Umlaufbeschluss Februar 2021

Statt einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wiederum eine Beschlussfassung im Umlaufweg: Einladungskurrende Beschlüsse im Umlaufweg, Abstimmung vom 15.02.2021

Mit der Novellierung der NÖ Gemeindeordnung am 17.12.2020  ist eine solche Beschlussfassung bis Ende Juni 2021 coronabedingt gestattet. Ich hoffe sehr, dass der Entwurf zum Rechnungsabschluss 2020 wie pandemiebedingt in der GO vorgesehen  auf der Gemeindehomepage einsehbar ist – für den Voranschlag 2021 wurde mir dies (gesetzeswidrig) verweigert.

TO 1 Protokoll vom 21.12.2020 – keine Abänderungsanträge, daher genehmigt: Protokoll GR-Sitzung 21.12.2020

TO 2 – Anpassung des Einheitssatzes für Aufschließungsabgaben: lt. RA 2019 beträgt der Einheitssatz derzeit € 450,–. Mit den Aufschließungskosten wird der Beitrag zu den Straßenbaukosten bezahlt – zur Berechnung hier: https://www.immobilien86.at/artikel-32-aufschliessungskosten

Erhöhung auf 560 € (Verordnung ab 1. April 2021); 5 Gegenstimmen von der ÖVP. In meiner Zeit als GR wurde die Aufschließungsabgabe nicht erhöht, ich kann mich auch davor an keine Erhöhung erinnern; eine Inflationsanpassung erscheint mir sinnvoll. Bei einem Grundstück von 700 m² ergibt sich so eine Verteuerung der Aufschließungsabgabe um ca. 3200 € auf 16.500 € (25 %).

TO 3 – 6: neuer Badpächter Pizzeria Camillo, Badepreise werden heuer nicht erhöht.

TO 7 – Stromvertragsverlängerung mit oekostrom: Damit erspart sich der Bürgermeister die Beantwortung eines meiner Auskunftsbegehren: aktueller Stromlieferant. In der Sitzung am 21.12.2020 war diese Beschlussfassung noch nicht möglich? Trotzdem: sehr positiv!, einstimmig

TO 9 – Voranschlagsvergleichsrechnung – siehe § 83 NÖ GO: „Die Voranschlagsvergleichsrechnung gemäß § 16 VRV 2015 hat alle Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen des Haushalts in der Gliederung des Voranschlages zu enthalten; sie muß im Besonderen nachweisen, inwieweit der Voranschlag eingehalten wurde und welche Unterschiede zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Wert entstanden sind.“
6 Gegenstimmen (ÖVP)

TO 10 – Verkauf Hauptstraße 179: im GR-Sitzungsprotokoll vom 29.11.2016  stellt der Bgm. fest, dass das Haus äußerst desolat (feucht, Schimmelbefall) sei. Verkauf um 70 €/m², 7 Gegenstimmen (ÖVP, Grüne)

Weiterhin fehlt:

  • die Förderungen für die Vereine
  • der Leasingvertrag fürs E-Carsharing-Fahrzeug läuft im April aus; wie wird es weitergehen?

Verkehrsregelung in der Bäckergasse

Nach mehr als einem Jahr, unzähligen Hinweisen und  Änderungen passen  die Verkehrszeichen in der Bäckergasse weitestgehend:

Kreuzung Rodelgasse – Bäckergasse
Ortsende Richtung Hl. Berg
nach der Panzerbrücke Richtung Niederkreuzstetten
vor der Panzerbrücke

 

 

Überflüssig erscheint mir das Verkehrszeichen nach dem WAV-Bauplatz  lt. Verordnung der BH vom August 2019: Es gilt ohnedies „Einfahrt verboten“ ausgenommen Anrainerverkehr, strenggenommen dürften auch keine LKWs bei Bauarbeiten zu den hinteren Häusern zufahren.

Seit Jahren nicht korrekt ist der 30er Richtung Ortszentrum: dorthin gehört eine 30er Zone, so wie sie auch richtig bei der Kreuzung Bäckergasse – Bahnstraße aufgehoben wird.

