Preisverleihung für Gemeindekommunikation

Die besten Gemeindezeitungen und Onlineauftritte | KOMMUNAL

Im Kommunal-Magazin wurden im November 2021 die besten Gemeinden in Niederösterreich ausgezeichnet. „Bei den Einreichungen erkennen wir viel Engagement und Herz bei der Sache… Kommunale Kommunikation lebt von Klarheit und sozialer Kompetenz.“

Für Kreuzstetten ist da – sehr freundlich formuliert – noch viel Luft nach oben 🙂 Gemeinde-Infos

 

 

Wann ist die nächste GR-Sitzung?

Die Sitzung am 2. November wurde sehr kurzfristig abgesagt, Gemeinderatssitzung am 2. November 2021 – abgesagt,  neuer Termin bis jetzt (20.11. 16.00 Uhr) noch nicht bekannt.

Die Gemeinderäte von ÖVP und Grüne haben laut  Aussendung eine außerordentliche GR-Sitzung beantragt. NÖ GO § 45 (2) Der Bürgermeister hat den Gemeinderat innerhalb von acht Tagen einzuberufen, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder von der Aufsichtsbehörde verlangt wird. Diese Sitzung ist spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Einlangen des Verlangens abzuhalten.

§ 46 (4) Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung ist spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Gemeinderatssitzung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen und darf im Internet veröffentlicht werden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich diese Frist auf den vorhergehenden Werktag.

Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf eine außerordentliche GR-Sitzung rund um den 2.11. gestellt wurde (war dieser Antrag der Grund für die Absage der GR-Sitzung? Die Gebarensprüfung? man weiß es nicht).  Thema soll die geplante Bebauung am Kirchenplatz sein, dazu habe ich eine Stellungnahme am Gemeindeamt abgegeben. Viele Unterzeichner der kritischen Petition argumentieren mit „Dorf bleiben“ gegen die verdichtete Bebauung; dazu ein alter Beitrag von mir auf dieser HP: Dorf bleiben! im Jahr 2020

In der Aussendung der Opposition wurde angeregt, Fragen für die GR-Sitzung zu stellen. Das habe ich per Mail am 19.11. gemacht:

Meine Fragen (an SP, VP und Grüne), bitte entweder selbst beantworten oder in der GR-Sitzung stellen:

  • wo sind die 413.000 € vom Grundverkauf in Streifing, die seit 2018 verschwunden sind (damals hat es Corona noch nicht gegeben)? Das wäre eine gute finanzielle Basis für einen Neubau des Nahversorgers durch die Gemeinde!
  • wurde beim Baurechtsvertrag/Bauzins die Expertise eines Immobiliensachverständigen (https://realbewertung.at/thema/bauzins-und-baurechtszins/)  eingeholt oder nur die Meinung der Rechtsanwältin der Gemeinde?
  • wie kann ein Bauzins vereinbart werden, wenn die Widmung des Grundstücks noch nicht vom Land genehmigt ist?
  • Wie groß ist das Grundstück am Kirchenplatz? 2.343 m² (lt. Kaufvertrag) oder 2.490 m² (lt. Erläuterungsbericht)?
  • der Baurechtsvertrag hat öffentlich einsehbar zu sein, die Einnahmen und Kosten für die nächsten 50 Jahre betreffen alle Gemeindebürger!
  • welche Kosten fallen für die Gemeinde für die  Wohneinheiten an, die sie anmieten möchte?
  • wo wird der Nahversorger seinen Standort haben?

 

 

Gemeinderatssitzung am 2. November 2021 – abgesagt

Achtung_GR-Sitzung_für_heute_ist_abgesagt

Warum? Seit wann ist das bekannt? Ich weiß es nicht, im Gemeindezentrum ist alles gerichtet, ich hab es erst  dort bemerkt; ständig schau ich nicht auf die Gemeinde-HP! Neuer Termin? Unbekannt!

Hier finden Sie die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum: Einladung zur GR-Sitzung am 02.11.2021 (bitte um Beachtung der 3G-Regel!).

Zum Glück schaue ich fast täglich auf die Gemeinde-HP, die Einladung wurde irgendwann am 27.10. online gestellt; sehr knapp, aber noch rechtzeitig (§ 45 NÖ GO: spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Gemeinderatssitzung).

