Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2020

Hier finden Sie die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum:  GR-Sitzung_am_21.12.2020  (bitte beachten: Sicherheitsabstand und Mund-Nasen-Schutz). Auf der sehr kurzen Tagesordnung fehlen mir einige wichtige Punkte:

  • Förderungen Vereine (alljährlich im Dezember für das kommende Jahr beschlossen)
  • Der Stromliefervertrag mit der Fa. oekostrom läuft mit Ende des Jahres aus; ein neuer Vertrag ist zu beschließen!
  • der Leasingvertrag für das e-carsharing-Fahrzeug läuft mit April 2021 aus (48 Monate, April 2017 – ?). Wird der Vertrag verlängert, das Auto angekauft oder das Fahrzeug an den Händler zurückgestellt? Auch für die aktuellen Carsharing-Nutzer wäre das wichtig!
  • Mit 3.12.2020 ist das neue NÖ Raumordnungsgesetz rechtsgültig in Kraft getreten – ist eine neue Baulandwidmung geplant? Vor einem Beschluss zur Umwidmung muss der neue Flächenwidmungsplan für 6 Wochen öffentlich aufliegen und danach vom Land genehmigt werden; eine Debatte über geplante Änderungen im GR wäre wichtig, beim neuen ROG ist für die Gemeinden einiges unklar.
  • wie geht der Gemeinderat mit dem genehmigten Sitzungsprotokoll vom 4.8.2020 um (lt. Protokoll vom 4.8.2020 wurde das Protokoll vom 10.12.2019 NICHT GENEHMIGT)?
  • Tagesordnungspunkte Bericht des Bgm. und Allfälliges gibt es nicht mehr! Will der Bürgermeister Peinlichkeiten wie seine Äußerungen im Protokoll vom 10.12.2019 vermeiden (Kiesenhofer Herbst 2020 Postwurfsendung)? Ich habe in der vergangenen Periode dazu etliche Dringlichkeitsanträge eingebracht, seither haben sich diese TO-Punkte auch wieder beim Protokoll gefunden; das halte ich auch weiterhin für sinnvoll.

Zum Voranschlag 2021 habe ich eine Stellungnahme eingebracht, Antwort des Bürgermeisters!

Es ist mir bewusst, dass die Sitzung kurz vor Weihnachten stattfindet; die erste (und bisher einzige) öffentliche Sitzung in dieser Legislaturperiode war im Sommer. Trotzdem:

BITTE NEHMEN SIE SICH ZEIT UND KOMMEN SIE ZUR SITZUNG! Zeigen Sie so Ihr Interesse an den Vorgängen in der Gemeinde!

 

 

 

Umlaufbeschluss November 2020

Ein Tagesordnungspunkt des Umlaufbeschlusses war die Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 4.8.2020. Dazu heißt es: es wurden keine Anträge auf Abänderungen eingebracht. Das Sitzungsprotokoll vom 4.8.2020 ist somit genehmigt!

Im Protokoll der Sitzung vom 4.8.2020 steht: der Beschluss des Protokolls vom 10.12.2019 wird nicht angenommen (einstimmig)! Bei der Sitzung am 4.8. war ich als Zuhörerin anwesend;  bei der Sitzung wurde dem Protokoll zugestimmt, das habe ich stark kritisiert – Postwurfsendung

Vermutlich haben die Gemeinderäte auch das Protokoll vom 4.8.2020 (so wie das Protokoll vom 10.12.2019) nicht gelesen! Das vorläufige Protokoll vom 4.8. wurde von den Gemeinderäten nicht beeinsprucht; es wurde somit genehmigt und kann nicht einfach ausgebessert werden. Es muss neuerlich abgestimmt werden!

Das  Protokoll zum Beschluss im Umlaufweg wurde bei der GR-Sitzung am 21.12.2020 genehmigt.

Mein Vorschlag: Richtigstellung des Protokolls vom 10.12.2019, die von mir kritisierten Teile (siehe Postwurfsendung) entfernen, neu beschließen! Warum einfach, wenn’s kompliziert auch geht??

 

Voranschlag 2021

Der Voranschlag für das Jahr 2021 liegt  von 4. 12. bis 18.12. 2020 während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo bis Fr 8 – 12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf, Stellungnahmen dazu können in dieser Zeit schriftlich eingebracht werden. Ich habe am 6.12. meine Stellungnahme eingebracht.

Aktualisierung 19.12. Ich habe am 18.12. die Antwort des Bgm. erhalten und dazu Stellung genommen.

Der Voranschlag  wird in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt.