Warum es für eine korrekte Ausschilderung mehr als ein Jahr und unzählige Mails braucht, verstehe ich nicht. Verkehrszeichen, die nicht einer Verordnung entsprechen, sind nicht gültig! Eine korrekte Beschilderung sollte im Interesse der Gemeinde sein, um etwaige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Energiebericht 2019/20

Der Energiebeauftragte der Gemeinde, Paul Schmid, hat Ende 2020 den Energiebericht 2019/20 vorgelegt. Vieles wurde von mir schon beim Energiebericht 2018/19 angemerkt, einige Details:

  • der Jahres-Gesamtenergieverbrauch ist gegenüber dem Vorjahr um  11 % gesunken, das hat mehrere Gründe:
    • durch die Corona-Pandemie mit den Lockdowns  konnten etliche Veranstaltungen nicht durchgeführt werden; daher verringerter Energiebedarf
    • der fortschreitende Umstieg auf LED-Straßenbeleuchtung
    • die Sanierung/Dämmung der Volksschule
  • der Energieverbrauch bei Heizung und Straßenbeleuchtung ist im Vergleich zum Bericht 2017/18 deutlich gesunken (Heizung: mehr als 15 %, Straßenbeleuchtung: fast 10 %), gestiegen ist hingegen der Stromenergieverbrauch, maßgeblich dafür verantwortlich ist die Sanierung und Erweiterung der Volksschule (Klimatisierung, Lüftung; Verbrauch vor dem Umbau 2017/18 15.000 kWh, 2019/20 32.000 kWh). Die Errichtung einer PV-Anlage auf den Schuldächern habe ich oftmals gefordert, der Energiebericht 2019/20 bestätigt erneut die Sinnhaftigkeit. Dies zeigt auch das Diagramm zum Strombedarf der Volksschule im Energiebericht. Der gestiegene Stromverbrauch  im Sommerhalbjahr bietet sich für die Abdeckung durch eine Photovoltaikanlage an!

    Energiebericht 2020, Seite 11

 

Verlangen um Auskunft

Auf Fragen bekomme ich von der Gemeindeführung seit langem keine Auskunft mehr – hoffentlich aber mit Verweis auf das NÖ Auskunftsgesetz, in dem das Recht auf Auskunft gesetzlich festgelegt ist. Ich habe am 11.1.2021 vier Auskunftsbegehren am Gemeindeamt abgegeben:

Sanierung Volksschule
Grundstücksverkauf Streifing
Kommunales Investitionsprogramm
aktueller Stromlieferant – hinfällig, siehe Umlaufbeschluss vom 15.2.

und am 4.2.2021:

Energieeffizienzgesetz

Antworten habe ich bisher noch keine bekommen!

Zur Klarstellung:

  • ich habe mich als Gemeinderätin stark für die Schulsanierung eingesetzt; ich bin sehr froh darüber, finde sie gut gelungen
  • ich habe den Verkauf der Grundstücke in Streifing befürwortet; den Kaufvertrag Ende 2017 habe ich als Gemeinderätin mitunterschrieben
  • ich habe oftmals um  Kostenabrechnung bei der Schulsanierung gebeten – ohne Erfolg
  • ich habe oftmals nach dem Verbleib der Erlöse aus dem Grundstücksverkauf gefragt – ohne Erfolg
  • ich hatte und habe noch immer großes Vertrauen, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist. Ich möchte „nur“ Antworten; für mich und für die Gemeindebevölkerung; es ist unser Vermögen, es sind unsere Schulden.  Aktualisierung: seit der Antwort des Bürgermeisters und seinem Vorgehen beim Rechnungsabschluss hat sich mein Vertrauen in großes Misstrauen gewandelt! Was soll unter allen Umständen geheim bleiben?
  • Und schließlich: diese Vorgangsweise macht mir keinen Spaß, mir ist auch nicht fad – auf solche Aktionen würde ich gerne verzichten!

beschlossener Voranschlag 2021

Der Voranschlag für 2021 wurde in der GR-Sitzung am 21.12.2020 mehrheitlich beschlossen. In den Voranschlag habe ich am Gemeindeamt Einsicht genommen, meiner Forderung nach Einsicht auf der Gemeinde-HP  wurde nicht entsprochen; das Land NÖ bestätigt meine Rechtsansicht. Der VA 2021 ist allen Gemeinderäten elektronisch zugegangen, nach NÖ GO §73 (5)  ist die Veröffentlichung des beschlossenen Voranschlages zulässig – vielleicht möchte jemand der Gemeinderäte den Voranschlag zur Veröffentlichung auf dieser HP zur Verfügung stellen? Auf der HP der Stadtgemeinde Gänserndorf (und bei zahlreichen anderen Gemeinden) kann transparent in die Finanzen der Gemeinde Einsicht genommen werden.