TO 3 Bericht Gebarenseinschau – aha, doch öffentlich, ich bin schon neugierig, wie ausführlich!
TO 10 – 12: mit korrekter Bezeichnung, geht ja doch!! Ich bin gespannt, ob das in TO 1 zu beschließende Sitzungsprotokoll auch eine korrekte Bezeichnung der nicht öffentlichen TO-Punkte enthält: Einladung_zur_GR-Sitzung_am_14.09.2021

TO 10: Auskunftsersuchen: ich nehme an, dass damit meine Auskunftsbegehren gemeint sind; statt wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht-öffentliches Thema in der GR-Sitzung? Ich wär gerne ein Mäuschen…

TO 11 und 12: auf der Gemeinde-HP ist ersichtlich, dass es eine neue Mitarbeiterin, Michaela Hanzal-Fuhrmann, gibt. Kein Wort dazu in der Herbst-Gemeindezeitung; lt. Dienstpostenplan VA 2021, ist keine weitere Mitarbeiterin vorgesehen

Kommunikation mit der Gemeinde

„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick)

Auf viele Fragen und Wünsche bekomme ich von der Gemeinde seit langem keine Antwort – das ist eine Form der Kommunikation, die viel aussagt. Bürgermeister Viktorik sieht die Gemeindeordnung und andere gesetzliche Vorgaben nur als unverbindliche Empfehlung; oftmals musste ich die Aufsichtsbehörde (Land NÖ bzw. BH Mistelbach) kontaktieren und erst ihr Einschreiten brachte den gewünschten Erfolg.

Aktuelle Kommunikation:

Diesmal gleich zwei eingeschriebene Briefe der Gemeinde am 15.11. vom Postpartner geholt. Darin stellt der Bgm. klar, dass die Buchungen auf dem neuen Girokonto der Gemeinde 2018 Krediteinnahmen für die VS waren, die dann auf das VS-Konto umgebucht wurden. Das bestätigt meine Vermutung, dass 2018 Einnahmen (Kredit VS) zwischen den Konten herumgeschoben wurden eigene Antworten Auskunftsbegehren Streifing, der Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf (413.000 €) bleibt weiterhin ungeklärt.

Und wieder einen eingeschriebenen Brief der Gemeinde (Vizebgm.) am 9.11. vom Postpartner geholt; blabla, es nervt!

Eingeschriebener Brief der Gemeinde, 15.10.21:  Antworten zu den Auskunftsbegehren? Nein! Falsches/irreführendes blabla! Mein Mail an die Gemeinde vom 5.10., falls es jemand interessiert. Ich gehe davon aus, dass dieses Hick-hack niemand interessiert, darum zukünftig keine Veröffentlichungen auf meiner HP; ich werde die Aufsichtsbehörde kontaktieren; wenns was gibt, was für alle interessant ist, werde ich natürlich posten!

Aufsichtsbeschwerde Antwort Land 13.10.21– erging auch an die Gemeinde; ich hoffe, damit wird die Gemeinde zu einer wahrheitsgemäßen Antwort auf mein Auskunftsbegehren veranlasst. Es sind ohnedies nur noch die Fragen 1 – 3 zu beantworten; die anderen Fragen sind hinfällig, die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf wurden 2018 ausgegeben. Wofür – das sollte die Gemeinde wahrheitsgemäß beantworten; Corona gibt es erst seit Frühling 2020! Hinsichtlich der weiteren Verwendung der Einnahmen ist festhalten, dass diese dem Gemeinderat obliegt und entsprechend der Veranschlagung zu erfolgen hat (vgl. § 76 Abs. 1 NÖ GO 1973).“ Ich war bis 4. März 2021 Gemeinderätin, in dieser Zeit hat der Gemeinderat keinen diesbezüglichen Entschluss gefasst – das Geld ist lt. REAB 2018 „verschwunden“.

Einladung Mediationsbesprechung 18.10. 2021 – ich habe abgelehnt; was wollte man mit mir besprechen? Ich erwarte schriftliche Antworten, kein mündliches Blabla.