Ich werde darauf drängen, dass der Voranschlag auch auf der Gemeinde-Homepage einsehbar ist (siehe NÖ Gemeindeordnung § 73 (6) : Für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (§ 44 Abs. 4) kann von der Frist zur Vorlage an den Gemeinderat abgewichen werden. Die öffentliche Einsicht in den Entwurf ist in jeder technisch möglichen Weise zu gewähren). Auch die Aufsichtsbehörde sieht das so Antwort NÖ Landesregierung 22.12.; am 26.12. habe ich auf das Schreiben geantwortet und für den Rechnungsabschluss 2020 (März, April 2021) auf elektronische Einsicht gedrängt.

Ich habe den Wunsch nach verpflichtender Einsichtnahme der Bürger in Voranschlag und Rechnungsabschluss auch nach der Pandemie bei der NÖ Landesregierung eingebracht: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1455

 

Wo bleibt der Voranschlag für 2021?

Mit 1.12. gibt es noch immer keinen Voranschlag für 2021,  keinen Termin für die Beschlussfassung im Gemeinderat, auch  andere Entscheidungen warten.

Von unserer Gemeinde bekomme ich keine Antwort mehr, im Gegensatz dazu reagiert das Land NÖ sehr rasch auf mein Mail vom 29.11.: Anschreiben Land NÖ 2.12.2020. Offensichtlich antwortet der Bürgermeister lieber dem Land NÖ als mir…

Dann geht es ganz schnell; zwar zwei Wochen zu spät, aber immerhin! Öffentliche_Kundmachung_Voranschlag_2021_der_Marktgemeinde_Kreuzstetten
Liegt auf der Gemeinde auf: ich werde darauf drängen, dass er auch auf der Gemeinde-Homepage einsehbar ist!

Gemeinderatssitzung am 21.12., 19 Uhr im Gemeindezentrum!

 

 

Warten… warten … warten …

Im Advent warten wir auf das Weihnachtsfest, die Weihnachtsgeschenke, die Weihnachtsferien….

In diesem Jahr warten wir zusätzlich auf das Ende des Lockdowns und sonstiger Beschränkungen, auf die Corona-Schnelltests, auf die nahende Impfung…

Auf Gemeindeebene warte ich ungeduldig auf:

  • den Voranschlag  2021 (§ 73 NÖ GO:  sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres zu erstellen … durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen… Für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse … ist die öffentliche Einsicht in den Entwurf  in jeder technisch möglichen Weise zu gewähren). Der finanzielle Ausblick auf 2021 in den Gemeindefinanzen wird nicht erfreulich sein, das war angesichts der Krise zu erwarten und verständlich; gerade deshalb haben die Gemeindebürger berechtigtes Interesse am Voranschlag! Aktualisierung: Voranschlag 2021
  • die Richtigstellung der Verkehrszeichen in der Bäckergasse („Zu Ihrer Eingabe vom 18.10.2020 wird mitgeteilt, dass die Marktgemeinde Kreuzstetten ersucht wurde, die gegenständliche Kundmachung der Straßenverkehrszeichen entsprechend zu verbessern.“) Neue Verkehrsregelung in der Bäckergasse – Aktualisierungen
  • eine Abrechnung der Kosten und erhaltenen Förderungen für den Volksschulumbau, wie oftmals 2019 verlangt (Protokoll -Sitzung 10.12.2019: „zum Schulumbau hat GR Kiesenhofer in den beiden letzten GR-Sitzungen den Antrag auf Übermittlung einer genauen Aufstellung der Kosten/Förderungen durchs Land gestellt…“). Es sind die Schulden der Bevölkerung, es ist unser Schulgebäude, die Bevölkerung hat ein Anrecht auf diesbezügliche Auskunft in der Winter-Gemeindezeitung!
    • auf die Errichtung einer PV-Anlage durch die Gemeinde dränge ich weiterhin

Nächste öffentliche GR-Sitzung in weiter Ferne

Der zweite Corona-Lockdown ab 3.11. von 17.11.- 6.12. hat vermutlich auch Auswirkungen auf die Gemeindepolitik. Aktualisierung, 25.11. Aus verlässlicher Quelle habe ich erfahren, dass Gemeinderatssitzungen trotz Ausgangsbeschränkungen erlaubt sind. Auch die Teilnahme an GR-Sitzungen, die verpflichtend für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen (z.B der Beschluss des Voranschlags 2021), ist für die Bürger erlaubt!  Ich gehe davon aus, dass öffentliche Sitzungen nicht möglich sind (Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr). Der aktuelle Stillstand auf Gemeindeebene (bzw. vor allem der Informationsstillstand für die Gemeindebürger) ist für mich nicht akzeptabel; eine Sitzung im September oder Oktober war nicht nötig? 2020 hat bisher nur eine einzige öffentliche Sitzung am 4. August 2020 stattgefunden – wird es heuer noch eine öffentliche Sitzung geben, oder werden nötige Beschlüsse (z.B. der Beschluss zum Stromlieferanten ab 2021) im Umlauf gefällt?