Ich habe einige Beiträge zum Voranschlag verfasst (Sanierung Volksschule, Grundstücksverkauf Streifing …), hier nun allgemein zu den Zahlen des VAs 2021. So wie zum VA 2020: Angesichts der Corona-Krise ist der Ausblick auf 2021 in allen Belangen mit vielen Unsicherheiten behaftet; auch beim finanziellen Ausblick auf die Gemeindefinanzen. Dass 2020 für alle Gemeinden schwierig und herausfordernd war, habe ich oftmals betont.
Aktualisierung 23.1.2021Nationalrat beschließt Corona-Hilfspaket für Gemeinden

Zu den Zahlen im VA 2021 (zum Vergleich der VA 2020 mit den Erläuterungen beim Vorbericht).  Aktualisierung 12.1. VA 2021 im Offenen Haushalt einsehbar

das Nettoergebnis ist leicht negativ: – € 22.800 (VA 2020: + € 106.000)

Abgabenanteile des Bundes: € 1.166.000 (VA 2020: € 1.325.000)

Schulden: € 4.042.700 (VA 2020: € 4.056.000); keine Reduktion: Darlehensaufnahme (€ 560.000) als Zwischenfinanzierung für den Hochwasserschutz  geplant

Rücklagen € 184.200 (VA 2020: € 425.900)

Haushaltspotential € 176.100 (VA 2020: – € 116.100); dies dürfte auf die Steigerung bei den Erträgen  aus Transfers € 1.042.900 zurückzuführen sein (VA 2020: € 575.000). Vermutlich hat das Land die Buchungsparameter geändert – siehe  meine Stellungnahme zum Voranschlag 2020 und die Antwort des Bgm.

Die relevanten Zahlen lt. KDZ – offener Haushalt  (zum Vergleich: Finanzierungshaushalt VA 2020):

Saldo 1: 891.900  (VA 2020 493.000)
Saldo 2: -557.000 (VA 2020 -244.100): Investitionstätigkeit; soll negativ sein = die Gemeinde investiert!
Saldo 3: 334.900 (VA 2020 248.900)
Saldo 4: 9.400 (VA 2020 -392.000); Rückzahlung Schulden, sollte negativ sein! VA 2021: Tilgung Finanzschulden 550.600; neue Schulden (Zwischenfinanzierung Hochwasserschutz) 560.000
Saldo 5: 344.300 (VA 2020 -143.100)

Die fehlenden Nachtragsvoranschläge 2020 habe ich kritisiert, der Bgm. hat oftmals einen NVA in Aussicht gestellt (z.B. im GR-Protokoll 10.12.2019., TO 5; Antwort des Bgm. zum VA 2020). Gerade in der jetzigen Situation und mit der neuen Veranschlagungslogik im VRV 2015 wäre Klarheit und Transparenz wichtig!

 

 

 

 

GR-Protokoll 4.8.2020: Aufsichtsbeschwerde

Laut Protokoll der Sitzung vom 4.8.2020 wurde das Protokoll der GR-Sitzung vom 10.12.2019 NICHT BESCHLOSSEN – siehe Umlaufbeschluss November 2020. Dazu habe ich am 9.12. den Bürgermeister, die Gemeinderäte und die Schriftführerin per Mail informiert – keine Reaktion, kein TO-Punkt zur (neuerlichen) Beschlussfassung des Protokolls bei der Sitzung am 21.12.

Daher habe ich  per Mail die Aufsichtsbehörde informiert und um ihre Stellungnahme gebeten. Das Protokoll der Sitzung vom 10.12.2019 ist laut Protokoll vom 4.8.2020 noch nicht beschlossen!
Mein Vorschlag: Richtigstellung des Protokolls vom 10.12.2019, die von mir seit langem kritisierten Teile (siehe Postwurfsendung) entfernen, neu beschließen! Warum einfach, wenn’s kompliziert auch geht?