Schreiben Gemeinde 5. Okt. 2021: eingeschrieben, warum? Der Inhalt wird dadurch nicht richtiger!
GR-Protokolle: oftmals musste ich in der Vergangenheit nachfragen, damit die Protokolle auf der elektron. Amtstafel veröffentlicht wurden
oftmals habe ich den REAB 2019 eingefordert (~ 20mal!), die Pflicht zur Veröffentlichung aller Daten findet sich in der NÖ GO und wurde auch im Schreiben eines Abgeordneten zum NÖ Landtag bestätigt  (gilt verpflichtend seit 2013!); auf der HP  „Offener Haushalt“ finden sich manche Informationen vom Rechnungsabschluss nicht. Vom REAB 2019 habe ich nur den Entwurf, der zur Einsicht aufgelegen ist; beim Beschluss gab es Änderungen, ich hätte gerne die beschlossene Version, damit ich korrekt informieren kann. Was soll unbedingt geheim gehalten werden??

schon älter:
Anschreiben Land NÖ Rechnungabschluss 2020 online – Klarstellung, dass der REAB coronabedingt verpflichtend auf der Gemeinde-HP einzusehen sein muss
zum VA 2021 Land NÖ 22.12.  – leider zu spät ; elektronische Einsicht vor der Beschlussfassung im GR war nicht mehr möglich

und vieles mehr; ich gehe davon aus, dass die Aufsichtsbehörden genug Arbeit haben und erwarte mir die Erledigung durch die Gemeinde, wahrheitsgemäße Antworten auf meine Auskunftsbegehren,  die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen KIP-Förderung und einen neuen, den Richtlinien entsprechenden, Förderantrag, damit die Zuschüsse des Bundes voll ausgeschöpft werden. Für mich ist diese Art der Kommunikation mit der Gemeinde höchst unlustig!!

 

 

Gebarensprüfung (und vieles mehr) geheim?

In der Gemeindezeitung schreibt der Bürgermeister zur Gebarensprüfung: „… wie nicht anders zu erwarten, keine finanziellen Unregelmäßigkeiten…“ Die Liste der belegbaren Falschinformationen in GR-Protokollen, Zeitungen… ist lang – ich glaube dem Bürgermeister schon lange nichts mehr!

Die Gebarensprüfung ist dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen; siehe Gemeinderatssitzung am 2. November 2021

Die Gebarensprüfung des Landes 2017 ist auf meiner HP einsehbar Gebarungseinschau durch das Land, die jetzige Prüfung ist geheim?
Laut telefonischer Auskunft vom Land haben die Gemeindebürger kein Recht auf Information über das Ergebnis der Gebarensprüfung, sondern nur die Gemeinderäte!? Die finanziellen Belange der Gemeinde haben die Bevölkerung nicht zu interessieren bzw. haben sie zu glauben, was der Bgm. verkündet!? So wie auch beim Baurechtsvertrag!? Fragen stellen verboten! Und die Opposition schweigt…

Am 13.10. habe ich zu meiner Aufsichtsbeschwerde zum Grundstücksverkauf eine  Antwort des Landes bekommen. Sie wirft viele Fragen auf; vielleicht war doch nicht alles so super, wie vom Bürgermeister geschrieben?

Was war der Inhalt des nicht-öffentlichen Tagesordnungspunktes der GR-Sitzung vom 24.8.2021, mit Anwesenheit der Rechtsanwältin? Der „geheime“ nicht-öffentliche TO-Punkt mit der Rechtsanwältin in meiner Zeit als GR war zur Nahwärme-Haftung

Was war der Inhalt der nicht-öffentlichen GR-Sitzung vom 23.4.2021? Die „geheime“ GR-Sitzung in meiner Zeit als GR war zum Ankauf des Forstner-Grundstücks am Kirchenplatz 2016.

11. Änderung Örtl. Raumordnungsprogramm

Das Bauprojekt am Kirchenplatz hat lt. Infoveranstaltung eine Geschoßflächenzahl von 1,0, eine Umwidmung in BK nachhaltige Bebauung ist für das Vorhaben daher nicht erforderlich. Ich verschiebe die Dokumente zur 11. Änderung somit zu den älteren Beiträgen ab 2020. Änderung ROP 10.11.22

Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 11. Änderung

Meine Stellungnahme, abgegeben auf der Gemeinde am 9.11. Hier mein Schreiben an die Besitzer des ehem. Kaufhauses am Kirchenplatz vor fast drei Jahren und mein Schreiben an DI Vielnascher 2020. Auch zu dieser Änderung gibt es Informationen  zum zeitlichen Ablauf

Eine Präsentation des Projekts für die Bevölkerung ist angeblich geplant. Wann? Der Bauzins wurde schon vorab in der Gemeinderatssitzung im August 2021 beschlossen: unter der Annahme der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Gemeinderat und Land, ohne Kenntnis der Pläne, ohne Info zum zukünftigen Standort des Nahversorgers, ohne Einbeziehung der Bevölkerung…; Baurechtsvertrag geheim, geht die Bürger nichts an? (Aussage des Bgm. vor Jahren: „Lasst den Papa nur machen…“; nein, wir sind keine unmündigen kleinen Kinder)
Nicht-öffentliche GR-Sitzung am 23.11.

