeschlüsse zum Ausbau erneuerbarer Energie, freue mich sehr über die Unterstützung des Landes NÖ in diesem für unsere Zukunft zentralen Thema, vermisse dazu aber Aktivitäten unserer Gemeinde: des Bürgermeisters, des Gemeinderates und der Umweltgemeinderätin.

Der Ausbau Erneuerbarer Energie ist nur die eine Seite der Medaille Klimaneutralität; ebenso wichtig ist die effiziente(re) Nutzung der Energie. Auch hier zeigt sich das Bemühen des Landes im NÖ EEG.  Bund und Länder sind wichtig für die gesetzlichen Grundlagen, umsetzen müssen es die Gemeinden, alle Menschen. Den Gemeinden kommt dabei Vorbildfunktion zu, darauf dränge ich; darum meine Aufsichtsbeschwerde.

Bauprojekt Kirchenplatz Juli 2021

Gut versteckt auf der Gemeinde-HP findet sich das Protokoll zum Treffen des Bürgerrates mit dem Bürgermeister zum Bauprojekt Kirchenplatz vom Juni 2021 Protokoll_7_BR2 Juni 2021, vieles dazu findet sich schon in meinem Beitrag vom April 2021 Bauprojekt Kirchenplatz.

  • jahrelang habe ich auf begleitetes Wohnen (frühere Bezeichnung: betreutes Wohnen) statt nur barrierefrei (frühere Bezeichnung: betreubares Wohnen) gedrängt; jetzt hat auch der Bürgermeister seine Meinung geändert (meine Vermutung: barrierefrei ist mit der neuen Bauordnung ohnedies verpflichtend, dafür wird es keine Förderung geben).
  • Verkehrsbelastung in der Nebenstraße – wo bleibt die Überlegung von DI Vielnascher aus seinem Impulsreferat 2019 (ab Seite 76): Zufahrt über die Wiener Straße, Begrünung der Nebenstraße, Erweiterung des Parks, Begegnungszone?
  • Geschoßflächenzahl: das Verhältnis der Summe der Grundrissflächen aller oberirdischen Geschoße von Gebäuden (bebaute Fläche 1.100 m2 geplant)   zur Fläche des Bauplatzes (Grundstücksgröße 2.343 m2); Bebauung lt. Skizze dreigeschossig – ich gehe wie im April von einer GFZ >1 aus; das finde ich auch angebracht und sinnvoll. Dann gehört vorab das Örtl. Raumordnungsprogramm geändert (Kerngebiet nachhaltige Bebauung). Die anzustrebende, durchschnittliche Zieldichte bei Neubauten liegt bei 60 EW/ha im Mittel über alle Neubauten, bezogen auf das Nettowohnbauland. (gilt nicht für den einzelnen Bauplatz!)
  • 60 Parkplätze in der Tiefgarage – wozu?
  • die Gemeinde hat kein Geld? Siehe zusätzliche Einnahmen der Gemeinde bis 2021
  • alles geheim? Die Neugestaltung des Kirchenplatzes wird das Ortsbild über Jahrzehnte prägen, sorgfältige Überlegungen mit Einbindung der Bevölkerung sind nötig – VOR einer Beschlussfassung im Gemeinderat!
  • zum Nachlesen zwei ältere Beiträge Presse 2018, betreutes Wohnen Traismauer, Presse 2018, Wohnen im Alter; mit dem für Traismauer zuständigen Architektenbüro Poppe Prehal habe ich im August 2018 ein längeres Gespräch geführt

Zur  Kritik  an der starken Verdichtung und der Erhöhung der Einwohnerdichte aus einer Studie zur Leitplanung 2013 (maßgebliche Grundlage zur Leitplanung): „Der Weg zur Zielerreichung gibt den Abstand vom gegenwärtigen Niveau der Bebauungsdichte zum Zielniveau an. Das bedeutet, je „länger“ der Weg ist, desto stärker unterscheidet sich das heutige Siedlungsbild vom angestrebten …. die Ergänzungszentren Ladendorf und Niederkreuzstetten sind am weitesten von ihren Dichtezielen entfernt.“