Wie der Beschluss des Rechnungsabschlusses 2019 ist auch der  Beschluss des Voranschlags 2021 im Umlauf nicht zulässig! Wie beim Rechnungsabschluss erwarte ich für den Voranschlag die Einsichtmöglichkeit auf der Gemeinde-HP (§ 73 NÖ GO:  sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres zu erstellen … durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen… Für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse … ist die öffentliche Einsicht in den Entwurf  in jeder technisch möglichen Weise zu gewähren).

Aktualisierung: Öffentliche_Kundmachung_Voranschlag_2021_der_Marktgemeinde_Kreuzstetten

 

Energiegemeinschaften in Kreuzstetten

Zu Beginn ein persönliches Outing: ich bin überzeugter Fan von Energiegemeinschaften, sehe dieses Modell als zentral für die Energiewende und hoffe sehr, dass das EAG dafür eine gute Basis schafft (im Entwurf 5. Teil, § 74 – 77), Wien Energie informiert sehr gut allgemein zu den Energiegemeinschaften.

Konkretes weiß ich nicht, denn

  • das Gesetz ist noch nicht beschlossen
  • ich bin dazu „nur Laie“, keine Expertin

Ich habe stark auf die Umsetzung von PV-Anlagen auf den Schuldächern durch die Gemeinde selbst gedrängt (hoher Eigenverbrauch, die Energiekostenersparnis soll der Gemeinde zugute kommen), zum ebenfalls angedachten Dach des Feuerwehrhauses in Streifing erscheint mir eine Energiegemeinschaft ideal! Ich phantasiere dazu einfach mal – ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit!

PV-Größe ca. 18 kWp, ca. 60 Module: Energiegemeinschaft durch die Streifinger (nicht alle haben die Möglichkeit, auf dem eigenen Haus eine PV zu errichten, interessant auch für die neuen Bewohner des Wohnbaus). Die PV wird von den Bürgern finanziert, dafür können sie anteilig den von der Anlage erzeugten Strom nutzen (keine Kosten für den Strom, reduzierte Kosten für die Netzgebühren). Der nicht genutzte Strom wird an den Stromlieferanten der Gemeinde verkauft, der Erlös bleibt der Gemeinde als „Miete“ des gemeindeeigenen Daches, die Gemeinde sorgt mit diesem Geld auch für die Kosten für Service und evtl. Instandhaltungen (wenn z.B. der Wechselrichter kaputt wird).

Zahlreiche Gebäude der Landwirte bieten sich ebenfalls für die Nutzung durch eine Energiegemeinschaft an! Ich hoffe, dass die eNu nach Inkrafttreten des EAG entsprechende Hilfestellung für die Ausgestaltung der Verträge, Abwicklung … bietet. Dafür braucht es Fachleute, Laien sind damit überfordert!

Passend dazu das Webinar vom Umwelt-Gemeinde-Service: Energiegemeinschaften als Chance für die Gemeinden im Vorfeld des NÖ Gemeindetags am 30. Oktober (heuer erstmals digital); mit der Zusicherung der eNu für eine umfassende Hilfestellung für alle an der Gründung einer Energiegemeinschaft Interessierten.

 

 

Entwurf Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Mit 28. Oktober endet die sechswöchige Begutachtungsphase des EAGs: Entwurf EAG Okt. 2020

Das Ziel:  100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030; das heißt: Steigerung der jährlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um 27 TWh. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Wind, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Für das EAG braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament; das Ziel wird von allen Parteien unterstützt, der Weg ist aber noch voller Stolpersteine. Zum Entwurf gibt es auch noch Erläuterungen und eine wirkungsorientierte Folgeabschätzung https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/eag.html

Es sind viele Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingegangen, einige hier zum Nachlesen; ich bin sehr interessierte Beobachterin, Experten sind andere.