ÖVP und die Grüne GR machen in einer Aussendung Anfang November 2021 Stimmung gegen das Projekt – aber zu den verschwundenen Einnahmen beim Grundstücksverkauf herrscht auch dort Stillschweigen. Die 400.000 € könnten wir gut für den Neubau des Nahversorgers gebrauchen.

aus dem Jahresrückblick des Bgm.

Grundfläche lt. Kaufvertrag: 2.343 m² * 1,3 Geschoßflächenzahl = 3.045 m² Nutzfläche
lt. Erläuterungsbericht zur Änderung: Grundfläche 2.490 m² * 1,3 GFZ = 3.237 m² Nutzfläche

geplante Geschoßflächenzahl: maximal 1,3 (Höchstgrenze muss lt. NÖ ROG verpflichtend im ÖRP angegeben werden)
lt. Erläuterungsbericht: „das geplante Bauprojekt übersteigt in geringem Maß die GFZ von 1,0“
lt. Herbst-Gemeindezeitung: Vorentwurf GFZ 1,19

alles offenbar noch nicht so ganz klar; aber den Bauzins kann man schon fixieren?

 

 

 

Eigene Antworten auf meine Auskunftsbegehren

Die Antworten des Bürgermeisters auf meine Auskunftsbegehren sind inhaltsleer und teilweise (bewusst?; jedenfalls belegbar!) falsch. Eine Beantwortung wäre schnell, einfach und kostengünstig möglich gewesen! Mein Versuch nach mehreren Monaten Wartezeit  eigene Antworten Auskunftsbegehren Streifing

Aktualisierung: sowohl der Bgm. als auch das Land stellen klar, dass es sich beim Eingang am neuen Konto um einen Kredit für den Schulumbau handelt, der dann auf das Schulumbau-Konto überwiesen wurde

Fragen stellen war erfolglos: „… die Behörde nimmt mutwillig in Anspruch, wer sich im Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet…“- Bgm. zum Auskunftsbegehren Streifing 7.5.2021; im Nachhinein ist mir die Aussichtslosigkeit, Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit meiner Anfrage leider klar; (richtige) Antworten gibts keine.

Vielleicht kommt mit der Antwort vom Land zu meiner Aufsichtsbeschwerde Antwort 13.10.21 Bewegung in die Sache. Es sind ohnedies nur noch Frage 1 – 3 zu beantworten; die anderen Fragen sind hinfällig, die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf wurden 2018 ausgegeben. Wofür – das sollte die Gemeinde wahrheitsgemäß beantworten; Corona gibt es erst seit Frühling 2020! Hinsichtlich der weiteren Verwendung der Einnahmen ist festhalten, dass diese dem Gemeinderat obliegt und entsprechend der Veranschlagung zu erfolgen hat (vgl. § 76 Abs. 1 NÖ GO 1973).“ Ich war bis 4. März 2021 Gemeinderätin, in dieser Zeit hat der Gemeinderat keinen diesbezüglichen Entschluss gefasst – das Geld ist lt. REAB 2018 „verschwunden“.
Das Finanzamt hat meine fünf Beschwerden zu den Gebühren abgelehnt: Beschwerdevorentscheidung zur Anfrage Grundstücksverkauf 16.8. „Auch ein Informationsbedürfnis stellt ein solches Privatinteresse dar…“; als brave Bürgerin hat man einmal in fünf Jahren bei der Wahl ein Kreuzerl zu machen und dann: gusch! Wann kommt endlich das Informationsfreiheitsgesetz?

Also besser nicht auf Antworten warten, sondern selbst  aufmerksam die vorhandenen Unterlagen durchforsten:

Zum Auskunftsbegehren Grundverkauf Streifing schreibt der Bgm. in seiner Antwort:
„umfangreiche Erhebungen, Berechnungen oder Ausarbeitungen…“, „… es bedüfte sogar der Anstellung einer zusätzlichen Person…“. Was haben die umfangreichen, inhaltsleeren bzw. teilweise falschen Auskünfte (40 Seiten „Antworten“ und Bescheide, vermutlich von der Rechtsanwältin geschrieben) der Gemeinde gekostet?