Sollte die Zufahrt über die Wiener Straße nicht durchführbar sein – eine Alternative wäre die Sperre der Einbahn unmittelbar hinter der Zufahrt zur Wohnanlage, Begrünung und Entsiegelung der Einbahn, wenige Parkplätze für die Anwohner am anderen Ende der Einbahn. Da könnte man dann sogar eine „Outdoor-Erweiterung“ des Kaffeehauses überlegen. Wie bei so vielem: es ist nicht primär die Frage des Könnens, sondern die Frage des Wollens!

 

 

zusätzliche Einnahmen der Gemeinde bis 2021

zusätzliche Einnahmen der Gemeinde 2018 – 2021 EUR 1.018.800

  • 2017 Einmalzahlung für die Windräder € 120.000 (sollte für die Rückzahlung der Kreditraten beim VS-Umbau 2019 verwendet worden sein, der Annuitätenzuschuss des Landes wird erst ab 2020 angewiesen)
  • 2018 € 413.000 aus dem Grundstücksverkauf in Streifing
  • 2018 € 29.000 Förderung für den Volksschulumbau
  • 2019 € 239.000 Förderung für den Volksschulumbau
  • 2020 € 27.400 Förderung für den Volksschulumbau
  • 2020 € 23.400 KIP-Bundeszuschuss für Volksschule-Bushaltestelle
  • 2021151.000 Förderung für den Volksschulumbau (Aktualisierung Turnsaal)
  • 2021 € 136.000 KIP-Bundeszuschuss, großteils bereits erhalten, teilweise noch zu beantragen

wo ist der Erlös aus dem Grundstücksverkauf 2017?

warum wurde 2020 ein Teil der Rücklagen aufgelöst?

Ein gut geführter Finanzhaushalt ist die Basis für alle mittel- und langfristigen Vorhaben einer Gemeinde, viele Vorhaben sind in den nächsten Jahren geplant. Die Frage nach dem Verbleib der Einnahmen ist berechtigt und sollte von allen Gemeindebürger*innen gestellt werden!

Die Corona-Märchen des Bürgermeisters in der Gemeindezeitung Frühling 2021 „Im Jahr 2020 hatte die Gemeinde bereits einen Einkommensverlust von € 280 TA zu verkraften“ sind zum Glück!! ebenso unwahr wie die Nahwärme-Märchen im Winter 2019 (vor der Wahl) „ca. 2,5 Mio € Haftung, Realverlust in den vergangenen 5 Jahren (mindestens ) rund 565.000 €“

 

 

KIP-Förderungen bis 27. Mai 2021

Bis Ende Mai haben die Gemeinden österreichweit € 692.000 an Zuschüssen ausbezahlt  bekommen (von 1 Mrd.). Die Gemeinde Kreuzstetten hat am 18.5. einen Antrag gestellt:

Z15. Sanierung von Gemeindestraßen
Sanierung Laimberggasse – KG Streifing
Fahrbahnsanierung, Randsteinsanierung
Projektzeitraum: 31.5. – 30.9.2021
Gesamtkosten brutto: € 128.189,81
Bundeszuschuss beantragt und ausbezahlt am 26.5.2021 € 64.094,90

Insgesamt hat die Gemeinde bis Ende Mai € 134.800 an Bundeszuschüssen erhalten; 25.000 € an Fördergeldern stehen Kreuzstetten noch zu!