 

Novelle NÖ Raumordnungsgesetz beschlossen

Am 22. Oktober hat der NÖ Landtag die Novelle zum Raumordnungsgesetz (ROG) beschlossen, ich habe zur geplanten Novelle einen Beitrag verfasst. Die Novelle ist sehr umfangreich, wie schon in meiner Stellungnahme geschrieben: „Bei den geplanten Änderungen ist vieles sehr gut gelungen; die Überlegungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung – grüner Infrastruktur – Klimawandelanpassung – Oberflächenwassermanagement – Grünland-Freihalte-Retentionsflächen entlang von Fließgewässern u.v.m. sind im Sinne einer ökologischen Ausrichtung des ROG unter den Gesichtspunkten sorgsamer Umgang mit unserem Boden und Klimawandel sinnvoll, wichtig und zukunftsweisend.“

Ich greife die Änderungen heraus, die mir für Kreuzstetten derzeit wichtig scheinen:

  • am 2. Juli 2020 hat der Landtag (vermutlich bewusst ohne öffentliche Vorab-Information) sehr einschneidende Änderungen (de facto ein Stillstand der Bauland-Widmungen) beschlossen, mit der jetzigen Novelle wurden diese Änderungen entschärft: Beschränkung Neuwidmung Bauland
  • neue Widmungskategorie „nachhaltige Bebauung“ (im Entwurf bezeichnet als „großvolumiger Wohnbau“): neue Widmungskategorie
  • erweiterte Aufgaben der Gemeinde: Aufgaben der Gemeinde
  • Diverses

Im Zuge der Überarbeitung des ÖEK habe ich mich sehr intensiv mit Raumordnung beschäftigt; ich schließe mich der Aussage von Astrid Rössler (bis 2018 LH-Stv. in Salzburg, jetzt als Grüne im NR) in ihrem Mail 2016 an : „Ich finde die Raumordnung die spannendste Materie überhaupt, wenn man nachhaltige Politik und Umweltschutz verbinden möchte. Das wird oft unterschätzt. Aber es ist ein Thema mit Zukunft und wir können hier als Grüne viel Gutes tun.“  Trotzdem bin ich bei diesem Thema „nur Laie“; ich vertraue für Kreuzstetten dem Fachmann und langjährigen Raumplaner DI Reinhard Hrdliczka!  Aktualisierung 17.1.2021:  Energie-Raumplanung in NÖ; auch LH-Stv. Pernkopf ist dieser Meinung: „Raumordnung, Bodenschutz, Energiewende und Klimaschutz gehören zusammen.“

sehr interessant  das Webinar vom Umwelt-Gemeinde-Service: Stopp der Versiegelung  im Vorfeld des NÖ Gemeindetags am 30. Oktober (heuer erstmals digital); sehr interessant der Beitrag von Dr. Peter Görgl (der 2013 vom Gemeinde21-Arbeitskreis Dorfentwicklung & Infrastruktur in unserer Gemeinde eingeladen war).

Zur beschlossenen Novelle ein aktueller Beitrag (5.11.)  im Kommunal-Verlag: https://www.kommunal.at/die-neue-niederoesterreichische-raumordnung

Zusammengefasst: ein großer Schritt in die richtige Richtung!

Neun Monate nach der GR-Wahl – Rückblick

Am 26. Jänner 2020 war die GR-Wahl, am 5. März die konstituierende Sitzung. Die SPÖ hat mit fast 60 % der Stimmen einen eindrucksvollen Wahlerfolg und die absolute  Mehrheit erzielt, Adolf Viktorik wurde als Bürgermeister bestätigt. Nach mehreren Monaten ist es Zeit für einen Rückblick.

Die Corona-Pandemie hat den Start in die neue Periode geprägt, vieles erschwert und verzögert. Unsicherheiten behindern seither Politik, Wirtschaft, Vereine, Private – auch in unserer Gemeinde. Trotzdem wäre manches möglich gewesen:

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte verweigern die Kommunikation (auf Weisung des Bgm. auch die Gemeindebediensteten); meine Befürchtungen nach der Wahl haben sich leider vollständig bestätigt.

In der letzten Periode habe ich anfangs ausgezeichnet mit Bgm. Viktorik zusammengearbeitet, ich habe vieles unterstützt bzw. initiiert (als GfGr der Grünen bzw. auch noch  als fraktionslose Gr). Warum kritisiere ich jetzt so deutlich? „Normalerweise werden Machthaber kritischer beleuchtet… weil erst Macht die Gelegenheit zu Machtmissbrauch eröffnet“ (profil, Eva Linsinger, 13.9.2020: Lechts oder rinks?) Das gilt nicht nur für die große Politik, sondern auch in unserem kleinen Ort; die Opposition (ÖVP, GRÜNE) schweigt. Ich erwarte mir vom Bürgermeister Transparenz, Anstand, Ehrlichkeit und Gesetzestreue – darauf werde ich auch in Zukunft achten, als „einfache Bürgerin“.