 

 

 

 

Bauprojekt Kirchenplatz, August 2021: Baurechtsvertrag beschlossen

Aktualisierung 22.9. : Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 11. Änderung Bereits bei der Änderung zum NÖ ROG 2020 vor einem Jahr habe ich vermutet, dass diese Umwidmung nötig wird (neue Widmungskategorie), bei  meiner Stellungnahme zur 10. Änderung des ÖRP am 1. Februar 2021 habe ich es ausdrücklich angesprochen und um Information durch den Bgm. gebeten; keine Reaktion, jetzt erst kommt man drauf? Das Grundstück wurde 2016 gekauft, mit der verspäteten Umwidmung verzögert sich der Beginn der Bebauung vermutlich noch um ein Jahr! Baubeginn im Frühling 2023? (Bgm. in der Gemeindezeitung Herbst 2020: Baubeginn Herbst 2021)
Im Gegensatz zu vielen anderen sehe ich die Umwidmung positiv – die „Geheimhaltung“ rund um Bebauung und Baurechtsvertrag nicht!

Ich war bei der GR-Sitzung nicht anwesend, hier das Protokoll: GR Sitzungsprotokoll vom 24.08.2021

Viele Fragen bleiben offen, TO 2: Was wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Rechtsanwältin besprochen/beschlossen?

TO 3: Das Protokoll ist so knapp wie möglich, welche Fragen wurden in der Sitzung gestellt? Der Baurechtsvertrag wurde von RA Dr. Annika Wolf geprüft – seit ihrer Aussage zum Vertrag mit 10hoch4 und den div. Schreiben zu meinen Auskunftsbegehren habe ich kein Vertrauen in die Rechtsanwältin mehr; ich hoffe, die GR haben den Vertrag gründlicher geprüft als seinerzeit den Vertrag mit 10hoch4!
Baurechtsvertrag für 50 Jahre Bauzins brutto 1,10 €/Monat/m² Nettonutzfläche (inflationsangepasst?). Die Kreditkosten der Gemeinde für den Kauf des Grundstücks betragen jährlich 20.000 € Rückzahlung + Zinsen; Laufzeit bis 2031

Wesentliche Parameter für die Höhe des Bauzinses lt. der HP eines Immobiliensachverständigen: Flächenwidmungsplan, Bebauungsbestimmungen; errichteter Immobilientyp, Wertsicherung des Bauzinses, vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Baurechtsnehmers, Höhe der Entschädigung am Ende des Baurechts.
Für die Feststellung der Höhe des Bauzinses oder Baurechtszinses verwenden wir für Sie ein bewährtes Modell, mit welchem objektiv und nachvollziehbar der angemessene Bauzins oder Baurechtszins abgeleitet wird.

Wie wurde der beschlossene Bauzins in Kreuzstetten berechnet, wenn vieles noch unklar ist? Das Grundstück gehört der Gemeinde = den Gemeindebürgern; der Vertrag ist geheim?

50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages. Unterschiedliche Herangehensweisen sind möglich:

  • in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?
  • wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?
  • mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?
  • sinnvoll ist ein enkeltauglicher Vertrag!

 

 

Bericht von der GR-Sitzung am 14.9.2021

Die öffentliche Sitzung hat nur 10 Minuten gedauert!

TO 1, Genehmigung des Sitzungsprotokolls: kurze Debatte, ob die gewünschten Änderungen enthalten sind – ich war bei der Sitzung nicht anwesend, hier das Protokoll: GR_Sitzungsprotokoll_vom_24.08.2021

zum beschlossenen Baurechtsvertrag hier

TO 2: Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung von Amtsleiterin Eva Wohlmuth wird mit 1. Oktober 2021 Irene Haibl als Kassenverwalterin einstimmig bestellt

TO 3: Daniela Ullmann-Gepp wird als Kassenverwalter-Stellvertreterin bestellt, GR R. Ullmann verlässt wg. Befangenheit (Verwandtschaft) vor der Abstimmung den Raum

TO 4: Daniela Ullmann-Gepp wird ab 1.10.2021 zur interimistischen Amtsleiterin bestellt, nach der Pensionierung von Eva Wohlmuth im Frühling 2022 ist sie dann Amtsleiterin.

Die folgenden nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte betreffen lt. Aussage des Bürgermeisters Personalangelegenheiten.

Einnahmen Grundverkauf Streifing gefunden – leider nicht!