Zur Klarstellung: Nein, diese Vorgangsweise macht mir keinen Spaß, mir ist auch nicht fad – und auf solche Aktionen würde ich gerne verzichten!

10. Änderung Örtl. Raumordnungsprogramm

Zum aktuellen Stand der Änderungen: Neues Örtl. Raumordnungsprogramm: zum Ablauf

Mit 3. Dezember 2020 ist die Novelle zum NÖ ROG rechtsgültig geworden, nun liegt die beabsichtigte Änderung des ÖRP von 11.1. bis 22.2.2021 zur Einsichtnahme auf: Örtliches Raumordnungsprogramm (drei Seiten!). In seinem Schreiben nimmt unser Raumplaner R. Hrdliczka auf einige Änderungen im NÖ ROG Bezug.

Die Gemeinde hat den Entwurf online gestellt: Erläuterungsbericht-Entwurf, Plandarstellungen Entwurf, eine Kurzfassung – ohne Gewähr, Aktualisierung 9.3.22: aktuelle Legende und  aktueller Flächenwidmungsplan
am 1.2. 2021 habe ich eine Stellungnahme zum Entwurf eingebracht

Vorgaben für die Änderung des Örtl. Raumordnungsplanes
In der Vergangenheit war der Flächenwidmungsplan Sache der Bürgermeister/der Gemeinderäte, mit entsprechenden Beziehungen konnte man sehr einfach die gewünschte Widmung bekommen. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei! Das Land prüft das ÖRP sehr genau, die Novelle zum NÖ ROG zeigt ebenfalls das große Bemühen der Landespolitik um nachhaltige Bodennutzung und Reduktion der Versiegelung. In § 24 NÖ ROG können Sie die umfangreichen Vorgaben bei der Erlassung des ÖRP nachlesen, ich beschränke mich auf die zeitlichen Vorgaben:

  • sechs Wochen öffentliche Einsicht, Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
  • die Landesregierung prüft den Entwurf in fachlicher und rechtlicher Hinsicht
  • der Gemeinderat hat die Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen und die Prüfung der Landesregierung vor Beschlussfassung abzuwarten (max. 4 Wochen)
  • eine Vielzahl an Unterlagen ist nach GR-Beschluss  dem Land vorzulegen, für die Genehmigung hat das Land 6 Monate Zeit
  • nach Zustellung des Genehmigungsbescheides ist das Örtl. Raumordnungsprogramm unter Hinweis auf die Genehmigung durch die Landesregierung für zwei Wochen kundzumachen

Ich gehe nicht davon aus, dass die Änderung vor Herbst/Winter 2021 Rechtskraft erlangen wird!

Zum VA 2021 – Sanierung Volksschule

Oftmals habe ich mich sehr positiv zur schon längst nötigen Volksschulsanierung geäußert: Die Schulden der Gemeinde, Die Finanzlage der Gemeinde, Dezember 2019

Aktualisierung 15.10.22: finale Abrechnung Volksschulsanierung, der Betrag wurde auch in der Gebarensprüfung 2021 bestätigt (3.100.668,30 lt. Protokoll Prüfungsausschuss 8.4.22)

Der einstimmige GR-Beschluss zur Sanierung im Jänner 2018: Auszug aus dem Rechnungsabschluss 2018: die Kredite wurden auf einem Sparbuch „zwischengeparkt“:

Auszug aus dem Rechnungsabschluss 2019: die restliche Kreditsumme wurde erst 2019 ausgegeben, darum hatte die Gemeinde 2019 höhere Ausgaben als Einnahmen (von der ÖVP kritisiert):

Die Arbeiten in der Volksschule sind abgeschlossen, im Voranschlag 2020 kommt die Volksschule bei den Investitionen nicht mehr vor, sehr wohl aber im Voranschlag 2021: 2021 mit € 23.800, 2022 mit € 51.300. In der GR-Sitzung am 21.12.2020 erklärte der Bgm., das seien einbehaltene Sicherstellungen, die erst jetzt fällig würden. Im Voranschlag 2020 hat man das noch nicht gewusst? Laut Rechnungsabschluss 2019 ist für den VS Umbau kein Geld mehr vorhanden!?