Der nicht den Förderrichtlinien entsprechende Antrag vom 17.2.2021 (Projektbeschreibung: Umbau 5 Stk Neonlampen Generationenspielplatz, Bachweg Niederkreuzstetten auf LED-Solarleuchten), für den die Gemeinde am 1.3. einen Zweckzuschuss von  6.139,60 € erhalten  hat, wurde bis Ende Mai noch nicht zurückgezahlt.
Aus den Richtlinien zum KIG: Zuschussfähig ist ausschließlich die Erneuerung (Umstellung) der Beleuchtung von Straßen, nicht aber die Neuanschaffung; am Bachweg wurde die Beleuchtung neu errichtet und der Gehweg ist keine Straße! siehe KIP-Anträge bis 29. April 2021
„Nicht nachgewiesene oder nicht anerkannte Beträge gemäß § 3 Abs. 4 KIG 2020 vom Bund werden bei den nachfolgenden monatlichen Ertragsanteilsvorschüssen in Abzug gebracht.“

Aussage des Bgm. in der Beantwortung meines Auskunftsbegehrens zu den KIP-Anträgen: „Wir können  Ihnen versichern, dass es sich auch bei den künftig anfallenden Projekten um im  Rahmen des KIP förderfähige Projekte handelt.“ Die  Förderung ist ehest zurückzahlen (falls es nicht bereits geschehen ist) und ein anderer, förderfähiger Antrag zu stellen!

Die Anträge der letzten Monate: KIP – Kommunales Investitionsprogamm

 

Aus der Beantwortung meines Auskunftsbegehrens durch den Bgm.: es wären keine umfangreichen Erhebungen, Berechnungen, Ausarbeitungen und keine Gutachten, Statistiken etc. für die Beantwortung nötig gewesen :-))

Und es hat mir keine Freude gemacht, ich bin nämlich kein Masochist! Aussichtslos, zwecklos: leider ja; kein konkretes Auskunftsinteresse??? Zum Glück gibt es Menschen, die auf Bundesebene ebenso lästig sind wie ich bei unserer Gemeinde, aber erfolgreicher  :))

Wer Lust auf mehr Kabarett auf dem Bildschirm hat, kann die Beantwortung und den Bescheid zum Auskunftsbegehren Streifing lesen „Antworten“ des Bürgermeisters; unbedingt mit einem Glaserl Wein – oder mehr :-))

 

PV-Anlagen auf dem Vormarsch

Auf den Dächern der Fa. Manner in Wolkersdorf wurde 2020 eine PV-Anlage errichtet ( 6000 m² Dachfläche, Leistung 500 kWp): Sonnenstrom für Drageekeksi

Die Gemeinde Gaweinstal plant die Änderung des Örtl. Raumordnungspramms: Umwidmung von Grünland in PV-Freiflächen entlang der A5

Die Nahwärme Kreuzstetten hat eine PV-Anlage auf dem Dach des Heizwerks errichtet (Leistung 88,5 kWp) – NÖN vom 9.6.21: Sonnenstrom für die Nahwärme

Die Mittelschulgemeinde Wolkersdorf plant für 2021 auf den Mittelschuldächern  die Errichtung einer PV-Anlage mit Bürgerbeteiligung, Beteiligung auch für Kreuzstetter möglich

Viele Betriebe haben im letzten Jahr im Wirtschaftspark Wolkersdorf PV-Anlagen auf ihren Dächern errichtet. Nicht nur aus Verantwortung fürs Klima, sondern weil es sich wirtschaftlich lohnt; nicht nur für die einzelnen Firmen, sondern für die ganze Region, für das ganze Weinviertel!

und die Gemeinde Kreuzstetten? Bgm. Viktorik in der Beantwortung des Auskunftsbegehrens zur Volkschule am 7.5., im Gegensatz dazu das Schreiben der BH Mistelbach am 21.6. zur PV-Anlage am Schuldach: was stimmt jetzt? Man darf auf die Gemeindezeitung und die nächste KIP- Information gespannt sein!

Neu: seit 1.6.2021 ist die Kombination von Bundes- und Landesförderungen für PV-Anlagen möglich! KIP-Förderung ist schon bisher zusätzlich möglich gewesen.