Gemeindevorstand und Aufsichtsbehörde lassen sich Zeit, ich habe mir den Rechnungsabschluss 2018  nochmals genau angeschaut und interessante Buchungen entdeckt: Kassenistbestände sind korrekt, meine Vermutungen nicht  REAB 2018 und Grundverkauf

Was wurde auf dem 2018  neu errichteten Erste Bank Sparkonto verbucht? Einnahmen 775.202 €, Ausgaben 700.178 €. Welche Einnahmen wurden hier (außer vermutlich dem Grundstücksverkauf) verbucht, an wen gingen die Ausgaben? Im Rechnungsabschluss 2018 findet sich dazu keine entsprechende Aufwendung (zumindest finde ich keine)! Der REAB 2018 war der letzte, den die Gemeinderäte nur auf Papier bekommen haben, vermutlich bin ich die Einzige, die den drei Jahre alten REAB (zum Glück!!)  noch nicht ins Altpapier gegeben hat.

Ich gehe nicht davon aus, dass das Geld bar in einer Sporttasche irgendwo hingebracht wurde. Belege sollten in der Buchhaltung zu finden sein und könnten einfachst und ohne Aufwand für die Gemeinde Klarheit bringen – wenn der Wille vorhanden ist! ( GO § 76 (4) Bei Überweisungen und Behebungen von Sparbüchern ist eine Doppelzeichnung vorzusehen. Zeichnungsberechtigt sind der Bürgermeister, der Vizebürgermeister, der Kassenverwalter, der erforderlichenfalls zu bestellende Stellvertreter und weitere vom Bürgermeister schriftlich bestimmte Personen.)

Aktualisierung 15.11.21 Der Bgm. stellt klar, dass auf diesem Konto ein Darlehen zum Schulumbau verbucht wurde, das dann auf das Konto zum Schulumbau transferiert wurde (wie auch etwas weiter unten in diesem Beitrag vermutet). Zum Verbleib der Einnahmen aus dem Grundverkauf hüllt sich der Bgm. weiterhin in Schweigen. Das auffällige Schweigen der VP lässt vermuten, dass auch die VP Bescheid weiß, was mit den Geldern geschehen ist.

Beim Beschluss des REAB in der GR-Sitzung am 3.4.2019 war mein Augenmerk auf einen anderen TO-Punkt Vertrag mit Fa. 10hoch4 und auf die Klage durch die Firma gerichtet; vielleicht wäre es mir aber auch sonst nicht aufgefallen, mit dem „Verschwinden“ der Einnahmen hätte ich niemals gerechnet. Leider habe ich bei der Suche nach der „Nadel im Heuhaufen“ auf der falschen Seite angefangen…

REAB 2017: Erste Bank Konto Einnahmen 2.371.000 €, Ausgaben 2.305.000 €
REAB 2018: Erste Bank Konto Einnahmen 4.170.000 €, Ausgaben 4.067.000 €
REAB 2019: Erste Bank Konto Einnahmen 2.880.000 €, Ausgaben 3.063.000 €
Vermutlich wurden Teile des Kredits für den Schulumbau zuerst auf das Girokonto der Gemeinde überwiesen und erst danach (Anweisung des Landes, zur Kontrolle?) ein eigenes Konto für den Schulumbau angelegt. 2018 hatte die Gemeinde zahlreiche zusätzliche Einnahmen, Klarheit geben die jeweiligen Anfangs- und Schlussstände (die Barkasse habe ich wegen der geringen Beträge nicht eingerechnet):

Anfangskassenstand 2017: 531.126 €
Anfangskassenstand 2018: 544.401 €
Endkassenstand 2018: 1.101.978 € minus restl. Darlehen Schulumbau 431.469 €: 670.509 €
Endkassenstand 2019: 590.543
Endbestand 2020 (erstes Coronajahr): 296.430 €

Die Einnahmen aus dem Grundverkauf finden sich in den Kassenbeständen nicht – das war alles vor Corona!

Aussendung Bgm. Viktorik zum RA 2018 mit meinen Kommentaren

Aktualisierung 19.9. Keine Reaktionen der Gemeindeverantwortlichen, ich habe die Fragen an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet. In der Gemeindezeitung Frühling 2018 schreibt der Bgm. zu den Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf: „Das Geld wird in sinnvoller Weise nach Rücksprache mit der Gemeindeaufsicht des Landes NÖ bei der Voranschlagbesprechung 2018 vorerst für diverse Projekte als Sicherheit zur Seite gelegt.“