Oftmals habe ich auf eine genaue Aufstellung der Kosten des Umbaus und der erhaltenen Förderungen gedrängt. Im VA 2019 war eine außerordentliche Kredittilgung geplant, das Geld ist vom Land nicht eingelangt.  Die 2018 einstimmig im GR beschlossene PV-Anlage ist noch immer nicht  in Auftrag gegeben (gemäß NÖ GO § 38 hat der Bürgermeister die von den Kollegialorganen gefassten Beschlüsse zu vollziehen): Fragen über Fragen!

 

 

Zum VA 2021 – Grundstücksverkauf Streifing

Das Jahr 2020 war finanziell für alle Gemeinden ein schwieriges; die Ertragsanteile des Bundes sind stark zurückgegangen. Trotzdem meine Frage, auf die der Bürgermeister leider nicht geantwortet hat:

Wo sind die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Streifing (~ 400.000 €) geblieben? Diese habe ich schon im Voranschlag 2019 vermisst ( „die Einnahmen 2018 aus dem Verkauf des Gemeindegrundstücks in Streifing von 413.000 € kann ich den Voranschlags-Zahlen nicht zuordnen“). Der Bürgermeister schreibt zum Rechnungsabschluss 2018:

In seinem Rückblick vor der GR-Wahl spricht Bgm. Viktorik von einem Barvermögen von 780.000 €. Der Bgm. schreibt zu meiner Stellungnahme zum VA 2020: Es wurden € 100.000,- beim Ansatz 639 (auf Seite 141) für den Hochwasserschutz veranschlagt.

Im Voranschlag 2020 (also noch vor Corona) haben sich die Rücklagen auf 426.000 € reduziert VA 2020 Rücklagen;  im Voranschlag 2021 sind die Rücklagen nochmals von 373.900 € am 31.12.2019 auf  184.200 € am 31.12.2020 geschrumpft – in der Gemeindezeitung schreibt der Bgm. von einer Zahlungsreserve im Abschluss 2020 von bis zu 350.000 €; da passt vieles nicht zusammen! Das Jahr 2020 war ein finanziell für die Gemeinde schwieriges; das negative Nettoergebnis im VA 2021 ( -22.800 €) verwundert nicht –  sehr wohl aber das spurlose Verschwinden der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf! Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

 

Bericht von der GR-Sitzung am 21. 12. 2020

Bei der GR-Sitzung waren  Monika Wood-Ryglewska (krankheitsbedingt) und Gabriela Fallmann entschuldigt, Andrea Gepp ist entschuldigt später gekommen.

Es waren nur sehr wenige Zuhörer anwesend, das kann ich nachträglich leider völlig nachvollziehen (TO-Punkt 3).

Es hat keine Dringlichkeitsanträge gegeben, viele Fragen blieben/bleiben unbeantwortet.

TO 1: Beim Sitzungsprotokoll zu den Umlaufbeschlüssen vom 27.11. wurden keine Änderungswünsche eingebracht, das Protokoll ist somit genehmigt.

TO 3: Zum Voranschlag 2021 gab es heftige Diskussionen zwischen SPÖ und ÖVP. Für die Zuhörer sind die Diskussionen in keiner Weise nachvollziehbar, weil die Unterlagen nicht elektronisch zur Verfügung gestanden sind. Die verfassungsrechtlich vorgeschriebene öffentliche Sitzung bei Voranschlag und Rechnungsabschluss ist so nicht sinnvoll, weil die Bürger der Diskussion nicht folgen können. Das ist höchst bedauerlich: es ist das Vermögen und die Schulden der Gemeindebürger; sie haben ein Anrecht, über die finanzielle Lage der Gemeinde und über die Vorhaben der kommenden Jahre Bescheid zu wissen. SPÖ und Grüne stimmten dem VA 2021 zu, die ÖVP hat dagegen gestimmt.

TO 4 und 5: einstimmig beschlossen (Kaufvertrag: Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht; der Bauzwang geht auf den neuen Eigentümer über).

Zu meinem  Anschreiben NÖ Landesregierung 29.11.2020 wurde mir heute die Stellungnahme des Bürgermeisters und die  Antwort der NÖ Landesregierung 22.12. übermittelt. Mit keinem Wort bei der GR-Sitzung erwähnt wurde die beabsichtigte Änderung des Örtl. Raumordnungsprogrammes und vieles andere.