 

GR-Sitzung im Umlaufweg bis 15.6.2021

Beim Bericht zur GR-Sitzung vom 11.5. habe ich geschrieben: „Bei der Verabschiedung merkt der Bgm. an, dass bis Ende Juni noch Umlaufbeschlüsse möglich sind – also Beschlüsse einfach, schnell (und ohne kritische Zuhörer) getroffen werden können…“ – ich hatte recht!

Einladungskurrende_für_GR_Beschlüsse_im_Umlaufweg_bis_15.06.2021

am 23.4. war eine nicht-öffentliche GR-Sitzung? Das Protokoll wird im Umlauf genehmigt, in der öffentl. Sitzung am 11.5. nicht?

„§ 47 NÖ GO Öffentlichkeit
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Gegenstände, die die Erlassung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte zum Inhalt haben, dürfen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses nur in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden.
(2) Auf Antrag des Vorsitzenden oder von drei Mitgliedern des Gemeinderates kann die Öffentlichkeit durch Gemeinderatsbeschluß ausgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit darf jedoch nicht ausgeschlossen werden, wenn der Gemeindevoranschlag oder der Rechnungsabschluß behandelt wird sowie bei der Wahl von Gemeindeorganen. Gleiches gilt für den Bericht des Prüfungsausschusses, soweit die Geheimhaltung nicht im Interesse einer Gebietskörperschaft oder der Parteien geboten ist. Über einen Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit ist in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln.“

Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich!  Im Umlaufbeschluss ist kein Bericht des Prüfungsausschusses möglich, dafür ist Öffentlichkeit verpflichtend!
Worüber wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung am 23.4. (Freitagabend) entschieden?

Vermutlich ist es ganz harmlos, auch hier ist Transparenz nötig; Gerüchte sind für alle Beteiligten nicht wünschenswert.
Ausschreibung für eine Gemeindebedienstete, Anstellung mit 1. Juni, GR-Sitzung ursprünglich für 13. April geplant, in der TO damals: 11) nicht öffentlich, in der TO vom 11.5. fehlt dieser Punkt. Auf der Gemeinde-HP findet man allerdings keine Änderung bei den Mitarbeitern, auch im Dienstpostenplan im VA_2021 (Seite 223) ist kein weiterer Dienstposten vorgesehen. Wann gibt es für die Bevölkerung Information dazu?

„Antworten“ des Bürgermeisters

Am 7. Juni 2021 habe ich die eingeschriebenen „Antworten“ von Bgm. Viktorik zu meinen Auskunftsbegehren erhalten. Ich habe nur eine Antwort online gestellt,  jene zum Grundstücksverkauf in Streifing.  Aktualisierung: am 15. Juni habe ich die  eingeschriebenen Bescheide vom Postpartner geholt, hier der Bescheid zum Grundstücksverkauf Streifing. Offensichtlich hat das Schreiben vom Land Wirkung gezeigt.

Wer hat die Bescheide und Antworten der Gemeinde geschrieben? Die Rechtsanwältin der Gemeinde? Schade um die Zeit und die Kosten, die dafür vergeudet wurden, da hätte man meine Fragen hundertmal (kostenlos) beantworten können; aber das war wohl nicht erwünscht. Insgesamt 40 Seiten heiße Luft; bei genauem Lesen sind aber  einige interessante Informationen zwischen den Zeilen zu finden.

„Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ (Abraham Lincoln) – wieder was gelernt 🙂

Oftmals in diesen vielen Seiten: Nichtbeantwortung wegen Forderung einer Rechtfertigung, Mutwilligkeit,  Überschreitung des zulässigen Umfangs…;  keine Antwort ist auch eine Antwort! Aktualisierung: am 24. Juni 2021 habe ich meine  Berufung an die Gemeinde geschickt. Ich danke herzlichst  für die  umfangreiche (kostenlose!) Unterstützung bei der Formulierung! Dazu wäre ich alleine niemals in der Lage gewesen!
Ich schließe aus den Nicht-Antworten: meine Erhebungen in den Rechnungsabschlüssen sind korrekt